Gleiches Geld für gleiche Arbeit für Pflegekräfte und Ärzt:innen

Höhere Honorare für Pflegegeldbegutachtung – Ersatzpflege nun auch tageweise

Pflegekräfte erhalten für die Einstufung von Pflegebedürftigen beim Pflegegeld künftig das gleiche Honorar wie Ärztinnen und Ärzte. Das hat Sozialminister Johannes Rauch in einem heute veröffentlichten Erlass festgelegt. Er tritt am 1. Oktober in Kraft. Er sieht darin “ein wichtiges Zeichen für die Anerkennung der Arbeit von Pflegekräften. Die Arbeit ist gleich viel wert, egal von wem sie geleistet wird.” Pro Jahr werden in Österreich über 220.000 Begutachtungen durchgeführt. Neu seit 1. September ist auch eine Verbesserung für pflegende Angehörige: Sie können die Ersatzpflege nun auch tageweise nützen und erhalten so die Chance auf einen pflegefreien Tag. ***

490.000 Menschen in Österreich erhalten Pflegegeld. Die Höhe liegt zwischen 192 und 2.061,80 Euro pro Monat. Sie hängt vom notwendigen Pflegeaufwand ab. Er wird bei einer Begutachtung von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer diplomierten Pflegekraft festgestellt. Der Bund wendet für das Pflegegeld jährlich rund 3 Milliarden Euro auf. 

Seit Juli 2023 darf Diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal auch Erstbegutachtungen durchführen, um die Höhe des Pflegebedarfs festzustellen. Zuvor durften diplomierte Pfleger:innen nur Begutachtungen für Erhöhungsanträge übernehmen.  Inzwischen erfolgen bereits 36 Prozent aller Begutachtungen durch Pflegekräfte. Dadurch können Begutachtungen rascher erfolgen. Die Pflegekräfte können mit ihren Kompetenzen den Pflegeaufwand gut einschätzen.

Das Honorar für Begutachtungen lag für Pflegepersonal bisher aber 20 Euro unter jenem für begutachtende Ärtzt:innen. Das ändert Sozialminister Johannes Rauch nun mit einem Erlass: “Gleiches Geld für gleiche Arbeit – das muss in allen Bereichen gelten. Auch bei den Honoraren für Pflegekräfte hat dieser Grundsatz zu gelten”, betont Sozialminister Johannes  Rauch. “Das ist nicht nur eine Frage der Fairness sondern auch eine Anerkennung der pflegerischen Expertise.”

Ab 1. Oktober erhalten alle Begutachter:innen einheitlich 90 Euro. Das Sozialministerium stellt dafür rund 1,5 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr bereit. “Mein Dank gilt allen Begutachter:innen, die diese verantwortungsvolle Aufgabe gewissenhaft erfüllen. Sie haben allein im vergangenen Jahr über 226.000 Neu- und Erhöhungsanträge bearbeitet. Nach jedem dieser Hausbesuche müssen sie eine Entscheidung treffen, die für die Betroffenen enorm wichtig ist”, so der Sozialminister.

ERSATZPFLEGE NUN TAGEWEISE NUTZBAR 

Verbesserungen gibt es auch für pflegende Angehörige: Sie erhalten seit 1. September schon ab dem ersten Tag Kostenersatz für eine Ersatzpflege. Zusätzlich wurde der Bezieher:innenkreis um nahe Angehörige wie beispielsweise Pflegeeltern, Tanten und Onkel erweitert. Pflegende Angehörige können sich damit beispielsweise einen Tag in der Woche “frei nehmen”. 

Bisher war eine Kostenersatz erst ab drei aufeinander folgenden Tagen möglich. Der jährliche Höchstbetrag liegt je nach Pflegestufe zwischen 1.200 und 2.500 Euro. Diese Unterstützung erleichtert den pflegenden Angehörigen, während ihrer Abwesenheit eine geeignete Ersatzpflege zu organisieren und zu bezahlen.

“Eine Hochzeit, eine Schulung oder einfach eine persönliche Auszeit: Viele pflegende Angehörige müssen in solchen Fällen Unterstützung organisieren, weil sie die Pflegebedürftigen nicht so lange alleine lassen können. Bisher mussten oft andere Familienmitglieder oder Bekannte einspringen. Ab sofort kann Kostenersatz für professionelle oder private Ersatzpflege auch tageweise beantragt werden. Dadurch geben wir pflegenden Angehörigen mehr Möglichkeiten, sich eine Pause von den Anstrengungen des Pflegealltags zu gönnen”, so Sozialminister Rauch abschließend.

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz (BMSGPK)
E-Mail: pressesprecher@sozialministerium.at
Website: https://sozialministerium.at

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