Vereinte Nationen prüfen menschenrechtliche Verpflichtungen

Lebensrealitäten von Menschen mit Behinderungen in Österreich werden in Genf unter die Lupe genommen

 DIE REPUBLIK ÖSTERREICH WIRD VOM FACHAUSSCHUSS DER VEREINTEN NATIONEN (UN) AM 22. UND 23. AUGUST 2023 IN GENF GEPRÜFT. IM RAHMEN DER STAATENPRÜFUNG WIRD KONTROLLIERT, OB ÖSTERREICH DIE UN-KONVENTION ÜBER DIE RECHTE VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN (UN-BRK) UMSETZT. 

Der Österreichische Behindertenrat verweist auf die bedeutende ROLLE DER ZIVILGESELLSCHAFT bei dieser Staatenprüfung. Die Zivilgesellschaft soll ein realistisches Bild der österreichischen Lage präsentieren, da Menschen mit Behinderungen am besten wissen, wo sie auf Probleme stoßen. Laut der UN-BRK kommt Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen die Aufgabe zu, dem Fachausschuss der Vereinten Nationen deutlich zu machen, wo die Defizite liegen, und aufzuzeigen, welche Stellen in Österreich der Umsetzung der UN-BRK im Weg stehen. 

Die Gegendarstellung des Österreichischen Behindertenrates zu der Beantwortung der Fragenliste durch die Republik liegt dem UN Fachausschuss seit 12. Juli 2023 vor (siehe _bit.ly/list-of-issues_). Diese rückt die geschönten Darstellungen Österreichs in ein ehrlicheres Licht und legt Realitäten offen, die Menschen mit Behinderungen täglich erleben. 

NICHT ÖFFENTLICHES TREFFEN

Vor der Staatenprüfung findet ein nicht öffentliches Treffen zwischen der zivilgesellschaftlichen Delegation und dem UN-Fachausschuss statt. Bei diesem Treffen haben wir nochmals die Möglichkeit, dem Fachausschuss die größten Probleme in der österreichischen Behindertenpolitik aufzeigen. 

Dazu zählen u.a.

* der Mangel an Koordination zwischen dem Bund und den Bundesländern,
* das Fehlen eines inklusiven Bildungssystems und

* das Fehlen von österreichweit einheitlichen verpflichtenden Barrierefreiheitsstandards.

Mag. Kerstin Huber-Eibl, Tel. 0660 92 47 236, E-Mail: k.huber-eibl@behindertenrat.at

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