FPÖ – Stefan zu Sporrer: „Ablehnung der Senkung des Strafmündigkeitsalters grenzt an Realitätsverweigerung!“
Anstieg der Kriminalität bei unter 14-Jährigen darf nicht folgenlos bleiben – Zustimmungsprinzip im Sexualstrafrecht ist bereits geltende Rechtslage
Kritik übte FPÖ-Justizsprecher NAbg. Mag. Harald Stefan am heutigen Auftritt von SPÖ-Justizministerin Sporrer in der ORF-„Pressestunde“, in der sie weiter an ihrem Vorschlag für die Einführung des Zustimmungsprinzips im Sexualstrafrecht festhielt: „Bereits jetzt braucht es die Zustimmung beider Beteiligten zu sexuellen Handlungen, alles andere ist eine Vergewaltigung oder geschlechtliche Nötigung und damit strafbar. Überhaupt kam dieser Vorstoß Sporrers ausgerechnet nach dem umstrittenen Freispruch von Jugendlichen aus dem Migrantenmilieu vom Vorwurf, ein 12-jähriges Mädchen über Monate hinweg sexuell missbraucht zu haben, obwohl die schrecklichen Missbrauchshandlungen per Videoaufnahmen dokumentiert waren. Es wäre daher angebracht, wenn die Justizministerin einmal gegen diese linke Kuscheljustiz tätig werden würde!“
Für Stefan grenze es auch an „pure Realitätsverweigerung“, wenn Sporrer meine, dass unter 14-jährige Straftäter „erzogen und nicht eingesperrt“ gehören würden und sie daher die Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters, wie sie die FPÖ seit langem fordert, ablehne. „Seit 2015 hat sich die Zahl der Anzeigen gegen Unmündige verdoppelt – von 5.160 auf über 12.000 im Vorjahr. Wer alt genug dazu ist, einen Raub, eine Vergewaltigung oder irgendeine andere Straftat zu begehen, der muss als dazu imstande angesehen werden, die strafrechtlichen Konsequenzen zu tragen!“, erklärte der freiheitliche Justizsprecher und erneuerte die freiheitliche Forderung nach einer Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters von derzeit 14 auf 12 Jahre.
Einen „demokratiepolitisch gefährlichen Schritt“ stelle die Einführung einer Bundesstaatsanwaltschaft dar, wie sie die Bundesregierung plane und die Justizministerin heute verteidigte. „Damit kommt es nicht zu einer Entpolitisierung der Justiz, sondern zum genauen Gegenteil: noch mehr Politisierung. Darüber hinaus droht mit einer solchen Bundesstaatsanwaltschaft eine Aushebelung der parlamentarischen Kontrolle über die Weisungsspitze, wie es derzeit der Fall ist. Dem geplanten Dreiersenat fehlen jegliche Rechenschaftspflichten dem Parlament gegenüber, was aus demokratiepolitischer Sicht nicht nur einen Rückschritt darstellt, sondern gefährlich ist!“, so NAbg. Mag. Harald Stefan.
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