Prozessstart in der Causa Immobilienverkäufe: ÖIF fordert wegen Verdachts auf Untreue rund 11 Mio. Euro

Immobilien 2006 – 2009 unter Wert veräußert / ÖIF macht mit der Finanzprokuratur Schaden im Strafverfahren geltend

In den Jahren 2006 bis 2009 wurden Immobilien aus dem Eigentum des Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF), eines Fonds der Republik Österreich, verkauft. Die Verkäufe erfolgten durch den damaligen von 2002 bis 2012 tätigen Geschäftsführer. Eine Prüfung des Rechnungshofs stellte 2014 fest, dass die Immobilien vor mittlerweile mehr als 15 Jahren unter Wert veräußert worden waren und bereits kurz nach dem Verkauf mit Hypotheken in vielfacher Höhe des Kaufpreises belastet wurden. Nach langjährigen Ermittlungen wurde von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) im Mai 2023 Anklage wegen Untreue erhoben, Hauptangeklagter ist der ehemalige Geschäftsführer. Vertreten von der Finanzprokuratur als Anwalt der Republik Österreich hat sich der ÖIF als Geschädigter dem Strafverfahren angeschlossen und fordert auf der Grundlage der Prüfung des Rechnungshofs und entsprechender Sachverständigen-Gutachten die Schadenssumme von rd. 11 Mio. Euro ein.

Die Anklage aufgrund des Verdachts der Untreue gegen den ehemaligen Geschäftsführer, vier an den Verkäufen beteiligte Unternehmer sowie zwei GmbHs wurde von der WKStA im Mai 2023 erhoben. Der Hauptangeklagte und ein weiterer Angeklagter ergriffen Rechtsmittel gegen die Anklageschrift, nach der Abweisung der Einsprüche wurde nun der Beginn der Hauptverhandlung vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien für August 2024 angesetzt. Abgesehen vom von 2002 bis 2012 tätigen ehemaligen Geschäftsführer gab und gibt es keinerlei Vorwürfe gegen den ÖIF oder Mitarbeiter/innen des ÖIF. Seit den damaligen Verkäufen befinden sich keine Immobilien mehr im Eigentum des Fonds.

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