ÖAMTC kritisiert Wunsch nach Verschärfung der Führerschein-Regeln

Verkehrsausschuss des EU-Parlament will regelmäßige verpflichtende Gesundheits-Tests für alle Führerscheinbesitzer:innen

Der Verkehrsausschuss des EU-Parlament hat heute für strengere Führerschein-Regeln gestimmt. So sollen nach Meinung der EU-Parlamentarier:innen alle Führerscheinbesitzer:innen bei jeder Neuausstellung des Führerscheins, also alle 15 Jahre, zum verpflichtenden Gesundheitscheck. Für Führerscheinbesitzer:innen über 70 kann dieses Intervall auf nationaler Ebene zusätzlich verkürzt werden. Freiwillige Selbsteinschätzungen als Alternative zum Gesundheitscheck will das EU-Parlament im Gegensatz zur Kommission und den Mitgliedstaaten nicht zulassen. Bernhard Wiesinger, Leiter der ÖAMTC-Interessenvertretung: „Wir sind immer offen für sinnvolle Neuerungen. Für die nunmehr beschlossenen Änderungswünsche gibt es aber keinerlei sachlich Rechtfertigung in der Unfallstatistik. Wenn der Verkehrsausschuss also – nur weil man sich nicht dem Vorwurf der Altersdiskriminierung aussetzen will – mehr Bürokratie und Kosten für alle will, ist das klar zurückzuweisen. Wir werden vor der Abstimmung im Plenum des EU-Parlaments alle österreichischen Mitglieder dahingehend informieren und setzen darauf, dass sich die Vernunft letztendlich durchsetzen wird.“ 

Positiv beurteilt der Club, dass zahlreiche Verschärfungen, die die Berichterstatterin zum Richtlinien-Vorschlag, die französische Grüne Karima Delli, vorgelegt hatte, keine Mehrheit im Verkehrsausschuss gefunden haben. So sind etwa niedrigere Tempolimits, Nachtfahrverbote und Einschränkungen beim Fahrzeugbesitz für Fahranfänger:innen vom Tisch. Auch die Möglichkeit mit Begleitfahrten bereits vor dem 18. Lebensjahr den Führerschein zu machen, der sogenannte L17 Führerschein, bleibt erlaubt.  

Die Änderungswünsche des Verkehrsausschusses müssen nunmehr auch im Plenum des Parlaments eine Mehrheit finden. Mit diesem Ergebnis tritt das EU-Parlament danach in sogenannte Trilog-Verhandlungen mit dem EU-Rat, also den Mitgliedstaaten und der EU-Kommission ein. Erst wenn diese drei Institutionen sich einigen, tritt die Richtline schließlich in Kraft.

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