50 Jahre Fristenregelung: Breites Bündnis fordert „Schwangerschaftsabbruch raus aus dem Strafgesetz!“
#AusPrinzip, Frauenvolksbegehren und One Billion Rising Austria machen zum heutigen Jubiläum auf die Forderung nach Entkriminalisierung aufmerksam.
Am 29. November 1973 hielt der österreichische Nationalrat die erste Abstimmung zur Einführung der Fristenregelung ab. Mit 93 Ja- zu 88 Nein-Stimmen fand diese eine Mehrheit. Ein breites Netzwerk rund um die die Kampagne #AusPrinzip, das Frauenvolksbegehren und One Billion Rising Austria nahm das Jubiläum zum Anlass, um heute bei einer Medienaktion vor dem Parlament auf die Forderung zur Entkriminalisierung und zur Streichung aus dem Strafgesetz aufmerksam zu machen.
Die Fristenregelung war ein wichtiger Meilenstein für die Rechte ungewollt Schwangerer. „Nach 50 Jahren ist es jetzt Zeit für den nächsten Schritt und mehr Selbstbestimmung. Denn die derzeitige Regelung stellt zwar Schwangerschaftsabbrüche in den ersten drei Monaten straffrei. Dennoch kriminalisiert und stigmatisiert sie ungewollt Schwangere und deren Ärzt*innen. Der Schwangerschaftsabbruch muss raus aus dem Strafgesetz!“, so Dr.in Mirijam Hall, Assistenzärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe an der Klinik Ottakring und Mitinitiatorin von #AusPrinzip. Die Initiative fordert darüber hinaus eine Übernahme der Kosten für Verhütung und Schwangerschaftsabbruch durch die Krankenkassa und Schwangerschaftsabbrüche in Wohnortnähe.
Ingrid Queteschiner, Obfrau des Frauen*volksbegehrens: „Darüber hinaus fordern wir als Frauen*volksbegehren auch eine zeitgemäße Bildung sowie eine ausreichende Anzahl von Beratungsstellen zu Sexualität, Geschlechtsidentität, Verhütung und Schwangerschaftsabbruch!“ Um auf die wohnortnahe Versorgung zu drängen, brachte das Frauen*volksbegehren Petitionen mit der Forderung nach Schwangerschaftsabbrüchen in allen öffentlichen Krankenhäusern an die Landtage in den Bundesländern ein. In Oberösterreich und in der Steiermark wird die Petition schon im Dezember im Petitionsausschuss behandelt.
Das heutige Jubiläum fällt auch in die 16 Tage gegen Gewalt an Frauen: „Wer ungewollt Schwangeren einen Schwangerschaftsabbruch verwehrt und sie kriminalisiert, übt Gewalt gegen sie aus“, so Aiko Kazuko Kurosaki, Obfrau & Künstlerische Leitung von One Billion Rising Austria.
BREITE UNTERSTÜTZUNG DURCH ZIVILGESELLSCHAFT
Shoura Hashemi, Geschäftsführerin von Amnesty International Austria, weist auf die Menschenrechte hin: „Zwar unter gewissen Bedingungen gestattet, bleibt der Schwangerschaftsabbruch die einzige medizinische Behandlung, die im Strafgesetzbuch geregelt ist. Der sichere und leistbare Zugang zu einem sicheren Schwangerschaftsabbruch ist ein Menschenrecht. Deshalb fordern wir: Schwangerschaftsabbrüche raus aus dem Strafgesetz!“
Die Bundesjugendvertretung (BJV) unterstützt ebenfalls die Forderungen: „Besonders junge Menschen können sich die passende Verhütung oder Schwangerschaftsabbrüche oft nicht leisten. Gerade der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen ist in Österreich ungleich verteilt. Wir setzen uns dafür ein, dass die Rechte von Frauen nicht länger eingeschränkt werden. Das Gesundheitssystem muss hier endlich in der Gegenwart ankommen!“, so Hannah Pühringer, stv. Sprecherin des BJV Frauenkomitees. In die gleiche Kerbe schlägt Nina Mathies, Vorsitzende der Österreichischen Hochschüler_innenschaft: „Schwangerschaftsabbrüche haben nichts im Strafgesetz verloren! Sie müssen nicht nur entkriminalisiert werden, sondern auch kostenfrei und in Wohnortnähe zugänglich sein. Es kann nicht sein, dass Einkommen oder Wohnort über die Selbstbestimmung von ungewollt Schwangeren entscheiden.“
„Die reproduktiven Rechte und die Selbstbestimmung von Frauen werden immer wieder angegriffen. Dagegen wehren wir uns! Schwangerschaftsabbrüche sind ein zentraler Bestandteil der Gesundheitsversorgung. Alle, die einen Abbruch brauchen, müssen das tun können, ohne kriminalisiert zu werden“, betont Klaudia Frieben, Vorsitzende des Österreichischen Frauenrings.
ZUR GENESE DER FRISTENREGELUNG
Nach dem ersten Beschluss am 29.11.1973 legte der Bundesrat ein Veto ein. Erst mit einem Beharrungsbeschluss durch den Nationalrat im Jänner 1974 wurde die Fristenregelung Gesetz. Am 1.1.1975 trat sie schließlich in Kraft.
Fotos von der Medienaktion finden Sie ab Mittag hier.
Lisa Brauneder
06763545668
brauneder@pbagentur.at
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