Schonzeitenverordnung: Lackmustest für Rechtsstaat in Salzburg
In Salzburg wird die Schonzeitenverordnung novelliert. Geht es nach der FPÖ, soll den bestehenden Rechtswidrigkeiten eine weitere hinzugefügt werden.
Vier Vogelarten dürfen in Salzburg während der Brutzeit bejagt werden. Das verstößt nicht „nur“ gegen EU-Recht, sondern auch gegen das Salzburger Jagdgesetz und ist daher verfassungswidrig. Mit einer Novelle, deren Begutachtung heute zu Ende geht, sollen aber nicht etwa diese Rechtswidrigkeiten behoben, sondern eine neue hinzugefügt werden: die Bejagung des Goldschakals ohne günstigen Erhaltungszustand. Das Volksbegehren für ein Bundes-Jagdgesetz fordert die schwarz-blaue Landesregierung auf, auf den Boden des Rechtsstaats zurückzukehren.
Als geschützte Art kann der Goldschakal unter der Voraussetzung bejagt werden, dass sich die Art in Österreich in einem günstigen Erhaltungszustand befindet und dass es ein Monitoring des Erhaltungszustands gibt. Beides ist nicht der Fall, was sich auch aus den Erläuterungen zum Verordnungsentwurf deutlich ergibt. Der Europäische Gerichtshof stellte erst vor zwei Monaten neuerlich fest: „Eine Art darf daher nicht jagdlich genutzt und bejagt werden, wenn eine wirksame Überwachung ihres Erhaltungszustands nicht sichergestellt ist.“
„Unter FP-Landesrätin Svazek scheint in Salzburg der Wilde Westen ausgebrochen zu sein. Hier braucht es dringend einen Ordnungsruf durch Landeshauptmann Haslauer, der hoffentlich seinen politischen Anstand nicht einer Koalition mit der FPÖ geopfert hat“, so Winkelmayer.
Das Volksbegehren „Für ein Bundes-Jagdgesetz“ hat 14 Grundsätze formuliert, die in einem Bundes-Jagdgesetz verwirklicht werden sollen (https://bundesjagdgesetz.at/details.php). Die Initiative aus AG Wildtiere, Ökologischem Jagdverband, Tierschutz Austria und Verein gegen Tierfabriken wirbt derzeit um Unterstützungserklärungen für das Volksbegehren, die alle in Österreich wahlberechtigten Personen auf jedem beliebigen Bezirks- oder Gemeindeamt sowie rund um die Uhr online mittels Handysignatur leisten können.
Volksbegehren “Für ein Bundes-Jagdgesetz”
Clemens Purtscher
Telefon: 0677 61220082
E-Mail: kontakt@bundesjagdgesetz.at
Website: https://bundesjagdgesetz.at/
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