Vana/Disoski : „Polen baut an frauenfeindlicher Dystopie, die in der EU keinen Platz haben darf!“
Polnisches Parlament debattiert weitere Verschärfung des repressiven Abtreibungsverbots
Wien (OTS) – Heute und morgen debattiert das polnische Parlament einen Gesetzesvorschlag zur weiteren Verschärfung des ohnehin schon frauenfeindlichen Abtreibungsrechts. Ultrakonservative Lobbygruppen haben einen Gesetzesvorschlag erarbeitet, der für Schwangere und medizinisches Personal bis zu 25 Jahre Gefängnisstrafe bei der Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen vorsieht. Fehlgeburten klassifiziert der Gesetzesvorschlag als Totschlag, für den Frauen fünf Jahre Gefängnisstrafe droht. “Der Gesetzesvorschlag zielt auf die totale staatliche Kontrolle über die Körper von Frauen und insbesondere von Schwangeren ab. Gemeinsam mit der Regierungspartei PiS erbaut das ultrarechte Lager in Polen eine frauenfeindliche Dystopie, die es so innerhalb der Europäischen Union nicht geben darf”, mahnt Monika Vana, Delegationsleiterin der österreichischen Grünen im Europaparlament.
„In Polen herrscht de facto bereits ein völliges Abtreibungsverbot. Mit den nun geplanten weiteren Repressionen tritt die rechtskonservative PiS Frauen- und Selbstbestimmungsrechte einmal mehr mit Füßen. Die polnische Regierung möchte Frauen unter allen Umständen dazu zwingen, eine Schwangerschaft auszutragen und droht ihnen bei Fehlgeburten bis zu fünf Jahre Haft an. Diese Vorhaben lesen sich wie aus dem Drehbuch zur dystopischen Serie ‚The Handmaid’s Tale‘. Die fiktive Serie spielt in Gilead, einem streng patriarchalen, christlich-fundamentalistischen Gottesstaat, indem Frauen keinerlei Rechte haben und vom Staat als Brutkästen missbraucht werden. Diese Dystopie kann und darf nicht Realität werden. Kein Staat der Welt hat ein Recht darauf, über den Körper von Frauen zu entscheiden“, sagt Disoski.
Die Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) und ihre Verbündeten haben eine absolute Mehrheit im Unterhaus des polnischen Parlaments. Das bedeutet, dass das Gesetz im Schnellverfahren verabschiedet werden könnte, auch wenn alle Oppositionsparteien versuchen, es im Senat (wo die Regierungspartei keine Mehrheit hat) zu stoppen oder zu ändern. Die Opposition könnte den Prozess im Senat einen Monat lang verzögern, kann aber die Verabschiedung in der zweiten Lesung im Unterhaus nicht verhindern. Falls die Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs im Unterhaus scheitern sollte, könnte das politisch vereinnahmte Verfassungsgericht das Gesetz auf dem Rechtsweg verabschieden.
“Vor dem Hintergrund, dass der polnische Gesundheitsminister jüngst angekündigt hat, ein nationales Register für Schwangerschaften einzurichten, zeigt sich, wie akut die Bedrohung des Selbstbestimmungsrechts von Frauen und Schwangeren in Polen ist”, erklärt Vana und fährt fort: “Von europäischer Seite muss nun rasch und entschlossen gehandelt werden. Die europäischen Coronahilfen für Polen dürfen von der EU-Kommission nicht freigegeben werden, solange die polnische Justiz derart politisch vereinnahmt ist und Frauen- und LGBTIQ-Rechte eingeschränkt werden. Im Rahmen der Anhörungen im Rat zum laufenden Artikel-7 Verfahren müssen unbedingt die Einschränkungen sexueller und reproduktiver Rechte in Polen thematisiert werden.”
“Es geht hier nicht um sogenannten Lebensschutz, sondern um die patriarchale und staatliche Kontrolle von Frauen. Auf diese Art und Weise Schwangeren gezielt den Zugang zu medizinischer Versorgung vorzuenthalten, rettet keine Leben sondern führt zu vermeidbaren, tragischen Todesfällen”, so Vana und Disoski abschließend.
Grüner Klub im Parlament
Lena Kaiser
Pressesprecherin Dr.in Monika Vana MEP
lena.kaiser@europarl.europa.eu
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