WKÖ-Trefelik: Aufatmen im Handel über Erleichterungen in der Lieferkette

Rat und EU-Parlament einigen sich beim „Nachhaltigkeits-Omnibus“ – viele Unternehmen nun von Berichtspflichten ausgenommen

Nach Verbesserungen bei der Entwaldungsverordnung werden nun auch die Verpflichtungen im Rahmen von Nachhaltigkeitsberichtserstattung (kurz CSRD) und Taxonomie (Finanzbereich) vereinheitlicht – die Grenzen für weitere Verpflichtungen entlang der Lieferkette wurden angehoben. „Wir sind erleichtert über die Entscheidung, unnötigen bürokratischen Aufwand für unsere Unternehmen zu reduzieren“, betont Rainer Trefelik, Obmann der Bundessparte Handel in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), nachdem am 08.12.25 eine Einigung von Rat und Parlament zu weiteren Inhalten des sogenannten Omnibus 1 erzielt wurde.

Dabei werden zum einen die Grenzwerte für jene Unternehmen, die Nachhaltigkeitsberichtspflichten treffen, angehoben. Konkret wurden sie auf über 1000 Mitarbeitende und mehr als 450 Millionen Euro Jahresumsatz fixiert. Zum anderen werden die zu berichtenden Informationspflichten insgesamt angepasst. Auch erhält der freiwillige Berichtsstandard (VSME) als maximale Datenmenge, die von vorgelagerten KMUs gefordert werden darf, einen besonderen Stellenwert. „Wir begrüßen neben der Einschränkung des Kreises der betroffenen Unternehmen auch das Versprechen, die Detailtiefe der zu berichtenden Informationen zu reduzieren. Damit kommt Brüssel einer unserer Kernforderungen nach“, zeigt sich Trefelik mit dem Verhandlungsergebnis zufrieden.

Hinsichtlich der Grenzwerte zu Sorgfaltspflichten entlang der Lieferkette hat sich die Parlamentsposition durchgesetzt. Diese betreffen nun Unternehmen mit mehr als 5000 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von 1,5 Milliarden Euro.

Vorgelagerte KMU dürfen zudem auch hier nur nach zusätzlichen Daten angefragt werden, wenn diese unbedingt nötig und nicht anderweitig zu beschaffen sind. „Gerade für Handelsunternehmen ist die Situation sowohl für die Nachhaltigkeitsberichtserstattung wie auch die Lieferkettenthematik schwierig, da sie sich zwischen Hersteller:innen und Kund:innen befinden. Hier sind KMU oft in einer Zwickmühle, wenn sie von nachgelagerten Unternehmen mit Anfragen bombardiert werden – daher begrüßen wir den Schutz der Klein- und Mittelbetriebe“, sagt der Bundesspartenobmann und erinnert in diesem Zusammenhang auch an asiatische Plattformen. Denn im Vergleich zu jenen, für die diese Berichtspflichten ebenso wenig gelten wie eine Reihe anderer Auflagen, war der Wettbewerb für EU-Unternehmen zuletzt in eine besorgniserregende Schieflage gerutscht. (PWK522/DFS)

Wirtschaftskammer Österreich

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