Handelsobmann-Trefelik: Unterstützung für Urlaubsansprüche während der Kurzarbeit muss auch für Handelsunternehmen gelten
Aufstockung des Ausfallbonus im März bringt Liquidität – Kritik an eingeschränktem Zugang zur Unterstützung für Urlaubsansprüche
Wien (OTS) – Die Bundessparte Handel begrüßt die Aufstockung des Ausfallsbonus von 15 Prozent auf 30 Prozent für März 2021. Speziell für Branchen, in denen trotz geöffneter Geschäfte hohe Umsatzverluste in den nächsten Wochen drohen, ist diese Unterstützung eine wertvolle Liquiditätshilfe.
Massive Kritik gibt es allerdings für den eingeschränkten Zugang zur einmaligen Prämie für entstandene Urlaubsansprüche während der Kurzarbeit. Die Unterstützungsmaßnahme sieht 825 Euro netto pro Beschäftigten für Unternehmen vor, die seit November 2020 behördlich geschlossen waren. Handelsunternehmen, deren Mitarbeiter seit November vorigen Jahres zwar in dauerhaft in Kurzarbeit, jedoch nicht durchgängig von der Schließung betroffen waren, bekommen den Zuschuss nicht.
„Unsere Branche wird hier benachteiligt. Im Handel waren seit November rund die Hälfte der Mitarbeiter in Kurzarbeit beschäftigt. Die Unternehmen hatten seit März vorigen Jahres 111 Tage geschlossen und aufgrund der Kurzarbeit haben sich hohe Urlaubsansprüche angesammelt – auch der Handel braucht hier eine Lösung“, fordert Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel der WKÖ, eine Gleichstellung. Schließlich wurden speziell im Handel viele Branchen von der Krise besonders schwer getroffen. Bisher musste der Handelssektor in Österreich krisenbedingt Umsatzeinbrüche von knapp 10 Milliarden Euro verkraften. Und auch seit der Öffnung des Handels leiden viele Unternehmen an Umsatzrückgängen – die fehlende Tagesgastronomie und der Wegfall der Touristen spiegeln sich in den Umsätzen. (PWK129/sei)
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