EU-Gerichtshofs zu Paks II: Möglicher Präzedenz-Fall für Missachtung von Vergaberecht bei AKW

EU-Generalanwältin bestätigt Österreichs Engagement gegen AKW-Beihilfen.

Ungarn setzt auf Atomkraft und fördert großzügig den Neubau von Paks II – und das mit Zustimmung aus Brüssel. Doch die Zustimmung zum Förderpaket von 2017 durch die Europäische Kommission sieht die Generalanwältin Gerichtshof der Europäischen Union zumindest in Teilen kritisch. Diese Einschätzung in den Schlussakten und eine mögliche Entscheidung ist nicht nur für den „Beihilfefall“ Paks II von Bedeutung.

PATRICIA LORENZ, ANTI-ATOM-SPRECHERIN BEI GLOBAL 2000, erklärt: „Wenn die EU-Generalanwältin die Direktvergabe des Bauauftrags für das ungarische AKW Paks II an die russische Nizhny Novgorod Engineering kritisiert, so muss diese Kritik auch für alle ähnlich gelagerten Fälle gelten. Aktuell versucht etwa Polen das erste AKW des Landes direkt an das US-Unternehmem Westinghouse zu vergeben. Beide Fälle stellen den Wettbewerb und das Vergaberecht im Gemeinsamen Markt in Frage.“

Bei Aufträgen ist zunächst über eine EU-weite Ausschreibung das beste und günstigste Angebot einzuholen , bevor überhaupt eine Beihilfe als notwendig argumentiert werden kann. „Wenn das nicht erfolgt, können beliebig teure AKW subventioniert werden. Wesentlich günstigere und ökologischere Stromversorgung – etwa mit Erneuerbaren Energien – würde indes gar nicht zum Zug kommen. Letztlich werden Steuerzahler:innen für Dekaden zur Kasse gebeten, um Bau, Betrieb von AKW dann die Entsorgung von radioaktivem Abfall zu bezahlen“, erklärt Lorenz.
PAKSPROJEKT VON 2017 MIT OBSOLETEN ANGABEN

Patricia Lorenz, Anti-Atomsprecherin GLOBAL 2000, +43 676 44 64 254,
patricia.lorenz@global2000.at

Marcel Ludwig, Pressesprecher GLOBAL 2000, +43 699 142000 20,
marcel.ludwig@global2000.at

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