Konsumentenschutzausschuss: Finanzierung des VKI für Minister Mückstein ein großes Anliegen

Initiativen zu Bargeldversorgung, Kreditstundungen, Dorfläden und Reparaturbonus

Wien (PK) – Im Rahmen einer aktuellen Aussprache sowie der Debatte über dreizehn Oppositionsanträge hatte Bundesminister Wolfgang Mückstein heute erstmals Gelegenheit seine Schwerpunkte im Bereich des Konsumentenschutzes im zuständigen Fachausschuss des Nationalrats zu präsentieren. Ein zentrales Thema war dabei die langfristige und dauerhafte finanzielle Absicherung des VKI, die ihm, wie er sagte, ein großes Anliegen sei. Mit dem Hinweis darauf, dass der derzeit laufende Evaluierungsprozess noch abgewartet werden müsse, wurde auch eine diesbezügliche gemeinsame Initiative von SPÖ und FPÖ vertagt.

Zwölf weitere, teils wiederaufgenommene Anträge von SPÖ und FPÖ durchquerten ein weites Themenspektrum mit zahlreichen Forderungen:
den kostenlosen Zugang zu Bargeld, die Aussetzung von Zins- und Spesenerhöhungen bei gestundeten Krediten beziehungsweise die Verlängerung der Corona-Kreditstundungen, faire Vorkrisen-Bedingungen für Kreditvergaben, sozial verträgliche Regeln bei Lohnpfändungen, einen umfassenden “Schutzschirm” für SchuldnerInnen, einen Statusbericht zu Regeln bei Inkassogebühren, einen Zeitplan für die Förderung der Finanzbildung von VerbraucherInnen, einen bundesweiten Reparaturbonus, die rechtliche Absicherung von Dorfläden, Regelungen für Tätowierfarben sowie die Kontrolle des Einsatzes von Ethylenoxid in Medizin- und Hygieneprodukten.

Der SPÖ-Antrag für einen Schuldnerschutzschirm sowie der FPÖ-Antrag zur Verlängerung der Corona-Kreditstundungen wurden abgelehnt, alle weiteren Oppositionsanträge vertagt, was auf wiederholte Kritik der Opposition stieß. Mehrheitlich abgelehnt wurde zwar der FPÖ-Antrag für die Einführung eines bundesweiten Reparaturbonus “nach Wiener Vorbild”, ein daran anknüpfender gemeinsamer Entschließungsantrag von ÖVP, Grünen, SPÖ und NEOS zur Förderung von Reparaturdienstleistungen bei Elektronikgeräten wurde im Ausschuss schließlich einstimmig angenommen.

Von der Causa Hygiene Austria bis hin zu den Verbandsklagen

Abgeordneter Christian Drobits (SPÖ) gab dem neuen Minister mit auf dem Weg, dass für seine Fraktion vor allem die dauerhafte Absicherung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) wichtig sei. Nach einem Jahr der Evaluierung sollte es nun eine rasche Lösung geben. Weiters wünschte er sich Maßnahmen im Bereich der Digitalisierung, wo es immer mehr zu Betrugsfällen komme, sowie einen “Schutzschirm” für verschuldete private Haushalte.

Nach Ansicht von ÖVP-Mandatar Peter Weidinger brauche es eine faire Balance zwischen den Interessen der VerbraucherInnen und der Wirtschaft. Abgeordnete Ulrike Fischer (Grüne) thematisierte die Richtlinie zur Einführung der Europäischen Verbandsklage, die noch heuer umgesetzt werden soll. Ein Anliegen war ihr auch die ausreichende finanzielle Ausstattung der Schuldnerberatungsstellen. Martin Litschauer (Grüne) interessierte sich für die Verbraucheragenda der EU. Auch Abgeordneter Felix Eypeltauer (NEOS) sprach die EU-weite Möglichkeit zur Einbringung von Verbandsklagen an und gab zu bedenken, dass es in Österreich derzeit nur zwei dafür qualifizierte Verbände gebe.

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ) wiederum zeigte sich besorgt darüber, dass es immer mehr Tendenzen dazu gebe, das Bezahlen mit Bargeld abzuschaffen. Er setzte sich zudem für die rechtliche Absicherung der Dorfläden ein. Sein Fraktionskollege Walter Rauch erwartete sich vom neuen Minister, dass er bezüglich der Causa Hygiene Austria entsprechende Konsequenzen einfordern werde.

Mückstein sieht Verbandsklage als Meilenstein und die EU als Motor in der Verbraucherschutzpolitik

Die Corona-Pandemie habe nicht nur massive gesundheitliche Auswirkungen auf die Gesellschaft gehabt, sondern auch das Verhalten der VerbraucherInnen verändert, konstatierte Minister Mückstein. Neben der Bevorzugung von lokalen und nachhaltigen Produkten haben die KonsumentInnen immer mehr im Internet bestellt, wo neue Formen des Online-Business entstanden seien. Auch aus diesem Grund liege ein Schwerpunkt seines Ressorts im Bereich der Digitalisierung, zumal in der letzten Zeit auch einige wichtige EU-Richtlinien auf den Weg gebracht worden seien. Ein Fortschritt sei etwa das vor kurzem in Kraft getretene Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz, das die grenzüberschreitende Rechtsdurchsetzung etwa in Fällen des Internetbetrugs oder bei Stornierungen von Flügen und Hotelzimmern einfacher mache. Als einen Meilenstein bezeichnete der Ressortchef die EU-Richtlinie zur Verbandsklage, die wesentliche Verbesserungen im Verbraucherschutz bringe. Für die Umsetzung auf nationaler Ebene sei jedoch das Justizministerium zuständig, das noch an einem entsprechenden Entwurf arbeite. Generell glaube er, dass es in manchen Bereichen noch einen Nachholbedarf gebe, was Regelungen zu Gunsten der VerbraucherInnen betrifft. So werde er sich etwa auch beim Thema Insolvenzabsicherung von Reiseveranstaltern für eine einfache und transparente Lösung für die KonsumentInnen einsetzen.

Auf EU-Ebene sei noch die Verbraucheragenda 2020 bis 2025 ausdrücklich zu erwähnen, die einen holistischen Ansatz verfolge und sehr ambitioniert sei, führte Mückstein aus. Die Kommission habe zudem klar zum Ausdruck gebracht, dass die Belastungen der Pandemie nicht auf die VerbraucherInnen abgewälzt werden dürfen. Konkret werden in der Agenda Prioritäten und Schwerpunktmaßnahmen genannt, die in den nächsten fünf Jahren zusammen mit den Mitgliedstaaten zu ergreifen sind. Dazu gehören unter anderem ein neuer Legislativvorschlag, der darauf abzielt, den VerbraucherInnen bessere Informationen über Nachhaltigkeit zur Verfügung zu stellen oder die Anpassung der bestehenden Rechtsvorschriften an den digitalen Wandel.

Wichtig waren dem Minister zudem der Ausbau der Verbraucherbildung sowie eine ausreichende Ausstattung der Internet-Ombudsstelle. Eine große Nachfrage gebe es derzeit auch bei den Schuldnerberatungsstellen, die im letzten Jahr zusätzlich 1,5 Mio. € über den Dachverband erhalten haben. In Richtung der Freiheitlichen stellte Mückstein fest, dass bargeldloses Zahlen gerade in Zeiten einer Gesundheitskrise viele Vorteile habe. Dennoch müsse eine Wahlfreiheit erhalten bleiben, da viele Menschen auf das Bargeld nicht verzichten wollen. Was die Zukunft des VKI anbelangt, dessen Budget bis Ende des Jahres vorerst einmal sichergestellt sei, so strebe er eine dauerhafte Finanzierung an. Schließlich wies Mückstein in Beantwortung einer Frage des FPÖ-Abgeordneten Rauch darauf hin, dass der VKI eine Klage gegen die Firma Hygiene Austria, die ihre Masken mit dem Label “Made in Austria” beworben hat, eingebracht hat.

SPÖ-FPÖ-Antrag: Neues Gesetz soll Verein für Konsumenteninformation finanziell absichern

Die ausreichende budgetäre Ausstattung des Vereins für Konsumenteninformation stand sodann auch im Mittelpunkt eines Antrags von SPÖ und FPÖ, der mehrheitlich vertagt wurde (331/A). Begründet wird die Initiative damit, dass der Verein für Konsumenteninformation seit Jahrzehnten einen unverzichtbaren Beitrag zum Schutz von Verbraucherrechten leistet und man auf die geänderte Finanzlage durch den sukzessiven Rückzug von drei der vier Gründungsmitglieder reagieren müsse. Ohne gesetzlichen Förderanspruch könne der VKI seine bisherigen Leistungen nicht mehr aufrechterhalten, war etwa Abgeordneter Rudolf Silvan (SPÖ) überzeugt. Abgeordneter Christian Drobits (SPÖ) regte zudem noch an, bei der Öffentlichkeitsarbeit des VKI noch mehr auf die jungen Menschen abzuzielen. Er plädierte für die Einladung des Geschäftsführers des VKI in den nächsten Ausschuss sowie für eine rasche Lösung der Finanzierungsfrage.

Da in der Krise offenbar “Geld keine Rolle spielt”, schlug Peter Wurm (FPÖ) eine Verdoppelung des Budgets des VKI auf 10 Mio. € vor. Wenn der Bundeskanzler ein Monat lang keine Inserate schalten würde, wäre dies leicht realisierbar, schlug Andreas Kollross (SPÖ) in dieselbe Kerbe.

Er bekenne sich zur finanziellen Absicherung des Vereins, betonte Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP), man könne aber dennoch kein Füllhorn über alle ausschütten. Zuerst brauche es eine Definition der Aufgaben und Ziele des VKI. Die umfassende Evaluierung abwarten wollte auch Ulrike Fischer von den Grünen, die der Auffassung war, dass der VKI in Zeiten wie diesen eher mehr Geld brauche als bisher. Dass er rasch auf aktuelle Bedürfnisse reagieren könne, habe man etwa an der Einrichtung der Reise-Hotline gesehen.

Bundesminister Wolfgang Mückstein betonte abermals, dass ihm die langfristige finanzielle Absicherung des VKI ein großes Anliegen sei. In Bezug auf die Evaluierung machte er darauf aufmerksam, dass es sich um einen privaten Verein handle und das Recht auf Datenschutz gewahrt werden müsse.

SPÖ unternimmt weiteren Anlauf für kostenlosen Zugang zu Bargeld

Durch eine Novelle des Verbraucherzahlungskontogesetzes (VZKG) will die SPÖ den unentgeltlichen Zugang zu Bargeld für alle BankkundInnen in ganz Österreich auch in Zukunft sicherstellen (1158/A). Aufgrund eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 2018 sei eine entsprechende Reparatur des VZKG notwendig, erläuterte Antragsteller Andreas Kollross (SPÖ). Durch die geforderte Neuregelung, nach der Verbraucher von der Entgeltzahlung befreit wären, müssten Zahlungsdienstleister maximal den Gegenwert des Entgelts von 24 Bargeldabhebungen übernehmen. Außerdem soll eine Obergrenze für Drittbetreiberentgelte vorgesehen werden, die überdies von der kontoführenden Bank übernommen werden müssen.

Das Thema werde schon “unendlich lange diskutiert”, betonte Kollross. An Bundesminister Mückstein richtete er die Bitte, die Arbeit seines Vorgängers Anschober fortzusetzen und zu gewährleisten, dass BürgerInnen für Abhebungen nichts bezahlen müssen. Auch könnten nicht die Gemeinden für die Finanzierung von Bankomaten verantwortlich gemacht werden. Der ÖVP warf Kollross vor, ihre Position seit 2017 geändert zu haben, wo sie einem Verbot von Bankomatgebühren zugestimmt habe.

Abgeordnete Alexandra Tanda (ÖVP) konterte und sah bei der SPÖ nur “alten Wein in neuen Schläuchen”. Der Staat könne Dienstleistern und Drittanbietern nicht die Gestaltung von Geschäftsmodellen vorschreiben. Tanda legte dar, dass die Bankomatdichte sich um 700 Standorte gesteigert habe, auch würden neue Modelle wie “Cash-Back” zunehmend eingesetzt. Seitens der NEOS äußerte Abgeordneter Felix Eypeltauer seine Ablehnung zum Antrag, zeigte aber Verständnis für das grundsätzliche Ziel. Ein Verbot von Gebühren für Leistungen privatwirtschaftlicher Akteure oder willkürlich scheinende Obergrenzen seien jedoch kein probates Mittel, da die KundInnen diese an anderer Stelle bezahlen würden, so Eypeltauer. Abgeordneter Walter Rauch (FPÖ) vertrat die Position, dass Obergrenzen für Bankomatgebühren sogar “das einzige probate Mittel” seien. Den KonsumentInnen dürften keine Mehrbelastungen entstehen, signalisierte er seine Zustimmung zum SPÖ-Antrag. Dass es neben Kontoführungsgebühren keine zusätzlichen Kosten geben dürfe, unterstützte auch Grünen-Abgeordnete Ulrike Fischer. Die Bargeldversorgung in Österreich sei aber sehr gut und entgegen populistischer Behauptungen rede niemand der Bargeldabschaffung das Wort, so Fischer.

Rot-Blaue Initiativen für bessere Kreditbedingungen sowie für einen umfassenden SchuldnerInnen-Schutzschirm

Abgeordneter Christian Drobits (SPÖ) kritisiert in einem Entschließungsantrag (1287/A(E)), dass die im Vorjahr beschlossene zehnmonatige Stundungsmöglichkeit für Kredite im Jänner dieses Jahres nicht verlängert wurde. Dadurch würde es für die Betroffenen neben fälligen Kreditraten auch zu Belastungen durch Zinsen und Spesen kommen. Die Kreditstundungen seien geregelt worden, die Zinsen und Gebühren nicht. Die SPÖ fordert nun einen Gesetzesvorschlag, wonach Kreditinstitute jene Zinsen, Spesen und Gebühren von Krediten, die mit einer aufgrund der Corona-Krise gesetzlich geregelten Stundung verbunden sind, nachträglich nicht erhöhen dürfen.

In ähnlichen Gewässern fischt die FPÖ. Die Antragsteller Peter Wurm und Dagmar Belakowitsch fordern, die im Jänner ausgelaufenen gesetzlichen Kreditstundungen rückwirkend zu verlängern und bis zum Ende der Corona-Wirtschaftskrise in Kraft zu lassen. Sie fürchten andernfalls eine Insolvenzwelle in breiten Kreisen der Bevölkerung (1404/A(E). Abgeordneter Christian Ries (FPÖ) sprach sich für einen kulanten Umgang der Banken mit offenen Forderungen aus. Denn auch über diesen habe sich “vor nicht allzu langer Zeit ein Rettungsschirm geöffnet”, so Ries.

Des Weiteren stört Abgeordneten Christian Drobits (SPÖ), dass Personen, die bei Kreditinstituten um Kredite ansuchen, diese heute zu schlechteren Bedingungen gewährt bekämen als vor der Corona-Krise. Drobits fordert den Finanzminister daher auf (1288/A(E)), mit den Kreditinstituten Spielregeln zu vereinbaren, die gewährleisten, dass eine Kreditvergabe zu den bewährten Konditionen wie vor der Krise weitergeführt wird.

Eine sozial verträgliche Regelung bei Lohnpfändungen steht im Fokus einer weiteren SPÖ-Initiative (1544/A(E)). Beklagt wird in selbiger, dass unpfändbare Beträge nicht vor dem Zugriff durch GläubigerInnen geschützt seien. So könne etwa die vor Kurzem beschlossene Einmalzahlung für Arbeitslosengeld-BezieherInnen in der Höhe von 450 € gepfändet werden. Nach Vorschlag der SPÖ sollen künftig zusätzliche finanzielle Hilfestellungen in Notsituationen von der Pfändung ausgenommen werden. Abgeordneter Karl Schmidhofer (ÖVP) verwies auf einen diesbezüglichen Plenarbeschluss. Es sei bereits möglich, um eine Erhöhung unpfändbarer Beträge anzusuchen.

Die SPÖ drängt außerdem auf ein Gesamtkonzept für einen “Schutzschirm für SchuldnerInnen” (1561/A(E)). Dieser soll jenen Menschen zu helfen, die unverschuldet in finanzielle Schwierigkeiten gekommen sind, so Abgeordneter Christian Drobits (SPÖ). Gefordert im Rahmen eines Gesetzespaketes werden abermals ein Zinsen- und Spesenstopp während des Stundungszeitraums. Außerdem sollen abruptes Fälligstellen von Krediten und Kontoüberziehungen verhindert werden. Dringend sei auch die Regelung der Gebühren von Inkassobüros. Das Verkaufsverbot von notleidenden Krediten soll ebenso Inhalt sein, wie das Verhindern von Negativeinträgen in Wirtschaftsauskunfteien bei COVID-19-bedingten Kreditstundungen. Geht es nach der SPÖ, soll der “Schuldenschutzschirm” auch eine Verkürzung der Verfahrensdauer bei Privatkonkursen beinhalten.

Abgeordneter Drobits verwies eindringlich auf die Einkommensverluste von Haushalten als Folge der COVID-19-Krise. Problemfelder seien die Stundungsvereinbarungen, die Zinsverrechnungen sowie die Kündigungen von Krediten. Zudem verlange der Inkassobereich nach klaren Regeln. Bis zum September sei es schaffbar, ein Gesetzespaket als “Schutzschirm” zu schnüren. ÖVP-Abgeordnete Elisabeth Scheucher-Pichler sah im SPÖ-Antrag “zu viele unterschiedliche Dinge zusammengepackt”, es sei schwierig, alles in einem zu bewerten. Gerade für Familien sei bereits viel getan worden, nun sei es wichtig, dass die Wirtschaft in Schwung komme. Die Behauptung, dass Kredite abrupt fällig gestellt würden, konnte Scheucher-Pichler nicht nachvollziehen, auch bei der Deckelung von Überziehungszinsen gebe es klare Regeln.

Mückstein spricht sich gegen weitere Kreditstundungen aus und erwägt Maßnahmenbündel für Verschuldete

Die vorgeschlagenen Anträge hätten die COVID-Maßnahmen als gemeinsamen Auslöser, stellte Mückstein fest. Dies habe für einige Menschen massive finanzielle Probleme gebracht. Dennoch halte er nichts vom Wiederaufleben der Kreditstundungen, da man Kreditnehmer nicht zu weiteren Stundungen verleiten solle, wo es nicht nötig ist. Zur Frage der Verzinsung und der Spesen sei der VKI bereits mit der Klärung beauftragt worden und man befinde sich in zweiter gerichtlicher Instanz. An das Ministerium hätten sich seit dem letzten Ausschuss 50 KreditnehmerInnen gewandt, auch mit der Volksbank sei es in Gesprächen zu einer konsumentenfreundlichen Lösung gekommen. Die Forderungen nach weitgehenden Schuldnerschutzbestimmungen seien es wert, diskutiert zu werden. Als vorrangig erachtete Mückstein Bestimmungen zum Erhalt des Existenzminimums. Weitere Vorschläge könnten im Rahmen eines Maßnahmenbündels für Verschuldete besprochen werden, so der Minister.

FPÖ drängt auf Statusbericht für Regelungen bei Inkassogebühren und fordert Zeitplan für Verbraucherbildung bei Finanzdienstleistungen ein

Wieder aufgenommen wurde ein Antrag der Freiheitlichen, in dem sie noch den ehemaligen Bundesminister Anschober sowie Bundesministerin Schramböck auffordern, dem Parlament bis zum 1. Februar 2021 einen Bericht über die Umsetzung betreffend transparente, rechtssichere und angemessene Regelungen im Bereich der Inkassogebühren zuzuleiten. Dabei beziehen sich die AntragstellerInnen auf eine am 8. Juli 2020 im Nationalrat gefasste Entschließung. In dem Bericht soll insbesondere ein Status über die Evaluierung der Verordnung des Wirtschaftsressorts über die Höchstsätze der den Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen enthalten sein (1032/A(E)). ÖVP-Abgeordneter Andreas Kühberger verwies auf die enge Zusammenarbeit des Wirtschaftsministeriums mit der Inkasso-Branche in der Angelegenheit und erachtete einen Bericht darüber hinaus als nicht notwendig.

Die Vorlage eines Zeitplans für Verbraucherbildung fordert die FPÖ auf Basis einer im Oktober 2020 im Nationalrat angenommenen Entschließung der Regierungsfraktionen: in dieser wurde eine verstärkte Eingliederung der Finanzbildung in heimische Lehrpläne, bessere Information der Bevölkerung über das gesetzliche Recht zum kostenlosen Wechsel des Zahlungskontos, den Bankenrechner, das Basiskonto sowie über existierende Beratungsangebote der gesetzlich anerkannten Schuldnerberatungsstellen in Aussicht gestellt. Ausschussvorsitzender Peter Wurm (FPÖ) erinnerte zudem daran, dass ein diesbezüglicher Antrag der Freiheitlichen im Konsumentenschutzausschuss abgelehnt wurde (1033/A(E)). Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP) erläuterte, dass zu dem Thema Finanzbildung eine Arbeitsgruppe bei Bundesminister Blümel “am Werken” sei. Sinnvoller als ein Bericht sei es aus seiner Sicht, eine Fachperson aus dem Ministerium einzuladen, um Informationen zu erhalten.

Rechtliche Absicherung von Dorfläden ist der FPÖ ein Anliegen

Auf die schwierige Situation von Direktvermarktern (Dorfläden, Selbstbedienungsläden) machen die freiheitlichen Abgeordneten Peter Wurm und Erwin Angerer in einem weiteren Antrag aufmerksam (1258/A(E)). Aktuell seien die Existenz und Neuerrichtung von Dorfläden, die in der Regel ohne Personal geführt werden, durch gesetzliche Missstände und Rechtsunsicherheit bedroht, weshalb es eine Änderung der Gewerbeordnung brauche. Diese Notwendigkeit konnte Abgeordneter Rudolf Taschner (ÖVP) nicht erkennen, es sei in der Gewerbeordnung alles bereits vorgesehen.

Dem entgegnete Peter Schmiedlechner (FPÖ). Es gebe mehrere Anzeigen gegen Dorfläden durch den Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb. Grünen-Abgeordneter Clemens Stammler sah den Begriff “Dorfladen” nicht ausreichend definiert, die bäuerliche Direktvermarktung hingegen sei klar geregelt. Man dürfe über die Gewerbeordnung Entwicklungen wie die “Billa-Box” nicht zusätzlich befeuern. Überlegenswert sei eine Erweiterung der Urprodukteliste, außerdem läge der Spielraum für Öffnungszeiten bei den Ländern.

Einstimmig: Bundesweiter Reparaturbonus soll kommen

Einen Reparaturbonus nach Wiener Vorbild fordert die FPÖ (1491/A(E)). Um die COVID-19-bedingte Wirtschafts- und Arbeitsmarktkrise zu überwinden, soll dieser mit einem Förderbeitrag von 1.000 € pro Person und Jahr angesetzt werden. Abgeordneter Walter Rauch (FPÖ) ortete in dem Vorschlag neben dem Klimaschutz einen Nutzen für die Beständigkeit von Geräten. Inhaltliche Unterstützung sagte NEOS-Abgeordneter Yannick Shetty zu. Dennoch wäre eine Senkung von Lohnnebenkosten das schlagkräftigere Mittel, um Reparaturen zu begünstigen.

Ulrike Fischer (Grüne) setzte ihre Hoffnungen in die Ökodesignrichtlinie. Zusätzlich soll sich jedoch die Umweltministerin mit dem Thema Reparieren auseinandersetzen, weshalb Fischer einen entsprechenden Entschließungsantrag, unterstützt von ÖVP, Grünen, SPÖ und NEOS einbrachte. In diesem wird Ministerin Leonore Gewessler ersucht, “die Förderung von Reparaturdienstleistungen von Elektronikgeräten in ganz Österreich zu ermöglichen”.

Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP) beteuerte, dass man das Reparieren anstelle des Wegwerfens in den Vordergrund stellen wolle. Es brauche eine Bewusstseinsbildung, um den Dingen und dem Umgang mit ihnen einen Wert beizumessen. Ein entsprechender Antrag brauche aber das Vertrauen in die Exekutive bzw. die Ministerin. Ausschussvorsitzender Peter Wurm (FPÖ) und SPÖ-Abgeordneter Christian Drobits äußerten die Zustimmung ihrer Fraktionen zu dem gemeinsamen Antrag. Wurm zeigte sich erfreut, dass es in die richtige Richtung gehe, wiewohl der FPÖ-Antrag konkreter in der Umsetzung sei. Drobits bemerkte, dass eine Einschränkung auf Elektrogeräte zu wenig weit gehe.

SPÖ will Sicherheit bei Tätowierfarben – FPÖ warnt vor Ethylenoxid-Gefahr

In einem Entschließungsantrag (1300/A(E)) machte Abgeordneter Drobits (SPÖ) Regelungen für Tätowierfarben zum Thema. Um für mehr Transparenz für TätowiererInnen und KonsumentInnen zu sorgen, wird die Bundesregierung von der SPÖ aufgefordert, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass Tätowiermittel einem eigenen Zulassungsverfahren samt gesundheitlicher Risikobewertung unterzogen werden. Außerdem sollen der Konsumentenschutzminister und die Umweltministerin dafür eintreten, dass die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) eine Positivliste mit garantiert unbedenklichen Mitteln erstellt. Einen gleichlautenden Antrag (1299/A(E)) hatte die SPÖ im Umweltausschuss eingebracht, der im Nationalratsplenum bereits abgelehnt wurde. Drobits zufolge müsse geklärt werden, welche Mittel garantiert nicht gesundheitsschädlich seien. Die Abgeordneten Martin Litschauer (Grüne) und Yannick Shetty (NEOS) argumentierten ihre Ablehnung mit einem befürchteten Verwaltungsaufwand für eine solche Positivliste. Der Schutz nach dem Produktsicherheitsgesetz sei ausreichend, so Shetty.

Die Behandlung mittels Ethylenoxid stellt eine der häufigsten Methoden für die Sterilisation von medizinischen Geräten, Vorrichtungen und Instrumenten dar, heißt es in einem FPÖ-Entschließungsantrag (1492/A(E)). In Deutschland ist der Einsatz von Ethylenoxid im Lebensmittelbereich seit 1981 verboten, da sowohl der Wirkstoff als auch sein Abbauprodukt 2-Chlorethanol als giftig und mutagen eingestuft werden. Die FPÖ verweist auf das Vorkommen der Substanz in Hygiene-Mitteln aus China, wie Test-Entnahmestäbchen, Mund-Nasen-Schutzmasken oder Handdesinfektionsmitteln. Vom Gesundheitsminister verlangen die Antragsteller, die in Österreich eingesetzten Medizin- und Hygieneprodukte, die mit Ethylenoxid sterilisiert wurden, genau zu kontrollieren.

Abgeordneter Clemens Stammler (Grüne) legte dar, dass Ethylenoxid ein erprobtes Desinfektions- bzw. Sterilisationsmittel für Katheter, Implantate und vieles mehr sei. Ausschussvorsitzender Peter Wurm (FPÖ) gab sich schließlich damit zufrieden, dass Bundesminister Mückstein eine Überprüfung durch die AGES zugesichert hat. (Schluss Konsumentenschutzausschuss) sue/cke

———————————————————————

Pressedienst der Parlamentsdirektion
Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272
pressedienst@parlament.gv.at
http://www.parlament.gv.at
www.facebook.com/OeParl
www.twitter.com/oeparl

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender

Kommentare sind geschlossen, aber trackbacks und Pingbacks sind offen.