WKÖ-Spitze: Investitionsprämie und Fixkostenzuschuss sichern Beschäftigung
Wehrmutstropfen bei Investitionsprämie: Transportwirtschaft und Fahrzeugindustrie profitieren nicht wie andere Branchen
Wien (OTS) – „Mit der Investitionsprämie sowie den Verbesserungen für die 2. Phase des Fixkostenzuschusses wurden von der Bundesregierung heute wichtige Impulse für Investitionen und Beschäftigung präsentiert. Unsere Betriebe brauchen dringend finanzielle Unterstützung bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise und sie benötigen Anreize um Investitionen zu tätigen. Das stärkt die Nachfrage, hilft den Unternehmen und damit ist dieses Maßnahmenpaket wesentlich für den heimischen Wirtschaftsstandort“, sagten heute, Montag, WKÖ-Präsident Harald Mahrer und Generalsekretär Karlheinz Kopf.
Das sogenannte „Überwinterungspaket“ hat „Signalwirkung“ für stark betroffene Branchen. „Diese benötigen eine Perspektive bis zum Jahresende und darüber hinaus. Je zielgerichteter die Hilfen erfolgen, umso effektiver werden sie wirken“, so die WKÖ-Spitze. Konkret wird die Beantragung bereits ab 30 Prozent Umsatzrückgang möglich sein, zudem sind bis zu 100 Prozent der Fixkosten förderbar. Gemeinsam mit der Gewinnglättung und dem Verlustrücktrag sollte es gelingen, mehr Liquidität in den Betrieben zu halten. Großes Augenmerk sollte bei der finalen Ausgestaltung der Richtlinie auf die Bedürfnisse der besonders hart von Corona getroffenen Branchen, wie die Nachtgastronomie, Reisebüros, Kinos, die Stadthotellerie und die Event- sowie die Busbranche gelegt werden.
Was die Investitionsprämie anbelangt, werde nun ein wichtiger Anreiz geschaffen um Neuinvestitionen – egal in welcher Unternehmensgröße – anzustoßen. Diese Prämie wirke unmittelbar in den Unternehmen und sei damit ein „Wachstumsturbo“.
Die COVID 19-Investitionsprämie ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss für Unternehmen, der für Neuinvestitionen gewährt wird. Investitionen ab 5.000 Euro bis maximal 50 Millionen Euro werden mit einem Zuschuss gefördert. Sie wird im Auftrag des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort durch die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) abgewickelt. Die Investitionsprämie beträgt grundsätzlich 7% der Anschaffungskosten, für Neuinvestitionen in den Bereichen Ökologisierung, Digitalisierung und Life Sciene verdoppelt sich die Investitionsprämie sogar auf 14%. Positiv zu werten sei auch, dass entsprechende Investitionen nicht bis Ende Februar 2021 abgeschlossen sein müssen, sondern noch eine Frist von einem weiteren Jahr – bei großen sogar drei Jahre – verbleibt.
Die Investitionsprämie schaffe auf breiter Basis Anreize für Investitionen. Mit dem 14%-igen Zuschuss werde auf Bereiche, die besonders positiv auf die Standortentwicklung wirken, ein besonderer Fokus gelegt, erläutert Kopf. Einziger Wertmutstropfen dieses Modells ist, dass die Transportwirtschaft nicht in gleichem Ausmaß wie viele andere Branchen von der Investitionsprämie profitieren kann. Denn Investitionen in fossile Energieträger sind von der Prämie insgesamt ausgenommen. Damit sind selbst die modernen, besonders umweltfreundlichen Euro 6-Fahrzeuge nicht förderfähig.
Sonja Horner
Wirtschaftskammer Österreich
Sprecherin des Präsidenten
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