Babybreie unter der Lupe: Nur wenige erfüllen die Qualitätskriterien der Nationalen Ernährungskommission

Wien (OTS) – Eine von „Richtig essen von Anfang an!“ durchgeführte [Evaluierung]
(https://www.richtigessenvonanfangan.at/expertinnen/ernaehrung/im-bei
kostalter/beikostprodukte/evaluation-der-kennzeichnung-von-beikostpro dukten/#c9066) der am österreichischen Markt erhältlichen Beikostprodukte zeigt Verbesserungspotential in der Zusammensetzung und Kennzeichnung von Breien, die für Kinder ab dem 5. und 6. Lebensmonat vermarktet werden.

Von der Nationalen Ernährungskommission (NEK) wurde 2016 eine Empfehlung zu „[Qualitätskriterien für Beikost-Starterprodukte]
(https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:ede01622-51f3-4f12-a14f-4f4
b909e09f7/nek_empfehlung_beikoststarterprodukte_nov2017.pdf)“ verabschiedet, die Vorgaben im Bereich der Zutatenliste, Verwendungsempfehlung und Alterseignung enthalten. Erarbeitet wurde diese vom Gesundheitsförderungsprogramm „Richtig essen von Anfang an!“ – der Initiative für Schwangere, Stillende und Kinder bis zehn Jahre der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES), dem Gesundheitsministerium und dem Dachverband der österreichischen Sozialversicherungen – und der Arbeitsgruppe Schwangere, Stillende und Kleinkinder der Nationalen Ernährungskommission. Die am österreichischen Markt erhältlichen Produkte sollten dieser NEK-Empfehlung entsprechen. Die Qualitätskriterien gelten für Breie im Gläschen sowie für Getreidebreie zum Anrühren, die ab Beginn des 5. Monats und 6. Monats geeignet sind.

Um zu überprüfen, ob die empfohlenen Qualitätskriterien eingehalten werden, wurden die im Rahmen des Projekts „[Lebensmittel unter der Lupe] (https://lebensmittellupe.at)“ von Juli 2017 bis Jänner 2018 gesammelten Produktkennzeichnungsdaten (z. B. Zutatenliste) herangezogen. Insgesamt wurden 360 Breie im Gläschen (z. B. Gemüsebreie, Menüs mit Fleisch, Menüs mit Fisch, Fleisch-/Fischzubereitungen, Milchgetreidebreie, Obstbreie und Obstgetreidebreie) und 60 Getreidebreie zum Anrühren, die für Kinder ab dem 5. und 6. Monat vermarktet wurden, überprüft.

Verbesserungspotential bei Zusammensetzung und Kennzeichnung

Damit Kinder die Gelegenheit bekommen, den natürlichen Geschmack von Lebensmitteln kennen zu lernen und sich daran zu gewöhnen, sollten Babybreie ohne Zusatz von Zucker, anderen süßenden Zutaten oder geschmacksgebenden Zutaten wie etwa Schokolade sein. In jedem 3. Brei, der für den Beikostbeginn geeignet war (ab dem 5. bzw. 6. Lebensmonat), waren süßende bzw. geschmacksgebende Zutaten oder andere unerwünschte Zutaten (wie z. B. Kuhmilch vor dem 6. Monat) enthalten.

Laut den österreichischen Beikostempfehlungen soll mit Beikost nicht zu früh begonnen werden. Unmissverständliche Zeitangaben sind unerlässlich, damit Eltern und betreuende Personen nicht aus Versehen zu früh mit der Gabe von bestimmten Produkten beginnen. Daher sollte das am Etikett angegebene Alter die einheitliche Bezeichnung „ab dem 5. Monat“ anstelle von „nach dem 4. Monat“ tragen. Dieses Qualitätskriterium wurde von lediglich 1 % der Breie, die ab dem 5. Monat geeignet sind, erfüllt. Angaben wie „nach dem 4. Monat“ können z. B. von Personen mit nichtdeutscher Muttersprache als „im 4. Monat“ missverstanden werden und dazu führen, dass mit Beikost insgesamt zu früh begonnen wird. Problematisch dabei ist auch, dass die Monatsangabe
(z. B. die Zahl 4) wesentlich größer abgebildet ist als die Bezeichnung „nach dem“.

Bei „Getreidebreien zum Anrühren“ besteht zudem Verbesserungspotenzial hinsichtlich der Verwendungsempfehlungen. Die idealerweise zu erfüllenden Verwendungsempfehlungen wurden nur von knapp 5 % der „Getreidebreie zum Anrühren“ erreicht. Gemäß der [Kuhmilchempfehlung der Nationalen Ernährungskommission]
(https://www.sozialministerium.at/dam/jcr:f0470fe1-095d-4d1f-b09e-def
38ef93442/empfehlungen_tiermilchkonsum_ersteslebensjahr2014.pdf) sollte bis zum 6. Lebensmonat auf jegliche Gabe von Kuhmilch verzichtet werden. Studien weisen darauf hin, dass Säuglinge ein erhöhtes Risiko für die Entwicklung von Eisenmangelanämie und Eisenmangelzuständen haben, wenn Kuhmilch vor dem 6. Monat konsumiert wird. Bei der Mehrheit der Breie, die ab dem 5. Monat geeignet waren (85 %), wurde die Verwendung von Kuhmilch zur Zubereitung des Breies bereits vor dem für Kinder empfohlenen Alter vorgeschlagen. Ab Beginn des 6. Lebensmonats kann Kuhmilch zur Zubereitung von einem Milch-Getreide-Brei pro Tag verwendet werden.

Studie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zeigt ebenfalls: zu viel Zucker in Säuglings- und Kleinkindnahrungen

Bei knapp 60 % der in Österreich für Säuglinge und Kleinkinder vermarkteten Nahrungsmittel und Getränke stammten mehr als 30 % der Energie aus Zucker. Das zeigt eine europaweite Studie der WHO, bei der rund 8.000 Produkte in vier Städten in der europäischen Region (Budapest, Haifa, Sofia und Wien) getestet wurden. Die Datenerfassung für Wien erfolgte durch die AGES im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz im Rahmen des Projekts „[Lebensmittel unter der Lupe] (https://lebensmittellupe.at/)“. Untersucht wurden unter anderem Produkte wie Breie und Menüs, Suppen, Joghurts, Desserts, Kekse, Waffeln, Säfte, Tees und andere Getränke, die für Kinder im Alter von 0 bis 36 Monaten vermarktet wurden. In vielen Lebensmitteln wie beispielsweise in pürierten Breien aus Obst, Gemüse oder Milch ist von Natur aus Zucker enthalten. Bei rund einem Drittel der Produkte war jedoch Zucker oder eine andere süßende Zutat wie Fruchtsaftkonzentrat zugesetzt. Besonders zuckerhaltig waren Getränke wie Säfte und Tees, Desserts sowie pürierte Breie aus Obst.

Zusätzlich wurde im Rahmen der österreichischen Erhebungen beobachtet, dass in den Regalen neben den „Babyprodukten“ auch andere Produkte platziert sind, die ebenfalls viel Zucker und/oder Salz enthalten können. Diese Produkte unterliegen nicht der [Beikostverordnung]
(https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&G
esetzesnummer=10011124) bzw. den „Qualitätskriterien für Beikost-Starterprodukte“ der NEK. Sie können aber in ihrer Aufmachung sehr ähnlich sein bzw. ebenfalls an Kinder gerichtet sein. Diese Produkte enthalten jedoch keinen Hinweis zur „Alterseignung“.

Maßnahmen zur besseren Umsetzung der Qualitätskriterien erforderlich

Die Untersuchungen zeigen, dass Maßnahmen zur Umsetzung der „Qualitätskriterien für Beikost-Starterprodukte“ notwendig sind, um Verbesserungen im Lebensmittelangebot bzw. im Angebot von Säuglings-und Kleinkindnahrungen zu erreichen. Der Appell richtet sich vor allem an die Hersteller. Durch die freiwillige Umsetzung der Qualitätskriterien für Beikost-Starterprodukte können Hersteller zum gesunden Aufwachsen unserer Kinder beitragen und Eltern die gesündere Wahl erleichtern.

Dr.in Birgit Dieminger-Schnürch, Mag.a Melanie Bruckmüller
AGES – Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH, Zentrum Ernährung & Prävention
Spargelfeldstraße 191, 1220 Wien
richtigessenvonanfangan@ages.at

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