Volksanwältin Gaby Schwarz: Gewalt gegen Frauen ist Menschenrechtsverletzung!

Int. Tag der Menschenrechte – Volksanwältin macht auf Frauenrechte und menschenrechtlich bedenkliche Situation in Gefängnissen mit höchster Suizidrate aufmerksam

„Gewalt gegen Frauen ist eine Verletzung der Menschenrechte“, betont Volksanwältin Gaby Schwarz anlässlich des Internationalen Tages der Menschenrechte am 10. Dezember, der gleichzeitig den Abschluss der Kampagne „16 Tage gegen Gewalt“ markiert. „Die Volksanwaltschaft ist das Haus der Menschenrechte in Österreich. Als Frau, als Feministin und als Volksanwältin setze ich mich auch in Zukunft dafür ein, dass Frauenrechte wirklich gelebt statt vernachlässigt werden. Entscheidend ist, dass wir nicht nur an 16 Tagen, sondern das ganze Jahr über gemeinsam gegen männliche Gewalt an Frauen aufstehen. Denn jede Frau und jedes Mädchen hat Recht auf ein Leben ohne Gewalt“, hält Gaby Schwarz fest.

„Jede Maßnahme, die dazu beiträgt, Frauen besser vor männlicher Gewalt zu schützen, ist richtig und wichtig. Entscheidend ist, dass sie zügig umgesetzt werden“, verweist die Volksanwältin auf den Nationalen Aktionsplan gegen Gewalt der Bundesregierung, der unter anderem eine Fußfessel für Risikotäter mit Betretungsverbot beinhaltet.

ZWTL.: SUIZIDRATE IN GEFÄNGNISSEN SO HOCH WIE NOCH NIE

„Die menschenrechtliche Situation in Österreichs Gefängnissen droht zu kippen“, warnt die für den Strafvollzug zuständige Volksanwältin. „Die heimischen Haftanstalten sind auf 8.800 Häftlinge ausgelegt. Derzeit gibt es aber mehr als 10.000. Hohe Belegzahlen und zu wenig Personal sind Alltag im Strafvollzug. Die Folge sind schlechte Versorgungsbedingungen, erschwerte Resozialisierung und steigende Suizidzahlen. Heuer kam es bereits zu 54 versuchten und 8 tatsächlichen Suiziden in den Justizanstalten. So viele Vorfälle gab es noch nie. Ich appelliere an das zuständige Justizministerium, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, um die Zustände für Insassen und Personal zu verbessern“, mahnt Volksanwältin Gaby Schwarz. Zum Vergleich: Im Jahr 2020 kam es zu 28 versuchten und tatsächlichen Suiziden in heimischen Gefängnissen.

„Seit Jahren fordere ich eine Verbesserung der Suizidprävention von Strafgefangenen. Dazu gehört eine zweite Einschätzung zum Suizidrisiko nach den ersten acht bis zwölf Wochen in Haft“, verweist Gaby Schwarz auf 48 Empfehlungen einer Expertengruppe im Auftrag des Justizministeriums von 2023, an der die Volksanwaltschaft teilgenommen hat. „Menschenrechte enden nicht am Gefängnistor“. Die Volksanwaltschaft setzt sich im Rahmen des Nationalen Präventionsmechanismus auch künftig für die Wahrung und Stärkung der Menschenrechte in Österreich ein.

Leitung Öffentlichkeitsarbeit Geschäftsbereich Volksanwältin Gaby
Schwarz
Mag. Pia Ulrich
Telefon: + 43 1 515 05 260
E-Mail: pia.ulrich@volksanwaltschaft.gv.at

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