NEOS begrüßen Amon-Forderung nach Bundesstaatsanwalt, pochen auf Unabhängigkeit

Margreiter: „Die Weisungsspitze in der Justiz muss frei von parteipolitischen Einflüssen sein.”

Wien (OTS) – „Es ist erfreulich, dass sich Volksanwalt Werner Amon einer langjährigen NEOS-Forderung anschließt“, begrüßt NEOS-Justizsprecher Johannes Margreiter die Äußerungen von ÖVP-Volksanwalt Amon in der „Presse”. „Derzeit sind die Staatsanwaltschaften der Justizministerin und damit einem Re­gierungsmitglied unterstellt. Das kann den Anschein parteipolitischer Einflussnahme erwecken und widerspricht dem Prinzip der Gewaltentrennung.“ Wesentlich sei dabei die Unabhängigkeit. „Diese Position muss weisungsfrei und parteipolitisch unabhängig sein.” Deshalb soll der Bundesstaatsanwalt oder die Bundesstaatsanwältin – ähnlich dem/der Rechnungshofpräsident_in – vom Nationalrat für eine Amtsdauer von mindestens 6 Jahren gewählt werden und dem Nationalrat auch verantwortlich und berichtspflichtig sein.

Margreiter warnt allerdings davor, auch das strafrechtliche Ermittlungsverfahren unter parlamentarische und damit politische Kontrolle zu stellen. “Es hat einen guten Grund, dass im System der Gewaltenteilung das Strafrecht der Justiz und nicht der Legislative zugeordnet ist.” Dass die Volksanwaltschaft immer wieder Beschwerden über die Ermittlungstätigkeit der Staatsanwaltschaft bekomme, könne kein Grund sein, die Staatsanwaltschaften unter politische Kontrolle zu stellen. “Vielmehr gibt das Anlass, die Rechtschutzmöglichkeiten im Rahmen des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens deutlich zu verbessern. Der von Volksanwalt Amon angesprochenen langen Dauer der Ermittlungsverfahren ist durch eine ausreichende personelle Ausstattung der Staatsanwaltschaften zu begegnen“, so Margreiter abschließend.

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