Mietrecht – UNI-Professor zückt die Rote Karte gegen den Wiener Richtwert. VfGH und NR sind ins Visier geraten.

Diskriminierung bestätigt: Tausende Wiener Altbaueigentümer wurden über Jahrzehnte ohne staatliche Ausgleichszahlung zu Sozialtarifen gezwungen.

Wien (OTS) – Die Hoffnung auf Gerechtigkeit lebt weiter, sagen Wiener Eigentümer durch das druckfrische professorale Gutachten.

Die Kernaussagen:

1. Der Wiener Richtwert ist eine doppelte Diskriminierung!
2. Die Diskriminierung ist rechts- und verfassungswidrig und
fordert seit über 25 Jahren von den Wiener Eigentümern fragwürdige
Einkommensopfer.
3. Die Wiener Eigentümer wurden/werden zu Sozialtarifen ohne
Ausgleichszahlung des Staates gezwungen.
4. Es gibt keine Berufsgruppe in Österreich, die nach dem 2.
Weltkrieg eine derart einseitige Belastung hinnehmen musste. Bei
Lehrern, Richtern und anderen Berufsgruppen mit einem
Entlohnungsschema per Bundesgesetz wären solche Benachteiligungen bis
zu 40 Prozent und mehr undenkbar und würden zu sozialen Unruhen
führen.
5. Der Verfassungsgerichtshof hat bisher in den maßgeblichen
Entscheidungen keine Verfassungswidrigkeit erkannt. Bis heute
begründet er den niedrigen Wiener Richtwert damit, dass für die
ansässige Wiener Bevölkerung ausreichend leistbarer Wohnraum
sichergestellt werden muss und dass das Bundesland Wien mit ca. 77 %
Mietern wohn- und sozialpolitische Besonderheiten aufweist. Zum
Leidwesen vieler Eigentümer hat die Höchstrichterschaft keine
umfassende und auch keine erkennbar objektive Beurteilung von
Tatsachen betreffend das Bundesland Wien vorgenommen. Die Wiener
Bevölkerung ist im Ergebnis nicht so „arm“ und auf leistbaren
Wohnraum angewiesen wie vom VfGH dargestellt.
* Bei den durchschnittlichen Einkommen liegt Wien vor der
Steiermark, Kärnten, Tirol und Salzburg, die alle einen weit höheren
Richtwert aufweisen.* Bei den Pensionseinkommen liegt Wien
unangefochten an der Spitze aller Bundeländer
* In Wien leben daher wohl nur aus Gründen der Bequemlichkeit
knapp 1,1 Millionen Menschen in Gemeindebauten oder gemeinnützigen
Wohnungen, die allesamt mit Steuergeldern mitfinanziert werden.
* Die soziale Bedürftigkeit in den begünstigten Wohnungen liegt
(Streissler-Studie) lediglich bei ca. 20 Prozent.
* Der politische Zugriff im Jahr 1994 auf ca. 200.000 private
Altbauwohnungen über den Wiener Richtwert mit einer
Jahrhundertdiskriminierung ist daher in einem ausgeprägten
Rechtsstaat nie und nimmer zu rechtfertigen.

Der Verein der „Wiener Gründerzeithäuser“ wird dem legislativen Unrecht weiterhin mit aller Entschlossenheit entgegentreten und diese kolossale Diskriminierung durch alle Instanzen bekämpfen.

Im Namen aller Diskriminierungsopfer fordern wir eine rasche Gesetzeskorrektur sowie eine angemessene Schadensgutmachung.

Das Gutachten wird im Rahmen einer Publikumsveranstaltung mit Podiumsdiskussion und einem Pressegespräch noch im September d.J. der Öffentlichkeit vorgestellt.

Hintergrundinformationen: www.ZinshausZukunft.wien und www.stadtbilderhaltung.wien

Kaspar Erath, Obmann / 0699/19527484

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