Landtagspräsident Ernst Woller zur Causa Welterbe und Projekt Heumarkt

Meinung des EuGH-Anwalts zur Umweltverträglichkeitsprüfung beim Heumarkt-Projekt bezieht sich auf den im Jahr 2020 eingereichten Plan A

„Zur aktuellen Diskussion um Umweltverträglichkeitsprüfungen in Welterbezonen stelle ich fest, dass sich die heute veröffentlichte Meinung des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs auf den Plan A, also auf das im Jahr 2020 eingereichte Projekt des Heumarkt-Areals bezieht. Es muss jedenfalls das eigentliche Urteil des Europäischen Gerichtshofs abgewartet werden, das noch aussteht und erfahrungsgemäß im Frühjahr 2023 ergehen wird,“ informiert Wiens Landtagspräsident Ernst Woller.

Die Kritik, dass keinerlei Bestrebungen der Stadt für eine welterbekonforme Lösung erkennbar seien, weist Ernst Woller entschieden zurück. Ganz im Gegenteil wurden alle von der UNESCO geforderten Empfehlungen bearbeitet bzw. sind in Umsetzung, darunter die Erstellung eines Managementplans für das UNESCO-Welterbe Historisches Zentrum von Wien sowie die Verankerung des Welterbeschutzes in der Wiener Bauordnung. Das zuständige Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport hat in enger Abstimmung mit der Stadt Wien fristgerecht alle geforderten Unterlagen in Form des SOC-Reports  am 1.2.2022 an das Welterbezentrum der UNESCO in Paris übermittelt.

Eine Verzögerung der Entscheidung der UNESCO ist einzig und allein auf die Tatsache zurückzuführen, dass die für Juni 2022 geplante Konferenz des UNESCO Welterbekomitees in Kasan aufgrund des Krieges in der Ukraine nicht stattgefunden hat und es daher im Jahr 2022 keine Entscheidung gegeben hat.

Es ist davon auszugehen, dass es 2023 wieder eine Welterbekonferenz der UNESCO und damit auch eine Entscheidung zum Welterbestatus des Historischen Zentrums von Wien geben wird. Ort und Zeit dieser Konferenz sind derzeit noch nicht bekannt.

(Schluss)

 

Büro des Ersten Präsidenten des Wiener Landtages
Mag. Renate Schierhuber
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