Finanzausschuss: Abschaffung der kalten Progression

Opposition unsicher über künftige Handhabung der variablen Maßnahmen

Die kalte Progression soll abgeschafft werden. Die Beratungen zu dem vom Finanzministerium vorgelegten Gesetzesentwurf fanden heute im Finanzausschuss statt. Unter dem Titel “Teuerungs-Entlastungspaket Teil II” (1662 d.B.) werden im Wesentlichen vier Punkte ab 2023 umgesetzt: Die automatische Anpassung der Einkommensteuertarife um zwei Drittel der Inflationsrate, die weitere Entlastung von Einkünften im Umfang des verbleibendes Drittels, die Erhöhung von Besteuerungsgrenzen im Bereich der Land- und Forstwirtschaft sowie die Senkung des Dienstgeberbeitrags von 3,9% auf 3,7%.

ÖVP, Grüne und FPÖ stimmten für den Gesetzesentwurf. ÖVP und Grüne sahen in der Abschaffung der kalten Progression einen historischen Schritt. Obwohl damit eine zentrale Forderung der NEOS umgesetzt wird, stimmten diese nicht zu, stellten aber einen Abänderungsantrag im Plenum in Aussicht. Aus Sicht der SPÖ fehle es an konkreten Regelungen für das restliche Drittel ebenso wie an einer Gegenfinanzierung.

Das erste Teuerungs-Entlastungspaket mit kurzfristigen Maßnahmen wurde bereits im Juni 2022 vom Parlament beschlossen. Der Fokus lag auf Familien, vulnerablen Gruppen und Geringverdiener:innen (siehe auch Parlamentskorrespondenz 753/2022). Der dritte Teil des Teuerungs-Entlastungspakets stellt die jährliche Valorisierung zahlreicher Familien- und Sozialleistungen ab 2023 in den Vordergrund und wurde bereits im Sozialausschuss behandelt (siehe auch Parlamentskorrespondenz 1019/2022).

ABSCHAFFUNG DER KALTEN PROGRESSION MITTELS DRITTELREGELUNG

Künftig sollen die Einkommensteuertarife automatisch um zwei Drittel der Inflationsrate angepasst werden. Konkret für 2023 um 3,46%. Mit der Änderung der Einkommensteuertarife an die Teuerungsrate soll dem Effekt der kalten Progression begegnet werden. Aus Sicht von ÖVP und Grünen handelt es sich bei der Abschaffung der kalten Progression um einen historischen Schritt, dem jahrelange Forderungen und Verhandlungen vorausgegangen sind. Jakob Schwarz (Grüne) sah insbesondere die volle Abgeltung der Inflation jedoch ohne Vollautomatik als positiv an. Andreas Hanger (ÖVP) zeigte sich von der verteilungspolitischen Wirksamkeit überzeugt, insbesondere da die Abschaffung der kalten Progression von der jährlichen Valorisierung von Familien- und Sozialleistungen begleitet werde. Es gebe gleichmäßige Verteilungseffekte über alle Einkommensgruppen, zeigte er sich überzeugt.

Zur Abgeltung des verbleibenden Drittels soll jedes Jahr bis 15. September ein Beschluss gefasst werden. Das Volumen des abzugeltenden Drittels wird in einem Progressionsbericht erhoben, der für 2023 von WIFO und IHS vorgelegt wurde. Für das Jahr 2023 sieht der Gesetzesentwurf für das variable Drittel eine über die auszugleichende Inflationsrate von 5,2% hinausgehende Erhöhung der Grenzbeträge für die erste und die zweite Tarifstufe um jeweils 6,3% vor, so der Budgetdienst des Parlaments. Die Absetzbeträge werden mit der maßgeblichen Inflation angepasst, die Grenzbeträge für die höheren Tarifstufen um zwei Drittel der Inflation. Derzeit liegt die erste Tarifstufe mit einem Steuersatz von 20% ab 11.000 €, künftig liegt die Grenze bei 11.693 €.

FPÖ: ZUKÜNFTIGE HANDHABUNG DES DRITTELS NICHT AUSREICHEND FESTGELEGT

Hubert Fuchs (FPÖ) begrüßte ausdrücklich das Vorhaben, hegte aber auch Bedenken. Insbesondere da die Inflationsrate laut Schnellschätzung der Statistik Austria im September bei 10,5% liege, im Gesetzesentwurf aber mit einer Inflation von 5,2% gerechnet werde. Der große Unterschied resultiert laut Analyse des Budgetdiensts aus dem Berechnungszeitraum Juli 2021 bis Juni 2022 und der besonders hohen Inflationsrate im Juli 2022 (9,4%) sowie der vergleichsweise geringen Inflationsrate im Juli 2021 (2,9%). In normalen Zeiten sei dies eine gute Regelung, betonte Fuchs. Für die Jahre 2023 und 2024 plädierte er für einen pauschal höheren Betrag, um der aktuell hohen Inflation gerecht zu werden.

Weitere Kritik der FPÖ galt der Drittelregelung. Obgleich der Abgeordnete die Maßnahmen für 2023 für in Ordnung betrachtete, hielt er den Mechanismus für zu komplex. Zudem gebe es terminliche Diskrepanzen und die Handhabung des restlichen Drittels in den Folgejahren sei unsicher, betonte er und setzte sich für Rechts- und Planungssicherheit ein.

NEOS BEGRÜSSEN ABSCHAFFUNG DER KALTEN PROGRESSION – FORDERN AUTOMATISCHE VOLLANPASSUNG

Die Änderung bei der kalten Progression sei tendenziell ein sehr wichtiger Schritt, dem die NEOS positiv gegenüberstehen, so Karin Doppelbauer. Eine zentrale Forderung der NEOS werde umgesetzt, die Forderungen der NEOS gehen aber darüber hinaus. Insbesondere fehlt NEOS eine Vollautomatik. Die schleichende Erhöhung der Einnahmen stehe dem Staat nicht zu, deshalb müsste dies vollabgegolten werden, argumentierte Doppelbauer. Zudem fand auch sie die geschaffene Regelung als kompliziert. Eine der Kernfragen der NEOS, war: “Was passiert, wenn sich die Regierung bis 15. September nicht über die flexiblen Maßnahmen einigt?” Aus Sicht der Grünen sei dies jedoch ein unrealistisches Szenario, wie Jakob Schwarz festhielt.

Gerald Loacker (NEOS) ortete Klientelpolitik, der Gewinnfreibetrag sowie der im Rahmen der ökosozialen Steuerreform eingeführte steuerfreie Betrag zur Gewinnbeteiligung von Mitarbeiter:innen werden im Gegensatz zu anderen Maßnahmen nicht inflationsangepasst.

SPÖ FÜR MEHR VERTEILUNGSGERECHTIGKEIT

Maximilian Lercher (SPÖ) sah die unteren Tarifstufen als nicht ausreichend entlastet an und wollte diese zur Gänze vollautomatisiert an die Inflation anpassen. Außerdem vermisste er Regelungen betreffend das offene Drittel und einen Plan zur Gegenfinanzierung. Petra Bayr (SPÖ) trat für Geschlechtergerechtigkeit ein und interessierte sich für die Auswirkungen der Maßnahmen auf den Gender Pay Gap.

BRUNNER DISKUTIERT MIT ABGEORDNETEN DETAILS DER NEUEN MASSNAHMEN

Laut Finanzminister Brunner ist bei der Abschaffung der kalten Progression die relative Entlastung im Einkommensbereich von 2.000 € pro Monat brutto am höchsten und beträgt im Jahr 2023 bis zu 1,8% des Nettoeinkommens. Brunner begegnete den Bedenken von Abgeordneten mit der Feststellung, dass die gesetzliche Regelung eine Verwendung des restlichen Drittels im Bereich der Einkommensteuer vorsehe. Rahmenbedingungen würden sich jährlich ändern, daher ermögliche eine flexible Lösung auch zielgerichtete Maßnahmen.

Es gehe um die Abschaffung der schleichenden Steuererhöhung , die “Ungerechtigkeit wird abgeschafft”, so der Minister. Zur Höhe der Inflationsberechnung hielt er zudem fest, dass eine Systematik festgelegt werden musste, die nicht jedes Jahr angepasst werden soll. Der Forderung der NEOS, die kalte Progression rückwirkend für 2022 abzuschaffen, entgegnete er, dass derzeit die Steuerreform wirke.

OPPOSITION KRITISIERT INFLATIONSANPASSUNGEN FÜR LAND- UND FORSTWIRTE

Die Umsatzgrenze für die steuerliche Pauschalierung für Land- und Forstwirte soll von 400.000 auf 600.000 € erhöht werden. Liegt der Umsatz unter der Grenze von 600.000 €, wird die Steuer pauschal, also unabhängig vom tatsächlichen Umsatz, berechnet. Die FPÖ machte sich dafür stark, die Pauschalierungsgrenzen auch in anderen Bereichen anzuheben. Karin Doppelbauer von den NEOS hielt die Erhöhung der Umsatzgrenze dagegen für überbordend. Sie machte auch auf Pauschalierungen in anderen Bereichen aufmerksam, wo die Umsatzgrenze immer noch bei 220.000 € liegt. Brunner betonte dazu, dass die Beträge 20 Jahre lang nicht angepasst wurden. Weiteren Adaptierungsbedarf sah Brunner bei Kleinunternehmen. Dazu soll in den nächsten Wochen eine Novelle vorgelegt werden.

SENKUNG DER LOHNNEBENKOSTEN – NEOS PLANEN ABÄNDERUNGSANTRAG

Als Maßnahme zur Senkung der Lohnnebenkosten sollen die Dienstgeberbeiträge zum FLAF ab 2023 von 3,9% auf 3,7% gesenkt werden. Für 2023 und 2024 soll die Senkung im Rahmen von “überbetrieblichen lohngestaltenden Maßnahmen”, also etwa durch Kollektiverträge umgesetzt werden. Sollte es zu keinen überbetrieblichen Regelungen kommen, kann die Senkung auch über eine Betriebsvereinbarung oder innerbetrieblich für alle oder bestimmte Gruppen von Arbeitnehmer:innen festgelegt werden. Eben diese Regelung missfiel Gerald Loacker (NEOS), der dazu einen Abänderungsantrag im Plenum in Aussicht stellte. Das Finanzministerium räumte ein, dass die Regelung komplex sei und es dazu entsprechender Aufklärungsarbeit bedürfe. (Fortsetzung Finanzausschuss) gla

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