Bundesminister Kocher: Antragsstart für Handwerkerbonus 2025 am 1. März 2025

Bereits 468 Millionen Euro an Handwerksleistungen mitausgelöst – WKÖ-Scheichelbauer-Schuster: „Handwerkerbonus schafft regionale Wertschöpfung“

Ab 1. März 2025 kann der Handwerkerbonus für Handwerksleistungen aus 2025 beantragt werden. Bis 28. Februar können noch Anträge für im Jahr 2024 erbrachte Handwerksleistungen gestellt werden. Bis heute wurden von der Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) 123.500 Anträge genehmigt, täglich kommen etwa 1.500 Anträge neu hinzu.

„Die starke Nachfrage nach dem Handwerkerbonus 2024 unterstreicht seine Bedeutung und seinen Erfolg. Auch 2025 werden heimische Handwerksbetriebe durch den Handwerkerbonus in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten unterstützt und dadurch wertvolle Arbeitsplätze gesichert. Gleichzeitig profitieren auch die Kundinnen und Kunden, da die Inanspruchnahme von Handwerksleistungen gezielt gefördert wird. Bislang wurden rund 94 Millionen Euro ausbezahlt, wodurch bereits 468 Millionen Euro an tatsächlicher Wertschöpfung durch heimische Handwerksbetriebe mitausgelöst wurden“, so Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.

„Der Start der zweiten Förderperiode freut uns sehr: Der Handwerkerbonus schafft regionale Wertschöpfung und sichert vor Ort die Beschäftigung in den vielen Klein- und Mittelbetrieben im Handwerk und Gewerbe. Dieser Anreiz ist gerade jetzt für unsere baunahen Branchen besonders wichtig“, sagt Renate Scheichelbauer-Schuster, Obfrau der Bundessparte Gewerbe und Handwerk in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

ART DER HANDWERKSLEISTUNGEN UND REGIONALE VERTEILUNG

Besonders beliebt sind Leistungen aus den Bereichen Tischlerei, Malen und Anstreichen sowie der Gas- und Sanitärtechnik. Diese Arbeiten tragen maßgeblich zur Verbesserung der Wohnqualität bei und verdeutlichen den Mehrwert des Programms. Die meisten Anträge kommen aus Niederösterreich gefolgt von Oberösterreich, der Steiermark und Wien. Die durchschnittliche Förderhöhe der genehmigten Anträge liegt bei rund 785 Euro. Trotz der hohen Nachfrage läuft die Bearbeitung weitgehend reibungslos. Vom Zeitpunkt der Antragstellung bis zur Auszahlung der Förderung dauert es derzeit knapp 3 Wochen. Momentan sind noch rund 16 Prozent der Anträge für 2024 offen, was bedeutet, dass sich das Auszahlungsvolumen für 2024 noch weiter erhöhen wird.

ÜBER DEN HANDWERKERBONUS

Mit dem Handwerkerbonus erhalten Privatpersonen eine Förderung für durchgeführte Arbeitsleistungen rund um den privaten Wohn- und Lebensbereich. Der Handwerkerbonus bietet die Möglichkeit, 20 Prozent der Arbeitskosten bis zu einer Förderhöhe von heuer 1.500 Euro pro Person und Wohnadresse (Haupt- oder Nebenwohnsitz) zurückerstattet zu bekommen. Pro Person und Kalenderjahr kann nur ein Antrag (gegebenenfalls mit mehreren Rechnungen) gestellt werden. Rechnungen haben die Arbeitsleistung gesondert auszuweisen und sind unbedingt aufzubewahren. Für die Jahre 2024 und 2025 werden insgesamt 300 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

Die Abwicklung des Handwerkerbonus übernimmt dabei die Buchhaltungsagentur des Bundes (BHAG) im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft (BMAW). Um die Antragsstellung möglichst unkompliziert zu gestalten, müssen in der Antragsmaske auf der Website www.handwerkerbonus.gv.at lediglich folgende Daten bekannt gegeben werden: Name, Adresse, IBAN, Rechnung, Zahlungsbestätigung. Zur notwendigen Identifikation des Antragsstellers ist die Anmeldung mittels ID Austria oder das Hochladen eines gültigen Lichtbildausweises möglich.

Für alle Menschen, die nicht über die notwendigen technischen Voraussetzungen verfügen, gibt es Unterstützung. Die Website ermöglicht jeder Person für jede andere Person einen Antrag zu stellen, sofern die notwendigen Dokumente vorliegen. Auch Gemeinden, Kammerorganisationen und Betriebe haben Unterstützung zugesagt.

Alle Informationen über die Förderung und die Möglichkeit zur Einreichung gibt es unter www.handwerkerbonus.gv.at

Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft
E-Mail: presseabteilung@bmaw.gv.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender

Kommentare sind geschlossen, aber trackbacks und Pingbacks sind offen.