Presseaussendung zur 40. Sitzung des Finanzmarktstabilitätsgremiums

Wien (OTS) – Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) hatte in der 40. Sitzung am 12. März 2024 unter anderem die Themen Gewerbe- und Wohnimmobilienfinanzierungen, Antizyklischer Kapitalpuffer, Jahresbericht 2023 und Arbeitsprogramm 2024 auf seiner Agenda.

Gewerbeimmobilienfinanzierungen

Die wachsenden Herausforderungen im Segment der Gewerbeimmobilienfinanzierungen haben sich in steigenden Kreditausfällen bis Ende des Jahres 2023 niedergeschlagen. Das Gremium hat festgestellt, dass die Banken ihre Risikovorsorgen entsprechend erhöht haben. Das FMSG bekräftigt vor dem Hintergrund der außerordentlich guten, durch geldpolitische Operationen gestützten Gewinnsituation seine Empfehlung an die Banken, weiterhin vorausschauende Risikovorsorgen insbesondere für Gewerbeimmobilienkredite zu dotieren und konservativ bei den Bewertungen von Immobilien vorzugehen. Die gute Gewinnsituation stellt in Verbindung mit der Kapitalisierung in der derzeitigen Situation einen ausreichend hohen Puffer für Risiken aus dem Gewerbeimmobiliensegment dar. Gleichzeitig ersucht das FMSG die OeNB bis zur 41. FMSG-Sitzung um eine Evaluierung, ob eine weitere signifikante Verschlechterung im Segment der Gewerbeimmobilienfinanzierungen ein Risiko für die Finanzmarktstabilität in Österreich darstellt. Auf dieser Basis wird das Gremium mögliche makroprudenzielle Maßnahmen für eine weitere Stärkung der Resilienz des Bankensystems diskutieren.

Wohnimmobilienfinanzierungen

Das Gremium hat in seiner 40. Sitzung die Effektivität und Administration der Kreditinstitute-Immobilienfinanzierungsmaßnahmen-Verordnung (KIM-V) auf Basis vorläufiger Daten zu den Vergabestandards im zweiten Halbjahr 2023 untersucht. Die Verbesserung der Vergabestandards – das unmittelbare Ziel der KIM-V zur Sicherstellung der Finanzmarktstabilität in Österreich – hat sich im zweiten Halbjahr 2023 fortgesetzt. Die gemeldeten nicht ausgenutzten Ausnahmekontingente haben im Jahr 2023 rund eine Mrd EUR ausgemacht – ein für das Gremium wesentliches Indiz, dass der Rückgang der Neukreditvergabe vor allem auf die höheren Zinsen und Kosten zurückzuführen ist und von der KIM-V im derzeitigen Umfeld keine unverhältnismäßige Einschränkung der Kreditvergabe ausgeht. Vor dem Hintergrund des aktuellen Umfelds ist auch die Neukreditvergabe in den anderen europäischen Ländern und weltweit deutlich zurückgegangen.

Abgesehen von den auch im internationalen Vergleich großzügig ausgestalteten Ausnahmekontingenten gibt es bereits jetzt Erleichterungen in der KIM-V: Es gelten Ausnahmeregelungen für geringfügige Kredite und Zwischenfinanzierungen, es ist die Möglichkeit vorgesehen, die Vorperiode oder laufende Periode als Bemessungsgrundlage für die Ausnahmekontingente heranzuziehen, und es wurden Mindestausnahmekontingente eingeführt. Die letzten beiden Punkte gewährleisten den Kreditinstituten eine Planungssicherheit für die Vergabe von Krediten, die die Obergrenzen der KIM-V aufgrund ihrer spezifischen Ausgestaltungen nicht einhalten, obwohl sie den Kreditwürdigkeitsprüfungen eines Kreditinstituts genügen.

Um eine Erleichterung in der Administration der Ausnahmekontingente zu ermöglichen, empfiehlt das Gremium der FMA eine Vereinfachung bei der Ausgestaltung der Ausnahmekontingente in der KIM-V. Dafür sollen in einer Novelle der KIM-V ein einziges institutsbezogenes Ausnahmekontingent in Höhe von 20 Prozent der Neukreditvergabe vorgesehen und die kennzahlspezifischen Ausnahmekontingente aufgehoben werden. Die nachhaltige Kreditvergabe gemäß den Kriterien der KIM-V sollte aber der Normalfall bleiben.

Antizyklischer Kapitalpuffer

Das FMSG hält seine Empfehlung an die Finanzmarktaufsicht, den Antizyklischen Kapitalpuffer bei 0 Prozent der risikogewichteten Aktiva zu belassen, aufrecht. Die Kredit-BIP-Lücke lag im dritten Quartal 2023 bei –15 Prozentpunkten und damit weiterhin deutlich unter der kritischen Schwelle von 2 Prozentpunkten. Das Gremium wiederholt aber seine Aufforderung an die Banken, einen wesentlichen Teil ihrer derzeit hohen Gewinne für eine Verbesserung der Kapitalisierung einzubehalten und vorausschauend Risikovorsorgen zu bilden. Das Gremium hat in dieser Sitzung auch die Weiterentwicklung des Rahmenwerks – insbesondere des quantitativen Indikatorensets – als Grundlage für die AZKP-Entscheidung diskutiert.

Jahresbericht 2023 und Arbeitsprogramm 2024

Die Tätigkeit des FMSG im Jahr 2023 war von der Anpassung und dem Monitoring der Maßnahmen zur Begrenzung systemischer Risiken aus der privaten Wohnimmobilienfinanzierung, der Analyse der Risiken aus Gewerbeimmobilienfinanzierungen, der Evaluierung des Puffers für Systemrelevante Institute sowie der vierteljährlichen Festlegung des Antizyklischen Kapitalpuffers geprägt. Der Jahresbericht des Gremiums ergeht bis Ende April an den Bundesminister für Finanzen und den Finanzausschuss des Nationalrats und wird in der Folge auch auf der Homepage des FMSG veröffentlicht.

Im Jahr 2024 wird das Gremium die Wirkungsweise der KIM-V wie gesetzlich vorgesehen analysieren. Zusätzlich werden mögliche Systemrisiken aus der Finanzierung von Gewerbeimmobilien im Fokus stehen. Zudem wird das Gremium seine Evaluierung des der AZKP-Entscheidung zugrundeliegenden Indikatorensets abschließen. Als regelmäßige Tätigkeiten sind die quartalsweise Empfehlung zum Antizyklischen Kapitalpuffer, die jährliche Evaluierung des O-SII Puffers und der Hebelfinanzierungen von Alternativen Investmentfonds sowie die alle zwei Jahre stattfindende Überprüfung des Systemrisikopuffers vorgesehen.

Informationen zum FMSG

Das FMSG hat im Jahr 2014 seine Tätigkeit aufgenommen. Seine Aufgabe ist die Stärkung der Finanzmarktstabilität. Mitglieder sind Vertreter:innen des Bundesministeriums für Finanzen, des Fiskalrats, der Finanzmarktaufsicht und der Oesterreichischen Nationalbank. Das FMSG kann insbesondere Empfehlungen an die Finanzmarktaufsicht und Risikohinweise abgeben.

Sekretariat des Finanzmarktstabilitätsgremiums
z.Hd. Mag. Maria-Elisabeth Faulmann, MiM
(+43-1) 404 20-6900
kontakt@fmsg.at
https://www.fmsg.at

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