„Best of Böse“-Satire medienethisch zulässig

Wien (OTS) – Der Senat 1 des Presserats beschäftigte sich mit einem satirischen Bild mit dem Titel „geilzeit“, erschienen im „Best of Böse“- Jahresrückblick der Ausgabe 51-52/21 der Wochenzeitung „Falter“. Der Senat sah in diesem Fall keinen Grund für die Einleitung eines Verfahrens vor dem Presserat.

Der Beitrag nimmt auf eine religiöse Szene Bezug, die von einem Bild einer stillenden Maria eines flämischen alten Meisters stammt. Auf dem abgewandelten Bild sind Sebastian Kurz und seine Lebensgefährtin Susanne Thier als Josef und Maria zu sehen; Thier wird mit entblößter Brust und Jesuskind am Arm gezeigt. Darüber hinaus werden zwei weitere Politiker als Hirten dargestellt. Der Begleittext zum Beitrag lautet: „DIE LIEBE FAMILIE“. Mehrere Leserinnen und Leser empfanden die Veröffentlichung als Eingriff in den Persönlichkeitsschutz von Frau Thier.

Der Senat weist zunächst darauf hin, dass Satire und Karikatur sich typischerweise gegen Missstände und Fehlverhalten in Politik und Gesellschaft richten; Ironie, Sarkasmus und Verzerrungen sind für satirische Darstellungen charakteristisch. Die Presse- und Meinungsfreiheit ist hier folglich besonders weit auszulegen, hinzu tritt auch noch die Kunstfreiheit. Dennoch gibt es nach Auffassung des Senats bei Satire und Karikaturen medienethische Grenzen, die zu beachten sind, z.B. in Hinblick auf die Menschenwürde einer Person (siehe Punkt 5 des Ehrenkodex).

Für die vorliegende satirische Darstellung wurde auf ein Gemälde des flämischen Malers Jacob Jordaens mit dem Titel „The Holy Family with Shepherds“ (1616) zurückgegriffen; die Gesichter der Politiker und von Susanne Thier wurden in das Bild montiert. Für die Beurteilung dieser Darstellung war es für den Senat entscheidend, inwieweit die überhöhte Kritik einen ausreichenden Sachbezug zu konkreten Ereignissen aufweist:

Der Titel „geilzeit“ ist eine erfundene Wortschöpfung: Einerseits wird auf das Magazin „Freizeit“ der Tageszeitung „KURIER“ angespielt, der der „Falter“ offenbar eine besondere Nähe zu Sebastian Kurz zuschreibt. Andererseits ist in den Begriff wohl auch das „Geilomobil“ einbezogen worden – ein Fahrzeug der Marke „Hummer“, mit dem Sebastian Kurz im Wiener Wahlkampf 2010 unterwegs war und dabei den Slogan „Schwarz macht geil“ verbreitete. Der Begleittext „DIE LIEBE FAMILIE“ bezieht sich wohl nicht nur auf den Originaltitel des Gemäldes und die junge Familie Kurz, sondern auch auf die Gruppe jener junger Männer, die den engsten Kreis um Sebastian Kurz bildeten und als „türkise Familie“ bezeichnet werden.

Nach Meinung des Senats ist ein zentraler Kritikpunkt der Karikatur der von Kurz angeführte Rücktrittsgrund, er wolle sich mehr um die eigene Familie kümmern. In seiner Rücktrittsrede führte er u.a. aus, dass ihm bei der Geburt seines Kindes bewusst geworden sei, wie viel Schönes es außerhalb der Politik gebe. Er freue sich auf die Zeit mit seinem Kind und seiner Familie. Die Bildveröffentlichung ist eine Persiflage darauf, dass vor allem familiäre Gründe (und nicht belastende Chatnachrichten) für den Rückzug aus der Politik ausschlaggebend gewesen seien.

Im Fokus der Prüfung des Senats stand die Frage, ob es gerechtfertigt ist, die Lebensgefährtin von Sebastian Kurz in diesen politischen Diskurs auf eine Art und Weise wie im vorliegenden Fall miteinzubeziehen. Der Senat hält fest, dass die Darstellung mit entblößter Brust im Kontext mit der Überschrift „geilzeit“ einen sexualisierten Gehalt aufweist. Die Gestaltung indiziert einen Eingriff in die Privatsphäre der Abgebildeten. Prinzipiell hat jede Frau ein Anrecht darauf, selbst darüber zu bestimmen, ob sie mit entblößter Brust dargestellt wird. In der ursprünglichen Version des flämischen Malers geht es zwar bloß darum, dass eine Mutter ihrem Kind zum Stillen die Brust reicht. Durch die Überschrift „geilzeit“ erhält die Bildkomposition jedoch eine weitere Deutungsmöglichkeit.

Susanne Thier übte selbst keine politische Funktion aus und sie äußerte sich auch nicht öffentlich zu politischen Themen. Dennoch war auch sie während der politischen Tätigkeit von Sebastian Kurz in den Medien präsent; sie trat z.B. bei Wahlkampfveranstaltungen an der Seite ihres Lebensgefährten auf. Speziell im vergangenen Jahr zeigte sich Thier wieder vermehrt in den Medien, nachdem ihre Schwangerschaft der Öffentlichkeit bekannt gegeben worden war. Folglich nahm Thier am öffentlichen Leben teil und die Beziehung mit Kurz wurde für die politische Erzählung des Politikers eingesetzt. Der Senat misst diesem Umstand entsprechendes Gewicht bei; die Darstellung in der Karikatur als „Heilige Familie“ greift dieses Thema auch auf.

Wie bereits angemerkt, kommt der Überschrift „geilzeit“ im Hinblick auf die Darstellung der Betroffenen mit entblößter Brust zwar ein gewisser sexualisierter Gehalt zu; die Überschrift knüpft jedoch auch an der „Geilomobil“-Kampagne von Sebastian Kurz an. Außerdem ist es für die Betrachterinnen und Betrachter des Bildes erkennbar, dass es sich bei dem Bild um kein Foto und daher um keine reale, sondern eine verfremdete Darstellung von Susanne Thier handelt.

Schließlich veröffentlichte das Medium in der darauffolgenden Ausgabe mehrere Leserbriefe, in denen die Darstellung von Thier scharf kritisiert wurde. Auch dieser Umstand spricht dafür, im vorliegenden Fall kein Verfahren einzuleiten. Der Senat merkt allerdings kritisch an, dass sowohl der Chefredakteur als auch der Herausgeber des „Falters“ auf die umfangreiche, mit Argumenten untermauerte Kritik der Öffentlichkeit differenzierter reagieren hätten können.

Ob die Satire als gelungen einzustufen ist und ob es sinnvoll war, die Lebensgefährtin des eigentlichen politischen Akteurs in den Mittelpunkt der Bildkomposition zu rücken, sind Geschmacksfragen, für die die Senate des Presserats nicht zuständig sind. In Abwägung aller oben angeführten Aspekte hält der Senat den satirischen Beitrag für medienethisch zulässig. Es liegt daher kein Verstoß gegen den Ehrenkodex vor.

SELBSTÄNDIGES VERFAHREN AUFGRUND VON MITTEILUNGEN MEHRERER LESERINNEN UND LESER

Der Presserat ist ein Verein, der sich für verantwortungsvollen Journalismus einsetzt und dem die wichtigsten Journalisten- und Verlegerverbände Österreichs angehören. Die Mitglieder der drei Senate des Presserats sind weisungsfrei und unabhängig. Im vorliegenden Fall wurde der Senat 1 aufgrund von Mitteilungen mehrerer Leserinnen und Leser tätig und teilt seinen medienethischen Standpunkt. Die Medieninhaberin der Wochenzeitung „Falter“ hat die Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats anerkannt.

Tessa Prager, Sprecherin des Senats 1, Tel.: +43-1 – 23 699 84 – 11

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