FPÖ – Stefan: „Abhaltung virtueller Zivilprozesse ja, nein zur Beschneidung der Aktionärsrechte!“
Die von der schwarz-grünen Bundesregierung vorgebrachten „Scheinargumente“ der Einsparungen sind nicht aussagekräftig
In der heutigen Sitzung des Nationalrates wurde unter anderem über virtuelle Zivilprozesse und Gesellschafterversammlungen debattiert. Dass auch Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine sowie Versicherungsvereine künftig ihre Gesellschafterversammlungen virtuell abhalten können, sah FPÖ-Justizsprecher NAbg. Mag. Harald Stefan teilweise kritisch: „Während es bei kleineren Generalversammlungen von GmbHs leichter umzusetzen ist, ergibt sich wiederum bei großen börsennotierten Aktiengesellschaften, wo es regelmäßig sehr viele Aktionäre gibt, wo es Streubesitz gibt, wo es hunderte oder tausende Aktionäre gibt, aus unserer Sicht eine Beschneidung der Aktionärsrechte. Sollte eine Situation eintreten, wo Aktionäre nicht physisch aufeinandertreffen können, ist die Möglichkeit der virtuellen Abhaltung der Versammlung die zweitbeste Lösung. Denn nach dem Gesetzesvorschlag soll künftig lediglich der Vorstand beschließen beziehungsweise feststellen können, dass eine Sitzung virtuell abgeführt wird. Es besteht zwar die Möglichkeit, dass Aktionäre, die fünf Prozent des Grundkapitals vertreten, sich dagegen aussprechen, aber fünf Prozent des Grundkapitals bedeuten oft hunderte Aktionäre, die sich hier zusammenfinden und zusammensprechen müssten. Das ist aus unserer Sicht vollkommen unrealistisch.“
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