Smolle: ÖVP-Grüner-Antrag sorgt für ausreichend niedrigpreisige Arzneimittel
Rotes Kreuz kann unentgeltlich Arzneimittel an Bedürftige abgeben – Medizinisch-therapeutisch-diagnostische Gesundheitsberufe werden aufgewertet
Der im Jahr 2023 beschlossene Infrastruktursicherungsbeitrag für Arzneimittel-Großhändler hat sich bewährt und soll daher um ein Jahr bis zum 31. August 2025 verlängert werden, stellte heute, Mittwoch, ÖVP-Gesundheitssprecher Abg. Josef Smolle anlässlich eines gemeinsamen Antrags von ÖVP und Grünen fest, der in der Sitzung des Gesundheitsausschusses behandelt wird. „Die Verlängerung ist vor allem deshalb notwendig, weil sonst weiterhin die Gefahr besteht, dass Medikamente aus Rentabilitätsgründen nicht mehr angeboten werden. Durch den erstmals in der Wintersaison 2023/24 gewährten und von der öffentlichen Hand finanzierten Infrastruktursicherungsbeitrag konnte sichergestellt werden, dass ausreichend niedrigpreisige Arzneimittel verfügbar gewesen sind.“
Weiters sollen das Österreichische Rote Kreuz und seine Zweigvereine im Rahmen ihrer humanitären Tätigkeit rechtskonform Arzneimittel unentgeltlich an Bedürftige abgeben können. Von der Regelung umfasst sind alle Arten von Arzneimitteln, bei Vorlage einer entsprechenden Verschreibung auch rezeptpflichtige. Smolle sieht darin eine wichtige Maßnahme, um Menschen in Not medizinisch abzusichern. „Mit dieser Regelung wird Sorge getragen, dass keine Versorgungslücken für diese Personengruppe entstehen.“
Auch ein weiterer ÖVP-Grünen-Antrag ist heute auf der Tagesordnung. Dabei geht es um die Attraktivierung, Aufwertung und Stärkung der gehobenen medizinisch-therapeutisch-diagnostischen Gesundheitsberufe (MTD-Berufe): Zu den sieben davon betroffenen Berufsgruppen zählen Physiotherapeutinnen und -therapeuten, Biomedizinische Analytikerinnen und Analytiker, Radiologietechnologinnen und -technologen, Diätologinnen und Diätologen, Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten, Logopädinnen und Logopäden sowie Orthoptistinnen und Orthopisten.
Ein Großteil des Gesetzes soll am 1. September 2024 in Kraft treten. (Schluss)
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