ÖGB und AK zu Lieferkettengesetz: Abschwächung bringt die Wirtschaft nicht voran
Konzerne müssen Kinderarbeit und Zwangsarbeit entlang von Lieferketten endlich beenden
Das EU-Lieferkettengesetz wurde im Mai 2024 final beschlossen, in den vergangenen Monaten aber neu verhandelt und abgeschwächt. Aktuelle Leaks zeigen das massive Lobbying von Konzernen. Unter anderem haben 11 große Konzerne, darunter 9 US-Konzerne, als mächtige Allianz unter der Bezeichnung „Competitiveness Roundtable“ systematisch und koordiniert gegen das Lieferkettenkettengesetz lobbyiert. Die EU-Ombudsstelle hat darüber hinaus Missstände bei der Vorgehensweise der EU-Kommission festgestellt. Diese hat ihre eigenen Leitlinien für bessere Rechtsetzung missachtet und den Vorschlag in einem Schnellverfahren präsentiert, ohne die Dringlichkeit darlegen zu können.
ÖGB und AK fordern, dass Kinderarbeit und Zwangsarbeit entlang von Lieferketten endlich ein Ende haben müssen. Valentin Wedl, Leiter der Abteilung Internationales der AK Wien: „Das Lieferkettengesetz wurde ursprünglich beschlossen, um die globalisierte Wirtschaftsordnung mit den großen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts in Einklang zu bringen. Mit der heutigen Abschwächung wird dies nur sehr eingeschränkt gelingen. Das Lobbying der großen Unternehmensverbände und der Druck, der auch von der Trump-Regierung ausgegangen ist, haben dazu geführt, dass die größten Nutznießer der globalen Wirtschaftsordnung für Schäden, die sie an Mensch und Natur anrichten, kaum zur Verantwortung gezogen werden können. Ein schwarzer Dienstag für alle diejenigen, denen Nachhaltigkeit ein Anliegen ist.“
Angela Pfister, Leiterin des volkswirtschaftlichen Referats des ÖGB: „Schutzregeln fallen, Konzerne setzen ihre Interessen durch. Die Aushöhlung des Lieferkettengesetzes ist ein Rückschritt für Europa! Es wird dadurch kein einziger Arbeitsplatz geschaffen und bringt keinen Boost für die Wirtschaft. Die Rechte der Beschäftigten werden einmal mehr beschnitten, und die Wünsche der Konzerne erfüllt.“
Streichen der EU-weiten Haftungsregeln bringt mehr Bürokratie für die Wirtschaft
Mit der Abschwächung wird die Wirksamkeit des Lieferkettengesetzes stark eingeschränkt: Die Anzahl der Unternehmen, die sich an die neuen Regeln halten müssen, wurde erheblich reduziert. Ursprünglich wären in Österreich rund 100 große Unternehmen, ab 1.000 Beschäftigten und 450 Millionen Euro Umsatz, erfasst gewesen. Nach der heutigen Einigung müssen sich Unternehmen erst ab 5.000 Beschäftigen und 1,5 Milliarden Umsatz an die neuen Regeln halten. Die EU-weite Haftungsregelung wurde außerdem gestrichen. Dies bringt keine Vereinfachung, sondern das Gegenteil, nämlich 27 unterschiedliche Regelungen in der EU. Darüber hinaus wurden Klimaübergangspläne gestrichen. Diese hätten Unternehmen dazu verpflichtet, ihr Geschäftsmodell darauf auszurichten, einen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele zu leisten. Neben der Abschwächung wurde auch eine Verschiebung der Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinie in die jeweiligen nationalen Gesetze der Mitgliedsstaaten auf 26. Juli 2028 beschlossen.
AK Wien
Katharina Nagele-Allahyari
Telefon: 01 501 65 12678
E-Mail: katharina.nagele@akwien.at
Website: https://wien.arbeiterkammer.at
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