Tiroler Tageszeitung, Leitartikel, Ausgabe vom 15. Jänner 2021. Von MARIO ZENHÄUSERN. “Ja zur Impfpflicht, aber . . .”.

Innsbruck (OTS) – Die Impfung bietet den größtmöglichen Schutz, nicht schwer an Covid-19 erkrankt im Spital zu landen. Deshalb ist die Impfpflicht ein wichtiges Signal. Ihr Inkrafttreten muss aber von der Klärung aller offenen Fragen abhängen.

Der Deutsche Ethikrat hat am Donnerstag seine im Dezember abgegebene Empfehlung, die Impfpflicht gegen das Coronavirus von „bestimmten Berufsgruppen“ auf „wesentliche Teile der Bevölkerung“ auszudehnen, relativiert. Diese Empfehlung sei unter dem Eindruck der Delta-Variante abgegeben worden. Mittlerweile habe sich die Faktenlage durch die Omikron-Variante geändert, deshalb müsse man die Einschätzungen „noch einmal neu anschauen. Alles andere wäre unverantwortlich.“
Mittlerweile gibt es auch in Österreich Experten, die auf Distanz zur Einführung der allgemeinen Impfpflicht gehen. Vor allem der Termin des Inkrafttretens – der 1. Februar 2022 – stimmt manche nachdenklich. Trotzdem will die Bundesregierung nicht am Beschluss rütteln.
Es gibt gute Gründe für ein Festhalten an der verpflichtenden Covid-Impfung für alle über 14-Jährigen. Die Impfung und hier insbesondere der 3. Stich (Booster-Impfung) schützt mit größter Wahrscheinlichkeit vor schweren Krankheitsverläufen und verhindert so – eine möglichst große Durchimpfungsrate vorausgesetzt – die drohende Überlastung der Krankenanstalten. Aber, und das ist eben auch Fakt, sie schützt nicht vor einer Infektion und auch nicht davor, andere mit dem Virus anzustecken.
Außerdem sind, ganz abgesehen von der großen Ungewissheit über die tatsächlichen Auswirkungen der explosionsartigen Verbreitung der Omikron-Variante, noch viele Fragen unbeantwortet. Da ist die Unsicherheit, wie nach der Gesetzwerdung mit Impfverweigerern im Berufsalltag – etwa in der Pflege oder beim medizinischen Personal, um nur zwei Bereiche zu nennen – umzugehen ist. Nicht zuletzt gibt es Bedenken, ob angesichts der vielen Fragezeichen ein entsprechendes Gesetz auch vor den Verfassungsrichtern Bestand hat. Die legistischen Husch-Pfusch-Aktionen der vergangenen zwei Jahre sind leider noch in schlechter Erinnerung.
Nichtsdestotrotz bietet die Impfung gerade vor dem Hintergrund der grassierenden Omikron- und möglicher weiterer Virus-Varianten den größtmöglichen Schutz, nicht schwer an Covid-19 zu erkranken und im Spital zu landen. Deshalb ist der Beschluss einer allgemeinen Impfpflicht, mit klarer demokratischer Mehrheit im Parlament gefasst, ein richtiges und wichtiges Signal. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens aber hängt von der zweifelsfreien Klärung aller rechtlichen, medizinischen und gesundheitspolitischen Fragen ab. So viel Zeit muss sein. Chaotische Verordnungen wie den Ostererlass oder Flops wie den holprigen Start der nationalen Impf­kampagne darf und kann sich die Regierung nicht mehr leisten.

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