POL-H: Zum dritten Mal innerhalb von zwei Monaten beanstandet: Polizei ahndet erneut Verstöße von Auto-Poser

Hannover (ots) – Ein Auto-Poser hat am Mittwoch, 19.08.2020, zum wiederholten Mal die Polizei beschäftigt. Auf die Ahndung entsprechender Verstöße spezialisierte Einsatzkräfte des Zentralen Verkehrsdienstes Hannover sind auf den mit sogenannten Soundgeneratoren aufgemotzten Mercedes-Benz in der Innenstadt aufmerksam geworden. Eine Anzeige ist geschrieben und die verbaute Technik sichergestellt worden.

Nach ersten Erkenntnissen stellten die Einsatzkräfte am Mittwoch gegen 15:50 Uhr das bereits seit Juni dieses Jahres zweimal beanstandete Fahrzeug in der Herschelstraße fest und unterzogen es einer Kontrolle. Dabei bemerkten die Beamten, dass in dem Mercedes-Benz S 350 erneut zwei sogenannte Soundgeneratoren verbaut waren, die beim Fahren deutlich mehr Lärm erzeugen.

Bereits am 24. Juni war der 25 Jahre alte Fahrer von den spezialisierten Einsatzkräften im Bereich Marstall/Steintor aufgrund der Lautstärke seines Autos kontrolliert worden. Bei der Überprüfung des Fahrzeugs, stießen die Beamten in der Reserveradmulde des Kofferraums auf zwei Soundgeneratoren. Die Standgeräuschmessung ergab einen Wert von 96 Dezibel. Zulässig waren laut Fahrzeugpapieren jedoch nur 71 Dezibel. Aufgrund dieser baulichen Veränderung war die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erloschen. Damals führten die Polizeibeamten mit dem Fahrer ein verkehrserzieherisches Gespräch und gestatteten ihm die Weiterfahrt nur mit ausgeschalteten Soundgeneratoren. Zudem wurde ein Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren gegen den 25 Jahre alten Fahrer und den 27 Jahre alten Halter des Fahrzeugs eingeleitet.

Am 10. August wurde das Fahrzeug durch Beamte des Polizeikommissariats Mitte im Bereich Goethestraße/Reitwallstraße erneut kontrolliert, nachdem es als lautstark wahrgenommen worden war. Da die Beamten bereits Kenntnis vom ersten Sachverhalt hatten, wurde dem Fahrer die Weiterfahrt bis zum Ausbau der Soundgeneratoren untersagt. Durch den Mann wurde die Technik daraufhin ausgebaut. Entsprechende Verkehrsordnungswidrigkeitsverfahren wegen des Erlöschens der Betriebserlaubnis mit Vorsatz gegen den Fahrzeugführer und -halter wurden durch die Beamten eingeleitet.

Im Zuge der jüngsten Kontrolle des Fahrzeugs am Mittwoch ergab eine Abfrage beim Kraftfahrtbundesamt, war seitens der zuständigen Zulassungsbehörde aufgrund der zuvor gefertigten Mängelberichte der Betrieb des Fahrzeugs untersagt. Durch die Beamten wurden die Soundgeneratoren im Rahmen der Gefahrenabwehr sichergestellt. Zum dritten Mal innerhalb weniger Wochen wurden Verfahren gegen den Fahrer und den Halter des Fahrzeugs eingeleitet. Aufgrund der vorsätzlichen Nutzung der Technik drohen ihnen zudem erhöhte Bußgelder. /ram, boe

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