EANS-Hauptversammlung: Stadlauer Malzfabrik AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

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13.08.2020

Stadlauer Malzfabrik Aktiengesellschaft
1220 Wien, Smolagasse 1, FN 129547 k
ISIN AT0000797303

E I N L A D U N G
Vor dem Hintergrund der bundesweiten Maßnahmen und Anstrengungen zur Eindämmung der Verbreitung des SARS-CoV-2 Virus hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates der Stadlauer Malzfabrik Aktiengesellschaft unter Hinweis auf Art. 32 § 2 COVID-19-GesG beschlossen, die

101. ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft
am Montag, 21. September 2020, 10:00 Uhr

im Schulungszentrum der Gesellschaft, 1220 Wien, Smolagasse 1, unter Berücksichtigung aller präventiver Maßnahmen (Einhaltung des Sicherheitsabstandes und der gebotenen Hygienemaßnahmen) als Präsenz-Hauptversammlung abzuhalten.

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. 12. 2019, des Lageberichtes des Vorstandes, des Corporate Governance Berichtes und des Berichtes des Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2019
2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzgewinnes
3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2019
4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2019
5. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in §§ 9, 11, 14, 15 der Stadlauer Malzfabrik Aktiengesellschaft
6. Wahl in den Aufsichtsrat
7. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020
8. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik für Mitglieder der Vorstandes 9. Beschlussfassung über die Vergütungspolitik für Mitglieder des Aufsichtsrates
10. Beschlussfassung über die Höhe der Gesamtvergütung des Aufsichtsrates gemäß § 12 der Satzung

Die Aktionäre haben die Möglichkeit, ab dem 31. August 2020 bei der Gesellschaft (1220 Wien, Smolagasse 1) oder auf deren Homepage (www.malzfabrik-ag.at) in die Unterlagen gemäß § 108 Abs. 3 und 4 AktG Einsicht zu nehmen.
Den Aktionären steht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen das Recht zu, zu verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden (§ 109 AktG). Weiters steht ihnen das Recht zur Einbringung von Beschlussvorschlägen (§ 110 AktG) und das Recht auf Auskunft in der Hauptversammlung (§ 118 AktG) zu. Das Recht nach § 109 AktG kann von jedem Aktionär bis längstens am 21. Tag vor der Hauptversammlung, das ist der 31. August 2020, schriftlich im Original und das Recht nach § 110 AktG kann bis längstens am 7. Werktag vor der Hauptversammlung, das ist der 10. September 2020, von jedem Aktionär auch in Textform (§ 13 Abs. 2 AktG) per E-Mail (hauptversammlung@stamag.at) oder Telefax (+43-1-28808-19) gegenüber der Gesellschaft geltend gemacht werden. Bei Ausübung dieser Rechte ist die Aktionärseigenschaft durch eine Depotbestätigung nachzuweisen (§ 10a AktG). Die Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung und das Recht zur Ausübung der Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richten sich nach § 111 Abs. 1 und 2 AktG durch Nachweis des Anteilsbesitzes. Nachweisstichtag ist das Ende des 10. Tages vor dem Tag der Hauptversammlung, somit das Ende des 11. September 2020. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem Stichtag Aktionär ist.
Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 16. September 2020 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen muss, nachzuweisen:
Per Post oder Boten:Stadlauer Malzfabrik AG, 1220 Wien, Smolagasse 1 Per Telefax: +43-1-28808-19
Per SWIFT: BKAUATWW3AGM, Message Type MT599 (unbedingt ISIN AT0000797303 im Text angeben)
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist, hat das Recht einen oder mehrere Vertreter zu bestellen, der (die) im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt (teilnehmen) und dieselben Rechte wie der Aktionär hat (haben), den er (sie) vertritt (vertreten). Sollte ein Aktionär mehrere Vertreter bestellen, erhöht sich dadurch nicht die Anzahl der Stimmen des Aktionärs. Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer juristischen Person) erteilt werden. Die Textform (§ 13 Abs. 2 AktG) ist ausreichend.
Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung persönlich übergeben wird, muss die Vollmacht der Gesellschaft bis spätestens 18. September 2020, 12:00 Uhr, ausschließlich an eine der nachgenannten Adressen entweder per Post (1220 Wien, Smolagasse 1), per Telefax (+43-1-28808-19) oder per E-Mail (hauptversammlung@stamag.at) übermittelt und von dieser aufbewahrt werden.
Ein Vollmachtsformular bzw. ein Formular für den Widerruf der Vollmacht wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.malzfabrik-ag.at (Investor Relations) abrufbar. Die vorstehenden Bestimmungen für die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß auch für den Widerruf der Vollmacht. Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.
Alle zuvor bezeichneten gesetzlichen Bestimmungen des Aktiengesetzes (AktG) sind auch auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht sowie erläutert und werden auf Anfrage an Aktionäre versandt.
Die Stadlauer Malzfabrik Aktiengesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze und dem Aktiengesetz, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Informationen zum Datenschutz für Aktionäre (http://www.malzfabrik-ag.at/101.ordentliche-Hauptversammlung.htm) sowie weitere Informationen zum Datenschutz (http://www.malzfabrik-ag.at/datenschutz.htm) sind auf der Internetseite der Stadlauer Malzfabrik Aktiengesellschaft zu finden und können auch über die E-Mail-Adresse hauptversammlung@stamag.at angefordert werden. Die Gesamtanzahl der Aktien der Gesellschaft ist 560.000 Stück. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sind gemäß § 67 iVm § 262 Abs 29 AktG 74 Stückaktien für kraftlos erklärt. Aus diesen Aktien stehen keine Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung daher 559.926.
Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen, werden die Aktionäre bzw. ihre Vertreter gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der Hauptversammlung am Veranstaltungsort einzufinden. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die Identität der zur Versammlung erschienenen Personen festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass verweigert werden. Die Teilnehmer sind deshalb aufgefordert, einen amtlichen Lichtbildausweis zur Identitätsfeststellung mitzubringen. Die Stadlauer Malzfabrik Aktiengesellschaft behält sich vor, situationsbedingt weitere zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen zu treffen bzw. die Hauptversammlung bei Veränderung der derzeitigen Umstände etwaig auch kurzfristig abzusagen. Unter Hinweis auf die zu treffenden Schutz- und Hygienemaßnahmen wird bei dieser Veranstaltung von einer Bewirtung der Aktionäre Abstand genommen. Um Verständnis für diese Maßnahme wird ersucht. Auf die Regelungen des im Sicherheitskonzept der Gesellschaft veröffentlichten Maßnahmen wird verwiesen (http:// www.malzfabrik-ag.at/101.ordentliche-Hauptversammlung.htm).
Wien, im August 2020
Der Vorstand

Ende der Mitteilung euro adhoc

Emittent: Stadlauer Malzfabrik AG
Smolagasse 1
A-1220 Wien
Telefon: +43 1 288 08
FAX: +43 1 288 08- 19
Email: office@stamag.at
WWW: www.malzfabrik-ag.at
ISIN: AT0000797303
Indizes: WBI
Börsen: Wien
Sprache: Deutsch

Mag. Josef Kager
Smolagasse 1
1220 Wien
office@stamag.at

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