STADT WIEN MITTEILUNG – Kund*innenbereichs-Empfehlungen
Wien (OTS) – Mit 1. August 2022 hebt der Bund für das gesamte Bundesgebiet die Quarantänepflicht für positiv Getestete auf und ersetzt diese durch sog. „Verkehrsbeschränkungen“. Mit Ablauf des 31.07.2022 enden auch alle zu diesem Zeitpunkt bestehenden behördlich angeordneten Absonderungen.
Die Verkehrsbeschränkungen für positiv Getestete dauern grundsätzlich zehn Tage ab dem Zeitpunkt der Probenahme mittels Antigen- oder PCR-Test.
ACHTUNG: Eine Infektion mit dem Coronavirus ist nach wie vor eine anzeigepflichtige Krankheit.
Für Kund*innen der Stadt Wien gibt es ab 01.08.2022 folgende Empfehlungen und Informationen:
1. Nachdem die Verordnung des Bundes Covid-Infizierte ohne Symptome
verpflichtet eine FFP2-Schutzmaske zu tragen aber sonst keine
Beschränkungen für den direkten Kund*innenbereich vorsieht,
appelliert die Stadt Wien an die Mitverantwortung und Rücksichtnahme
eines jeden einzelnen sich selbst und der Gesellschaft gegenüber.
Bitte denken Sie daran: Bei COVID-19 handelt es sich um eine
hochinfektiöse Krankheit – noch ist die Pandemie nicht vorbei!
2. Online Erledigung vor persönlichem Besuch: Erledigen Sie nur
absolut notwendige Amtswege persönlich vor Ort
3. Fairnessprinzip: Bitte halten Sie sich an die vorgeschriebene
Maskenpflicht, wenn Sie Covid-positiv getestet sind!
4. Halten Sie grundsätzlich im Wartebereich die nötigen Abstände
ein.
Für Stadt Wien Mitarbeiter*innen der Hoheitsverwaltung im direkten
persönlichen Kund*innenkontakt, für Mitarbeiter*innen der Wiener
Spitäler, Pflegeeinrichtungen, Kindergärten und städtische Schulen
gilt: Positiv Getestete, ob mit oder ohne Symptome, kommen nicht zum
Einsatz. Die Stadt Wien setzt alles daran, dass kein unnötiges Risiko
einer Ansteckung seitens des Personals für die Kund*innen ausgehen
wird. Positiv-getestete Mitarbeiter*innen ohne Symptome können in
Bereichen ohne Kund*innenkontakt (Telefonauskünfte,
Online-Antragsbearbeitungen) mit permanenter Maskenpflicht oder via
HomeOffice eingesetzt werden.
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