Wir stellen uns gegen krude Forderungen der Grünen und kuriosen Abänderungsantrag
Grüne fordern Rücknahme der Zulagen für GÖD Funktionär:innen, statt dass sie den 3-jährigen Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst in Frage stellen
In der Pressekonferenz vom 29.1.2026 wird ein angeblich „ungerechter Tauschhandel“ zwischen Bundesregierung und Gewerkschaft kritisiert. Für die gewerkschaftliche Zusage, die Gehaltseinbußen für den öffentlichen Dienst mitzutragen, seien bis zu 3500,00 Euro an monatlichen Zulagen für Gewerkschaftsfunktionär:innen in den Gesetzesbeschluss zur Dienstrechtsnovelle eingeflossen. Es sei ungerecht, „dass die große Mehrheit draufzahlt, während es für ein paar wenige ganz oben mehr gibt“. Deshalb werden die Grünen einen Abänderungsantrag im Parlament stellen, um die vermeintlich ungerechtfertigten Zulagenerhöhungen zurückzunehmen.
Im Verlauf der Pressekonferenz kamen jedoch an Hand einiger Wortmeldungen von Journalist:innen und gewerkschaftlichen Insidern folgende TATSACHEN ans Licht:
* Die gesetzliche Neuregelung stellt gegenüber der früheren Rechtslage und Praxis, diese Materie über Erlässe festzulegen, einen Beitrag zur Klarheit und Transparenz dar. Sie gilt für den gesamten Personalvertretungsbereich im öffentlichen Dienst und nicht speziell für GÖD Funktionär:innen.
* Staatssekretär Alexander Pröll hat bestätigt, dass diese gesetzliche Regelung aufkommensneutral ist.
* Um den Vorwurf eines politischen Abtauschgeschäftes zu prüfen, sind die an der Gesetzesvorlage beteiligten Verhandlungspartner:innen aufzufordern, den Verhandlungsverlauf bis zum Ergebnis offen darzulegen. Trifft der Vorwurf zu, so würde es sich um eine Täuschung der Abgeordneten und der betroffenen Arbeitnehmer:innen handeln.
FORDERUNGEN DER UGÖD:
* Die unabhängigen Gewerkschafter:innen in der GÖD positionieren sich ausdrücklich gegen den geplanten Abänderungsantrag der Grünen, sondern begrüßen die gesetzliche Regelung von Zulagen zur Vereinheitlichung im Interesse der Rechtssicherheit. Der Oberste Gerichtshof hat bereits in einer früheren Entscheidung das damalige Fehlen einer Rechtsgrundlage kritisch gesehen. Der behauptete „Tauschhandel“ muss untersucht werden und darf nicht mittels eines personalvertretungsfeindlichen Abänderungsantrags kompensiert werden. Die Haltung der Grünen ist widersprüchlich, weil sie sich einerseits zur Sozialpartnerschaft bekennen, andererseits aber nichts dabei finden, wenn sozialpartnerschaftliche Einigungen selbst im Gesetzesrang wieder aufgehoben werden. So geschehen mit dem gesetzlich fixierten Gehaltsabschluss 2024 für die Jahre 2025 und 2026 unter dem damaligen Vizekanzler Kogler von den Grünen (!). Außerdem haben sie der Dienstrechtsnovelle 2025 selbst zugestimmt.
* Die unabhängigen Gewerkschafter:innen in der GÖD positionieren sich gegen den Gehaltsabschluss für die drei Jahre 2026 bis einschließlich 2028, weil er deutlich unter der erwartbaren Teuerungsrate liegt.
Wir verwehren uns dagegen, Lohnverzicht, der die arbeitende Bevölkerung unverhältnismäßig belastet, zur Spielwiese für parteipolitisches Kleingeld verkommen zu lassen.
Dr. Stefan Schön
Telefon: +43069911240984
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