Tierschutz-Protest vor LG Klagenfurt: Diversion für Schweinequäler

VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN unterstreicht zum Tierquälerei-Prozess gegen Schweinemäster das Tierleid auf Spaltenboden.

Im April 2022 wurde eine Schweinemast in Klagenfurt Land vom VGT aufgedeckt. Tierschützer:innen versammelten sich vor Ort und protestierten, bis es zu einer Kontrolle durch die Amtstierärztin kam.  Zum Zeitpunkt der Aufdeckung hatte der Betrieb das AMA-Gütesiegel. Heute stand der Betreiber der aufgedeckten Schweinemast wegen Tierquälerei vor Gericht.

ANKLAGE WEGEN TIERQUÄLEREI

Vorgeworfen wird dem Kärntner unter anderem, „Schweinen unnötig Qualen zugefügt zu haben, indem er die Tiere unter tierschutzwidrigen Hygienebedingungen gehalten haben soll (ca. 40 Schweine, die dadurch massive Verletzungen und Blutungen an den Schwänzen durch Schwanzbeißen, Lähmungen, Lungenentzündungen sowie gerötete Augenbindehäute erlitten haben sollen)“ (vgl. Auszug aus der Anklageschrift). Beim Tatbestand der Tierquälerei (§222 im Strafgesetzbuch) drohen bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe, wenngleich die Höchststrafe bzw. überhaupt unbedingte Freiheitsstrafe nur selten ausgesprochen wird.

TIERSCHUTZ-PROTEST, UM TIERLEID SICHTBAR ZU MACHEN

Da die Tiere selbst vor Gericht keine Repräsentation haben und im österreichischen Recht kaum mehr als Gegenstände sind, hielten Tierschützer:innen vor dem Gerichtsgebäude eine Versammlung im Namen der Schweine ab. Es wurden Fotos vom Betrieb gezeigt (Stand: April 2022) und den leidenden, kranken und verletzten Tieren ein Gesicht gegeben.

SKANDAL BEI PROZESSBEGINN

Einige Tierschützer:innen wollten der öffentlichen Verhandlung beiwohnen, jedoch wurden alle des Saals verwiesen! Als Begründung wurde mangelnder Platz angegeben – der Saal für die Verhandlung hatte nur sechs Sitzplätze, einer davon schon vom Angeklagten besetzt, zwei weitere von Polizist:innen. Die Tierschützer:innen sollen vor der verschlossenen Türe warten. Das ist so nicht rechtens: Öffentliche Verhandlungen müssen der Öffentlichkeit zugänglich sein. Erst als der Prozess schon vorangeschritten war, gelang es einem Tierschützer, der Verhandlung beizuwohnen.

BESCHULDIGTER ZEIGT SICH UNEINSICHTIG

Während der Richter und die Staatsanwaltschaft die Vorwürfe schildern, spielt der angeklagte Bauer die Schwere des Tierleids herunter. Er sei auch nicht überfordert gewesen, lediglich „schlampig“. Dass laut Gutachten ein Schwein 79 Tage lang unbehandelt blieb, bestritt er. Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, keine Einsicht zu zeigen. Der zuständige Tierarzt des Tiergesundheitsdiensts wurde als Zeuge befragt und gab an, den Angeklagten seit 20 Jahren zu kennen. Alle 6 Monate wurden Kontrollen durchgeführt – dabei sei der Maststall „unauffällig“ gewesen und es hätte auch nie negative Rückmeldungen vom Schlachthof gegeben. Jedoch habe der Angeklagte verschriebene Medikamente nicht verwendet. Antibiotika sollen laut Gutachten rechtswidrig allen Tieren über das Futter verabreicht worden sein (statt einzelne Tiere zu behandeln). Die Amtstierärztin, die den Betrieb nach der VGT-Anzeige kontrolliert hatte, gab an, dass unter anderem die Luftumwälzungsanlage defekt und die Aufzeichnungen im Betrieb fehlerhaft gewesen seien. Aktuell sei es sauber, weil keine Tiere im Betrieb gehalten werden – das sei aber „vor Kurzem“ noch nicht so gewesen. Der Gutachter macht Stress, Wassermangel und artwidrige Ernährung ohne Rohfaser (Stroh) für das Schwanzbeißen verantwortlich – blutende Tiere hätten sofort separiert werden müssen. Das wurde nicht gemacht und das Problem weitete sich laut Gutachten aus, bis 40 Tiere bei der ersten Kontrolle betroffen waren. Schon am nächsten Tag seien es über 60 verletzte Tiere gewesen. Aktuell werden keine Schweine im Betrieb gehalten.

Die Staatsanwaltschaft sprach sich gegen eine Diversion aus und argumentiert, dass der Angeklagte nicht verstanden zu haben scheint, was die Problematik war und ist. Der Richter stellt weiters die Frage, ob es nicht besser sei, wenn der Angeklagte gar keine Schweine mehr halten würde. Eine diversionelle Einigung wird vom Richter in der Höhe von 6.110€ angeboten. Er mahnt, dass weitere Verstöße nicht passieren dürfen. Der Angeklagte hat die Diversion angenommen, die Staatsanwaltschaft hat jedoch Berufung eingelegt. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

VGT – Verein gegen Tierfabriken
David Richter
0676 5852629
medien@vgt.at
http://vgt.at

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