Ambitionierte Vorhaben zu Umwelt-und Klimaschutz im EU-Ausschuss des Bundesrats

Generelle Zustimmung aber auch Sorge um Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprinzip

Wien (PK) – Der EU-Ausschuss des Bundesrates widmete sich heute EU-Vorhaben im Zusammenhang mit Umwelt- und Klimaschutz. Konkret ging es um das Maßnahmenpaket “Fit für 55” zur Reduktion von Treibhausgasen sowie um einen Richtlinienvorschlag, der darauf abzielt, einen gemeinsamen Rahmen für die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen festzulegen.

“Fit für 55”: Maßnahmenpaket zur Reduktion von Treibhausgasen

Zunächst wurde von den BundesrätInnen das Maßnahmenpaket “Fit für 55” der Europäischen Kommission diskutiert (69439/EU XXVII.GP ) . Es soll die Europäische Union in die Lage versetzen, bis zum Jahr 2030 das Klimaziel von “netto mindestens 55%” Treibhausgasreduktion gegenüber 1990 – festgelegt durch den Europäischen Rat im Dezember 2020 bzw. im EU-Klimagesetz – zu erreichen. Umfasst sind insgesamt 12 Vorschläge für Rechtsakte, darunter unter anderem Regelungen für den Emissionshandel und zur erneuerbaren Energie, CO₂-Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen und für neue leichte Nutzfahrzeuge sowie Verordnungen zur Landnutzung und für den Aufbau von Infrastruktur für alternative Kraftstoffe.

Das Bundesministerium für Klimaschutz (BMK) begrüßt das “Fit für 55” Paket im Rahmen des europäischen grünen Deals grundsätzlich -insbesondere die ambitionierten Zielsetzungen für den Anteil erneuerbarer Energie und die Verbesserung der Energieeffizienz. Wichtig sei das Zusammenspiel der Anstrengungen in unterschiedlichen Sektoren. Es sollen alle Akteure mit an Bord genommen und ein sozialverträglicher Übergang garantiert werden. Das BMK unterstreicht, dass die Zielaufteilung im Bereich Lastenteilung nicht ausschließlich über das Kriterium BIP pro Kopf erfolgt, da es wesentlich sei, dass alle Mitgliedsstaaten nennenswerte Beiträge zur Zielerreichung leisten.

Richtlinie soll Rahmen für die Förderung und Nutzung erneuerbarer Energie festlegen

Ebenfalls den Themenkomplex Umwelt- und Klimaschutz betreffend debattierte der EU-Ausschuss einen Richtlinienvorschlag, der darauf abzielt, einen gemeinsamen Rahmen für die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen festzulegen (72231/EU XXVII.GP). Für den Gesamtanteil am Bruttoendenergieverbrauch im Jahr 2030 wird damit ein verbindliches Unionsziel festgelegt. Weiters werden Regelungen für die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quallen in den verschiedenen Sektoren und zu grenzüberschreitenden Projekten, Herkunftsnachweise, Verwaltungsverfahren sowie Information und Ausbildung festgelegt. Auch Vorgaben zu den Kriterien für Nachhaltigkeit und Treibhausgasemissionen für Biokraftstoffe, erneuerbare Brennstoffe nicht biogenen Ursprungs und wiederverwerte kohlenstoffhaltige Kraftstoffe sind in der Richtlinie zu finden.

Das BMK unterstützt auch diesen Richtlinienvorschlag und betont, dass ein breiter Konsultationsprozess implementiert wurde, in den auch StakeholderInnen, Interessensvertretungen und Bundesländer involviert wurden.

RessortexpertInnen loben Vorhaben, Wirtschaftskammer bemängelt unzureichenden Schutz heimischer Industrie

Eine Ressortvertreterin des BMK leitete die Debatte zu beiden Maßnahmenpaketen mit dem Hinweis ein, dass es sich hier um Elemente eines notwendigen transformativen Wandels von Wirtschaft und Gesellschaft handle. Vornehmlich handle es sich um Verschärfungen von bereits vorhandenen Regelungen, damit die beschriebenen Zielvorgaben für 2030 erreicht werden können. Österreichs Positionierung zu den einzelnen Punkten der Pakete sei jedoch noch nicht abgeschlossen und auch der Aspekt der Sozialverträglichkeit dürfe nicht vernachlässigt werden, um Phänomene wie Energie- bzw. Mobilitätsarmut zu vermeiden. Deshalb sei auch ein Klima-Sozialfonds angedacht. Auch die Lastenteilung innerhalb der EU ist auf die individuellen Länder angepasst und ein Grenzausgleichsmechanismus, der ähnlich einem Zoll funktionieren soll, schütze den europäischen Wirtschaftsraum. Dieser müsse jedoch WTO-konform konzipiert sein.

Die Vorteile des Anreizsystems für grenzüberschreitende Projekte und die Anpassungen bei den Herkunftsnachweisen brachte ein weiterer Ressortvertreter den Ausschussmitgliedern näher. Generell bekämen die Systemintegration erneuerbarer Energien in den Maßnahmenpaketen größere Bedeutung als dies zuvor der Fall gewesen sei. Auch die Rückverfolgbarkeit bei der Herkunft und Erzeugung von Kraftstoffen soll einem Monitoring unterliegen und durch Kennzeichnungen erleichtert werden.

Einige Einwände führte ein Experte aus der Wirtschaftskammer an. Themen wie Technologieoffenheit und der Schutz der Wirtschaft müssten besser konzipiert werden. Der von der Vertreterin des BMK beschriebene Grenzausgleichsmechanismus sei für den Schutz der Industrie nicht ausreichend. Generell sei die Exportorientierung der österreichischen Wirtschaft nicht mitbedacht worden. Er bezeichnete die Zielanhebungen speziell beim Emissionshandel als “heftig” und konstatierte bei den Richtlinien u.a. im Bereich des Wasserstoffes Nachschärfungsbedarf. Positiv hob er die in den Paketen enthaltenen grenzüberschreitenden Energiekooperationen hervor.

Politische Debatte um Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit

Sonja Zwazl (ÖVP) eröffnete die Diskussion, indem sie ihre generelle Unterstützung für die Maßnahmen aussprach. In einigen Punkten wiedersprächen sie allerdings dem Verhältnismäßigkeits- und dem Subsidiaritätsprinzip. Damit unterstrich sie eine von den Landtagen der Bundesländer Vorarlberg und Niederösterreich eingebrachten Stellungnahmen zu den Vorhaben, die eben diese Kritikpunkte vorbrachten. Auch den verpflichtenden Charakter der grenzüberschreitenden Projekte sah Zwazl kritisch.

Stefan Schennach (SPÖ) stimmte zu, dass auch die von den Landtagen und Zwazl aufgeworfenen Fragen beachtet werden müssten, betonte jedoch, dass die Schritte an sich notwendig seien. Es sollten weitere Stellungnahmen der Bundesländer abgewartet werden.

Der Freiheitliche Andreas Spanring hatte prinzipielle Kritik an den Maßnahmenpaketen vorzubringen. Es sei zwar jeder Schritt in Richtung Umweltschutz sinnvoll, aber die “ideologische Verblendung” hinter den konkreten Richtlinien sei kontraproduktiv. Es sei fraglich, ob diese aus globaler Perspektive überhaupt Relevanz hätten. Speziell bei der Thematik der erneuerbaren Energien würden generell wirklich offene Debatten fehlen. Diese würden einseitig lediglich positiv dargestellt während die negativen Aspekte unbeleuchtet blieben. Er nannte beispielhaft die laut Spanring schädliche Wirkung von Windrädern auf die Tierwelt und die Gefahr von Blackouts, welche sich mit einer unzuverlässigen Energieversorgung erhöhe. Auch sein Fraktionskollege Johannes Hübner (FPÖ) äußerte sich kritisch zu den Vorhaben. Es gehe bei diesen nicht um Zusammenarbeit, sondern um die Ersetzung von Zusammenarbeit durch “dogmatische Vorschriften”.

Marco Schreuder von den Grünen führte die Diskussion zurück auf die Alternativlosigkeit der Maßnahmen und betonte, dass diese jetzt vollzogen werden müssten. Es werde gemeinsame europäische Standards brauchen, denn Klimaschutz könne nur grenzüberschreitend funktionieren. Er warnte vor dem aus seiner Sicht in der Folge einsetzenden “Tauziehen” zwischen den unterschiedlichen Interessensgruppen und lobte die Pakte als ambitioniert.

ÖVP-Mandatar Martin Preineder subsumierte die Diskussion damit, dass man sich zwar im Ziel des Klimaschutzes einig sei, sich jedoch an Weg und Geschwindigkeit die Geister schieden. Auch er sah Nachschärfungsbedarf bezüglich der Subsidiarität, betonte aber auch den potentiellen wirtschaftlichen Nutzen, wenn nicht Milliarden für fossile Brennstoffe ausgegeben werden müssten, sondern die Wertschöpfung in der eigenen Region bleiben könnte. Generell brauche es hier praktikable Lösungen ohne Zwangscharakter. (Fortsetzung im EU-Ausschuss des Bundesrats) wit

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