ÖAMTC: Kindersicherung weder im Auto noch am Rad vernachlässigen
Im Auto nur mit passendem Sitz, am Fahrrad oder im Lastenrad nie ohne Helm und Gurt
In den ersten Wochen des neuen Schuljahres bringen besonders viele Eltern ihren Nachwuchs mit unterschiedlichsten Verkehrsmitteln zur Schule. Einige nutzen – gerade im urbanen Bereich – die Öffis, viele sind aber auch individuell unterwegs. „Neben dem eigenen Auto werden Kinder immer häufiger mit dem Rad oder dem Lastenfahrrad zur Schule gebracht. Gerade dieser Mix an Mobilitätsformen verlangt vor allem eines: Erhöhte Aufmerksamkeit aller Beteiligten, speziell im direkten Umfeld von Schulen“, hält ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger fest.
Achtsamkeit und Rücksichtnahme helfen, Konflikte und – schlimmstenfalls – Unfälle zu vermeiden. Ganz auszuschließen sind letztere dennoch nie, umso wichtiger ist es, Kinder unabhängig vom Verkehrsmittel bestmöglich zu sichern. „Dass es in diesem Zusammenhang Vorschriften gibt, ist allgemein bekannt. Dennoch passieren immer wieder Fehler, oft herrscht auch Unsicherheit über die genauen Regeln“, weiß Seidenberger. Der ÖAMTC hat daher die wichtigsten Tipps und Vorschriften zur Kindersicherung im Auto und am (Lasten-)Rad zusammengefasst.
_Zwtl.: (Lasten-)Fahrrad – nie ohne Helm und Gurt_
Nimmt man Kinder pedalbetrieben mit, gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten: Kindersitz, Anhänger oder die Transportboxen von Lastenrädern. Die ÖAMTC-Expertin stellt klar: „Bei jedem dieser Systeme gilt für Kinder bis zwölf Jahre die Helmpflicht, hier ist auf die richtige Einstellung und die optimale Position des Kopfschutzes zu achten. Außerdem muss pro Passagier ein eigener Sitzplatz mit Gurt vorhanden sein. Wer am Lenker sitzt, muss mindestens 16 Jahre alt sein.“ Keine gesetzliche Vorschrift, aber wichtig: Hände, Füße und Kleidung dürfen keinesfalls in die Speichen geraten können.
Was man auch nicht vergessen sollte: Wer das erste Mal Kinder an Bord hat, muss mit einem stark veränderten Fahrverhalten rechnen. Die Empfehlung der ÖAMTC-Expertin: Vor der ersten Ausfahrt mit Kind(ern) ein paar Kilometer mit etwa gleich schwerer Ladung üben. „Generell gilt: Man muss immer damit rechnen, dass sich Kinder auf ihrem Platz bewegen – oder aber einschlafen. Beides verändert die Gewichtsverteilung und kann im schlimmsten Fall zu einem Sturz führen. Kinder mit Spielzeug abzulenken ist auch nicht empfehlenswert – verlieren sie z. B. ein Stofftier, kann das ebenfalls zu ruckartigen und starken Bewegungen führen, daher sollte immer erst nach der Fahrt gespielt werden“, rät Seidenberger.
Weitere rechtliche Bestimmungen und Tipps:
* Kindersitz: Ein Kindersitz darf in Österreich nur hinter dem Sattel angebracht werden und muss fest mit dem Rahmen verbunden sein. Es darf nur ein Kind befördert werden. Verstellbare Fußstützen, Speichenschutz und Gurtsystem sind verpflichtend vorgeschrieben.
* Anhänger: Mit dem Fahrrad darf maximal ein einachsiger Anhänger gezogen werden, in dem bis zu zwei Kinder sitzen dürfen, die Herstellerangaben sind zu beachten. Zur Ausstattung: Gurtsystem, unabhängige Lichtanlage, Feststellbremse, Radständer und Rad-Blockiereinrichtung für beide Räder sind Pflicht, Überrollbügel und Wetterschutz empfehlenswert. Vorgeschrieben sind außerdem Reflektoren, im Falle eines über 60 cm breiten Hängers sogar zwei Stück in Weiß und zwei in Rot, sowie eine 1,5 m hohe, biegsame Fahnenstange mit Wimpel.
* Lastenfahrrad: Egal, ob die Transportkiste vor oder hinter dem Lenker angebracht ist: Sie muss vom Hersteller für den Kindertransport freigegeben und mit Gurten ausgestattet sein. Je nachdem, wie viele Gurte bzw. Sitzplätze vorhanden sind, dürfen auch mehrere Kinder mitgenommen werden.
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