Obernosterer und Hanger zum Budgetmaßnahmengesetz 2026: Steuerfreie Mitarbeiterprämie kehrt zurück

Obernosterer und Hanger zum Budgetmaßnahmengesetz 2026: Steuerfreie Mitarbeiterprämie kehrt zurück

Mit dem Budgetmaßnahmengesetz 2026 setzt die Bundesregierung weitere Schritte zur Konsolidierung des Staatshaushalts. Das Gesetzespaket, das am Dienstag im Budgetausschuss behandelt wird, umfasst Änderungen in acht Gesetzen und soll bis 2030 Einsparungen von rund 100 Millionen Euro bringen. Etwa 85 Millionen Euro davon entfallen auf steuerliche Maßnahmen. Das stellten der Obmann und ÖVP-Vorsitzende des Budgetausschusses Gabriel Obernosterer und ÖVP-Budgetsprecher Andreas Hanger anlässlich der Sitzung des Budgetausschusses fest.

„Ein zentrales Element ist die Wiedereinführung der steuerfreien Mitarbeiterprämie für das Jahr 2026. Arbeitgeber können ihren Beschäftigten bis zu 500 Euro steuerfrei auszahlen, sofern die Prämie auf einer kollektivvertraglichen oder betrieblichen Vereinbarung basiert und zusätzlich zum regulären Entgelt gewährt wird. Diese gilt für Auszahlungen ab 1. Juli 2026“, erläutern die Abgeordneten.

Obernosterer weiter: „Darüber hinaus wird die Steuerfreiheit für Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie für Zuschläge bei Sonn- und Feiertagsarbeit bis zu 400 Euro monatlich präzisiert. Künftig soll ausdrücklich klargestellt werden, dass diese Begünstigung auch für vergleichbare Regelungen etwa im Landarbeitsgesetz oder im Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz gilt. Davon sollen insbesondere Beschäftigte in der Land- und Forstwirtschaft, etwa Saisonarbeitskräfte, profitieren. Die Änderung soll rückwirkend mit 1. Jänner 2026 in Kraft treten; bereits erfolgte Lohnabrechnungen sollen entsprechend korrigiert werden.“

„Weitere Maßnahmen betreffen die Bekämpfung von Scheinfirmen, Einsparungen in der Verwaltung – etwa bei Reisekosten – sowie Entlastungen für Unternehmen. So soll für Beherbergungsbetriebe die Verpflichtung entfallen, Standardzimmerpreise im Eingangsbereich auszuweisen.“

Budgetsprecher Andreas Hanger: „Die Bundesregierung verfolgt mit dem Gesetzespaket das Ziel, den Staatshaushalt zu konsolidieren, gleichzeitig gezielte steuerliche Entlastungen zu schaffen und Verwaltungsabläufe zu vereinfachen.“ (Schluss)

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