Wilfing: „Selbstbewusster Parlamentarismus nimmt die Gewaltenteilung auch beim Datenschutz ernst“
Der Niederösterreichische Landtag ist das erste Landesparlament, das den Rechtsschutz auf das neu geschaffene Parlamentarische Datenschutzkomitee überträgt
„Die Trennung der drei Staatsgewalten Exekutive, Judikative und Legislative ist eines der wichtigsten Grundprinzipien unserer Verfassung. Leider kam es in den vergangenen Jahren immer wieder zu Unschärfen bzw. zu Bestrebungen, dass sich die Exekutive Aufgaben der gesetzgebenden Körperschaften annimmt. Was auf den ersten Blick nach einer Effizienzsteigerung aussieht, ist bei näherer Betrachtung gleichzeitig eine Beschneidung der Autonomie des Parlaments und der Landesparlamente – und damit eine Aushöhlung des Prinzips der Gewaltenteilung“, erklärt Niederösterreichs Landtagspräsident Karl Wilfing.
Der Europäische Gerichtshof stellte fest, dass die europäische Datenschutzgrundverordnung auch für den Kernbereich der Gesetzgebung anzuwenden ist. „Damit die Landtage und das Parlament nicht der Datenschutzbehörde und damit einer Verwaltungsbehörde unterliegen, gab es verfassungsrechtlich entsprechende Beschlüsse im Bundesparlament und in der vergangenen Landtagssitzung“, so Präsident Wilfing weiter.
Eine Änderung der Landesverfassung und der Landtags-Geschäftsordnung in der vergangenen Landtagssitzung ermöglicht, dass der Landtag von Niederösterreich seiner Autonomie Ausdruck verleiht: „Ein selbstbewusster Parlamentarismus nimmt die Gewaltentrennung ernst. Damit dem Landtag keine Verwaltungsbehörde vorschreibt, wie gesetzgebende Körperschaften ihre Aufgaben zu erledigen haben, wurde das Parlamentarische Datenschutzkomitee als eigene Rechtsschutzinstanz geschaffen. Der Landtag von Niederösterreich ist der erste Landtag, der den Rechtsschutz auf das neue parlamentarische Komitee überträgt“, informiert der Landtagspräsident.
Dieser Schritt hat mehrere Vorteile: Es wird sichergestellt, dass der Datenschutz im Bereich der Legislative möglichst verwaltungseffizient gehandhabt wird, sich durch das Parlamentarische Datenschutzkomitee eine einheitliche Rechtspflege im Bereich des Datenschutzes in der Gesetzgebung entwickeln kann, und die Rechtssicherheit für betroffene Bürgerinnen und Bürger gewährleistet ist. „Die Vorgaben des Datenschutzes werden selbstverständlich eingehalten und gleichzeitig sind die Kontrollmöglichkeiten des Landesparlaments und seiner Abgeordneten abgesichert“, hält Wilfing fest.
Landtag von Niederösterreich
Christoph Fuchs
Pressesprecher
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