HV ad Schramböck: Handel muss sich ab morgen Mehrbelastung “aussuchen”: Schulungen, Durchsagen, Stichproben-Kontrollen

Wirtschaftsministerin hatte letzte Woche noch versprochen, es werde “keine zusätzliche Belastung des Handels” geben.

Wien (OTS) – Entgegen der heutigen Behauptung der Wirtschaftsministerin ist in der 2. COVID-19-Maßnahmenverordnung selbst keine Wahloption für Händler bezüglich Kontrollen enthalten. Vielmehr wird nur in der rechtlichen Begründung näher darauf eingegangen, wer die Einhaltung der Auflagen in den Geschäften ab morgen kontrollieren soll. Dabei ist explizit angeführt, dass das “Ausmaß der Sorgetragungspflicht” vom Händler zwar nicht überspannt aber auch von zahlreichen Faktoren wie dem Kundenaufkommen abhängig ist.

Nachfolgend werden verschiedene mögliche Kontrollmaßnahmen angeführt, etwa Schulungen für das Personal, Durchsagen im Geschäft, Beschilderungen oder stichprobenartige Kontrollen jener Kund:innen, die keine Maske tragen. Was die Behörden im Prüfungsfall letztendlich als dafür ausreichend ansehen, ist aber unklar. So könnte eine Behörde es beispielsweise als zumutbar erachten, bei wenig Kundenaufkommen die einzelnen Kund:innen allenfalls auch stichprobenartig zu kontrollieren. Die Wirtschaftsministerin hat kein Weisungsrecht gegenüber den Behörden – und wie letztere die Verordnung auslegen, ist entscheidend.

Aus dem Versprechen der Ministerin, es werde “keine zusätzliche Belastung des Handels” geben ([HIER]
(https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20210909_OTS0067)
nachzulesen), ist nun also ein ganzes Set von Mehrbelastungen geworden, aus denen die Händler quasi wählen müssen (nicht “können”).

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