Fälle von sexueller Belästigung und Diskriminierung auf der „Tagesordnung“ der AK-Beratung

Linz (OTS) – An die Arbeiterkammer Oberösterreich wenden sich Arbeitnehmerinnen, die Diskriminierung aufgrund ihres Geschlechts erfahren mussten. Am häufigsten sind Fälle von Ungleichbehandlung wegen Schwangerschaft oder Elternschaft und Fälle von sexueller Belästigung. Im Jahr 2020 erwirkten die Expertinnen des Frauenbüros insgesamt knapp 220.000 Euro an Schadenersatz für die Opfer. Beratung gibt es unter [frauenbüro@akooe.at] (mailto:frauenb%C3%BCro@akooe.at) sowie unter der Hotline 050/6906-2142. Alle Infos sowie hilfreiche Broschüren zum Thema finden Betroffene unter [ooe.arbeiterkammer.at.]
(https://ooe.arbeiterkammer.at/interessenvertretung/frauen/index.html
)

Anzügliche Bemerkungen, unerwünschte Berührungen, aufgezwungene Küsse, E-Mails, Whats App oder SMS mit sexuellem Inhalt bis hin zu sexueller Nötigung oder Vergewaltigung. Sexuelle Belästigung von Arbeitnehmerinnen durch Vorgesetzte oder durch Kollegen/-innen gehört leider zum „Tagesgeschäft“ in der Beratung der Expertinnen des AK-Frauenbüros. Während der Corona-Pandemie nahm die Belästigung via Home-Office-Tools und durch Nachrichten in Sozialen Medien, wie Facebook oder Whats App, zu. Mit schwerwiegenden Folgen für die Opfer. „Oft leiden Betroffene schon sehr lange und trauen sich etwa monatelang nicht, Hilfe zu suchen. Meist aus Scham oder aus Angst um den Arbeitsplatz. Daher gilt für diese Fälle auch eine dreijährige Verjährungsfrist, während derer die Opfer ihre Schadenersatzansprüche geltend machen können“, so AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer.

Anspruch auf Schadenersatz

Wendet sich eine betroffene Person an die AK, wird sie beraten und begleitet. Rechtlich geht es den Beraterinnen darum, zu erwirken, dass die Diskriminierung oder Belästigung umgehend abgestellt wird:
Die Arbeitgeber haben schließlich eine Fürsorgepflicht und müssen dafür sorgen, dass ihre Beschäftigten geschützt sind. Opfer haben auch Anspruch auf Schadenersatz in der Höhe von mindestens 1.000 Euro: einerseits gegenüber dem Belästiger oder der Belästigerin und andererseits gegenüber dem Arbeitgeber, wenn dieser nichts gegen die Vorfälle unternimmt. „Unsere Beraterinnen haben im Vorjahr 218.000 Euro an Schadenersatzzahlungen erwirkt“, berichtet Präsident Kalliauer.

Junge Frau vom Lehrlingsausbildner belästigt

3.000 Euro Schadenersatz musste ein Lehrlingsausbildner eines Großhandelsbetriebs im Innviertel einer jungen Kollegin zahlen, die als Lehrling dort gearbeitet hat. Er hatte sie während der Lehrzeit immer wieder verbal und körperlich belästigt. Er starrte auffällig auf ihr Gesäß, zog die junge Frau nahe an sich heran und versuchte auch, sie zu küssen und zu umarmen. Er hatte ihr außerdem Nachrichten mit anzüglichem Inhalt und Kuss-Smileys auf ihr Smartphone geschickt. Nachdem sie das Unternehmen verlassen und eine neue Lehrstelle angenommen hatte, wandte sich die junge Arbeitnehmerin um Hilfe an die AK. Diese nahm sich des Falles an. Der Belästiger musste er letztendlich Schadenersatz in der Höhe von insgesamt 3.000 Euro an seine ehemalige Kollegin zahlen.

Arbeiterkammer Oberösterreich
Dr. Walter Sturm
Kommunikation
+43 (0)664/54 55 984
walter.sturm@akooe.at
ooe.arbeiterkammer.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender

Kommentare sind geschlossen, aber trackbacks und Pingbacks sind offen.