IV: Anpassungen am EU-Lieferkettengesetz bringen moderate Entlastung für Betriebe
Ursprüngliche Ausgestaltung wäre Bürokratiemonster geworden – Auflagen wurden nun auf ein moderates Maß reduziert
Die Industriellenvereinigung (IV) begrüßt die erzielten Erleichterungen beim EU-Lieferkettengesetz als grundsätzlich positiv. „Die Grundidee eines Lieferkettengesetzes, um internationale Standards und Menschenrechte sicherzustellen, ist nachvollziehbar. Die ursprüngliche Ausgestaltung hat in vielen Bereichen über das Ziel hinausgeschossen und hätte unsere Betriebe mit massiver Bürokratie belastet. In einem geopolitisch angespannten Umfeld brächten zusätzliche Auflagen und bürokratische Hürden weitere Wettbewerbsnachteile auf internationalen Märkten. Daher ist es ein positives Signal, dass nun eine für alle Seiten tragfähigere Lösung gefunden werden konnte, die sich auch stärker an den Unternehmensrealitäten orientiert“, so IV-Generalsekretär Christoph Neumayer.
„Die Dringlichkeit, Europa und insbesondere Österreich rasch zu entlasten, ist evident. Wir brauchen ein Regelwerk, das verantwortungsvolle Unternehmensführung ermöglicht, ohne KMU und Industrie durch überschießende und teure Vorgaben zu überfordern und aus dem Markt zu drängen. Entscheidend ist nun, dass die angekündigten Vereinfachungen glaubwürdig umgesetzt und Rechtssicherheit geschaffen werden“, betont Neumayer.
Industriellenvereinigung
Marlena Mayer, BA
Telefon: +43 (1) 711 35-2315
E-Mail: marlena.mayer@iv.at
Website: https://www.iv.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender
Kommentare sind geschlossen, aber trackbacks und Pingbacks sind offen.