EANS-Hauptversammlung: Telekom Austria AG / Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG
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21.08.2020
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Telekom Austria Aktiengesellschaft
FN 144477t, Handelsgericht Wien
ISIN AT 0000720008
Wir laden unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, 24. September 2020, um 10:00 Uhr MESZ am Sitz der Gesellschaft, Lassallestrasse 9, A-1020 Wien, stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.
Abhaltung als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der Aktionäre
Der Vorstand hat zum Schutz der Aktionäre und sonstigen Teilnehmer beschlossen, die gesetzlichen Regelungen einer virtuellen Hauptversammlung in Anspruch zu nehmen.
Die Hauptversammlung der Telekom Austria Aktiengesellschaft am 24. September 2020 wird iSd der COVID-19-GesV (BGBl. II Nr. 140/2020) als „virtuelle Hauptversammlung“ durchgeführt.
Dies bedeutet, dass bei der Hauptversammlung der Telekom Austria Aktiengesellschaft am 24. September 2020 Aktionäre nicht physisch anwesend sein können.
Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV führt zu Modifikationen im Ablauf der Hauptversammlung sowie in der Ausübung der Rechte der Aktionäre.
Die Stimmrechtsausübung, das Recht, Anträge zu stellen und das Recht, Widerspruch zu erheben, erfolgen ausschließlich durch Vollmachtserteilung und Weisung an einen der vier von der Gesellschaft vorgeschlagenen unabhängigen, besonderen Stimmrechtsvertreter, deren Kosten die Gesellschaft trägt.
Das Auskunftsrecht kann während der virtuellen Hauptversammlung von den Aktionären selbst im Wege der elektronischen Kommunikation ausgeübt werden, und zwar ausschließlich in Textform ausschließlich per E-Mail direkt an die Emailadresse fragen.telekom@hauptversammlung.at [fragen.telekom@hauptversammlung.at].
Spätestens am 03. September 2020 werden die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV („Teilnahmeinformation“) auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.a1.group/de/ir/hauptversammlung-2020 [http://www.a1.group/de/ir/ hauptversammlung-2020] zugänglich gemacht.
Übertragung der Hauptversammlung im Internet
Die Hauptversammlung wird gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV iVm § 102 Abs 4 AktG vollständig in Echtzeit im Internet übertragen.
Alle Aktionäre der Gesellschaft können die Hauptversammlung am 24. September 2020 ab 10:00 Uhr im Internet unter www.a1.group/de/ir/hauptversammlung-2020
[http://www.a1.group/de/ir/hauptversammlung-2020] verfolgen.
Durch die Übertragung der Hauptversammlung im Internet haben alle Aktionäre, die dies wünschen, die Möglichkeit, durch diese akustische und optische Einwegverbindung in Echtzeit dem Verlauf der Hauptversammlung zu folgen und die Präsentation des Vorstands und die Beantwortung der Fragen der Aktionäre zu verfolgen.
Die Liveübertragung ermöglicht keine Fernteilnahme (§ 102 Abs 3 Z 2 AktG) und keine Fernabstimmung (§ 102 Abs 3 Z 3 AktG und § 126 AktG).
Im Übrigen wird auf die Teilnahmeinformation hingewiesen.
Wir bitten die Aktionäre in diesem Jahr um besondere Beachtung dieser Teilnahmeinformation, in welcher auch der Ablauf der Hauptversammlung dargelegt wird.
Tagesordnung
1. Tagesordnungspunkt:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des Lageberichts des Vorstands, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht sowie des konsolidierten Corporate Governance Berichts, des konsolidierten nicht-finanziellen Berichts, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des Berichts des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2019.
2. Tagesordnungspunkt:
Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2019 ausgewiesenen Bilanzgewinns.
3. Tagesordnungspunkt:
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019.
4. Tagesordnungspunkt:
Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019.
5. Tagesordnungspunkt:
Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019.
6. Tagesordnungspunkt:
Wahlen in den Aufsichtsrat.
7. Tagesordnungspunkt:
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2020.
8. Tagesordnungspunkt:
Beschlussfassung über die Vergütungspolitik.
Informationen für unsere Aktionäre
Zur Vorbereitung auf die bevorstehende Hauptversammlung stehen unseren Aktionären spätestens ab dem 21. Tag vor der Hauptversammlung, somit ab dem 03. September 2020, auf unserer Homepage unter https://www.a1.group [https:// www.a1.group] folgende Unterlagen zur Verfügung:
1. der Geschäftsbericht 2019 samt Konzernabschluss und Konzernlagebericht 2019, der Jahresabschluss 2019 samt Lagebericht, der konsolidierte Corporate Governance Bericht 2019, der konsolidierte nicht-finanzielle Bericht, der Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands und der Bericht des Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2019;
2. vollständiger Text dieser Einberufung;
3. die Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats; 4. Vollmachts- und Widerrufsformulare für die besonderen Stimmrechtsvertreter gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV sowie Frageformular;
5. Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG;
6. Information über die organisatorischen und technischen Voraussetzungen für die Teilnahme gemäß § 3 Abs 3 iVm § 2 Abs 4 COVID-19-GesV („Teilnahmeinformation“).
Aufnahme von weiteren Punkten in die Tagesordnung:
Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen, können schriftlich (Unterschrift erforderlich) verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung am 24. September 2020 gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag (jedenfalls auch in deutscher Sprache) samt Begründung (deutsche Sprache erforderlich) beiliegen (bei Aufsichtsratswahlen tritt an die Stelle der anzuschließenden Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG). Der schriftliche Antrag muss bis zum 21. Tag vor der Hauptversammlung (sohin bis 03. September 2020) bei der Telekom Austria AG, Abteilung Investor Relations, A-1020 Wien, Lassallestrasse 9, eingelangt sein. Die Antragsteller müssen seit mindestens 3 Monaten vor Antragstellung durchgehend Inhaber der Aktien sein. Dies ist gleichzeitig mit dem Antrag mittels Depotbestätigung gemäß § 10a AktG in deutscher oder englischer Sprache des depotführenden Kreditinstituts mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als 7 Tage sein darf, nachzuweisen. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 5% des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.
Beschlussvorschläge:
Bis zum Ende des 7. Werktages vor der Hauptversammlung (sohin der 15. September 2020) können Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, der Gesellschaft zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform (per Fax an +43 (0)50 664 9 49040 oder per Post an Telekom Austria AG, Abteilung Investor Relations, A-1020 Wien, Lassallestrasse 9, oder per E-Mail an hauptversammlung.2020@a1.group [hauptversammlung.2020@a1.group]) Vorschläge zur Beschlussfassung übermitteln und verlangen, dass diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden. Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der anzuschließenden Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG. Die vorgeschlagene Person hat darin ihre fachliche Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie alle Umstände darzulegen, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten.
Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft ist eine Depotbestätigung gemäß § 10a AktG in deutscher oder englischer Sprache des depotführenden Kreditinstituts mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als 7 Tage sein darf, anzuschließen. Bei mehreren Aktionären, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe von 1% des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für alle Aktionäre auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen. Die Gesellschaft wird diesem Antrag spätestens am 2. Werktag nach Zugang entsprechen, außer wenn
1. er keine Begründung enthält oder die Erklärung nach § 87 Abs 2 AktG fehlt, 2. er zu einem gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde,
3. ein auf denselben Sachverhalt gestützter gleichsinniger Vorschlag bereits zugänglich gemacht wurde,
4. er den objektiven Tatbestand der üblen Nachrede (§ 111 StGB) oder der Beleidigung (§ 115 StGB) erfüllt oder sich der Vorstand durch das Zugänglichmachen strafbar machen würde, oder
5. die Aktionäre zu erkennen geben, dass sie an der Hauptversammlung nicht teilnehmen und sich nicht vertreten lassen werden.
Die Begründung muss nicht zugänglich gemacht werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Schriftzeichen umfasst oder soweit sie einen Tatbestand im Sinne der Ziffer 4 erfüllt. Übermitteln mehrere Aktionäre Beschlussvorschläge zu demselben Punkt der Tagesordnung, so kann der Vorstand die Vorschläge und ihre Begründungen zusammenfassen. Die Beschlussvorschläge sind jedenfalls auch in deutscher Sprache zu übermitteln; eine deutsche Version für die Begründungen ist erforderlich.
Hingewiesen wird darauf, dass jeder Aktionär berechtigt ist, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu stellen. Über einen Beschlussvorschlag, der gemäß § 110 AktG auf der Internetseite der Gesellschaft bekannt gemacht wurde, ist nur dann abzustimmen, wenn er in der Hauptversammlung als Antrag wiederholt wird. Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt zwingend die fristgerechte Übermittlung eines Wahlvorschlags in Textform gemäß § 110 AktG samt einer Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG voraus.
Auskunftsrecht:
Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die Lage des Konzerns sowie der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.
Die Auskunft hat den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Die Auskunft darf verweigert werden, soweit
1. sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder
2. ihre Erteilung strafbar wäre.
Auf den Grund der Auskunftsverweigerung ist hinzuweisen.
Teilnahme:
Da die Hauptversammlung am 24. September 2020 COVID-19 bedingt als virtuelle Hauptversammlung abgehalten wird, können Aktionäre bei der Hauptversammlung nicht physisch anwesend sein. Die Teilnahme an dieser virtuellen Hauptversammlung, die Ausübung des Stimmrechts, das Beschlussantragsrecht sowie die Erhebung eines Widerspruchs sind ausschließlich über Vollmachtserteilung und Weisung an einen der vier von der Gesellschaft vorgeschlagenen unabhängigen, besonderen Stimmrechtsvertreter möglich.
Depotbestätigung:
Zur derartigen Teilnahme an dieser virtuellen Hauptversammlung nach Maßgabe der COVID-19-GesV ist nur berechtigt, wer am Ende des 14. September 2020 (Nachweisstichtag) Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist. Die Aktionärseigenschaft ist mittels Depotbestätigung in deutscher oder englischer Sprache nachzuweisen, die vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen ist und spätestens am 3. Werktag vor der Hauptversammlung bei der Gesellschaft einzulangen hat. Bitte beachten Sie, dass diese Frist am 21. September 2020 endet.
Die Depotbestätigungen sind
(i) in Textform, die die Satzung gem § 16 Abs 2 genügen lässt
per Fax: +43 (0)1 8900 500 52 oder
per E-Mail: anmeldung.telekom@hauptversammlung.at [anmeldung.telekom@hauptversammlung.at] (Depotbestätigung als PDF)
(ii) in Schriftform (firmenmäßige Fertigung erforderlich) per Post oder Boten an Telekom Austria AG, c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH, Re: Telekom Austria HV, 8242 St. Lorenzen/Wechsel, Köppel 60, Österreich, oder
per SWIFT: SWIFT GIBAATWGGMS, Message Type MT598 (alternativ 599); wobei unbedingt die ISIN AT 0000720008 im Text anzugeben ist
an die Gesellschaft zu senden.
Die Übermittlung der Depotbestätigung gilt gleichzeitig als Anmeldung zur Hauptversammlung. Die Depotbestätigung hat folgende Angaben zu enthalten:
1. den Aussteller durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (z.B. BIC); 2. den Aktionär durch Angabe von Name (Firma) und Anschrift, bei natürlichen Personen zusätzlich das Geburtsdatum, bei juristischen Personen, falls vorhanden, das Register und die Nummer, unter der die juristische Person in ihrem Herkunftsstaat geführt wird;
3. die Nummer des Depots und, falls keine Depotnummer vorhanden ist, eine sonstige Bezeichnung;
4. die Anzahl der Aktien des Aktionärs; die ISIN AT 0000720008; 5. die ausdrückliche Bestätigung, dass sich die Depotbestätigung auf den Nachweisstichtag, das ist der 14. September 2020, 24:00 Uhr MESZ (Ortszeit Wien), bezieht.
Unabhängige, besondere Stimmrechtsvertreter:
Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist und dies der Gesellschaft ordnungsgemäß nachgewiesen hat, hat das Recht, einen der nachstehenden besonderen Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen.
(i) Rechtsanwalt Mag. Christoph Moser
c/o Weber Rechtsanwälte GmbH & Co KG
1010 Wien, Rathausplatz 4
moser.telekom@hauptversammlung.at [moser.telekom@hauptversammlung.at]
(ii) Rechtsanwalt Dr. Sascha Schulz
c/o Schönherr Rechtsanwälte GmbH
1010 Wien, Schottenring 19
schulz.telekom@hauptversammlung.at [schulz.telekom@hauptversammlung.at] (iii) Dipl. Vw., Dipl. Jur. Florian Beckermann, LL.M.
c/o Interessenverband für Anleger, IVA
1130 Wien, Feldmühlgasse 22
beckermann.telekom@hauptversammlung.at [beckermann.telekom@hauptversammlung.at]
(iv) MMag. Thomas Niss, MBA
c/o Coown Technologies GmbH,
1040 Wien, Gußhausstraße 3/2
niss.telekom@hauptversammlung.at [niss.telekom@hauptversammlung.at]
Die Stellung eines Beschlussantrags, die Stimmabgabe und die Erhebung eines Widerspruchs in dieser virtuellen Hauptversammlung der Telekom Austria Aktiengesellschaft am 24. September 2020 können gemäß § 3 Abs 4 COVID-19-GesV nur durch Bevollmächtigung und Weisung an einen dieser besonderen Stimmrechtsvertreter erfolgen. Die Bevollmächtigung einer anderen Person als jene der vier besonderen Stimmrechtsvertreter für die Ausübung dieser Rechte ist im Sinne von § 3 Abs 4 COVID-19-GesV nicht möglich.
Jeder Aktionär kann eine der vier Personen als seinen besonderen Stimmrechtsvertreter auswählen und dieser Vollmacht erteilen. Für die Vollmachtserteilung an die besonderen Stimmrechtsvertreter ist spätestens am 03. September 2020 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.a1.group/de/ir/ hauptversammlung-2020 [http://www.a1.group/de/ir/hauptversammlung-2020] ein eigenes Vollmachtsformular abrufbar. Es wird ausdrücklich gebeten, dieses Vollmachtsformular zu verwenden.
Für die weiteren Details der Vollmachts- und Weisungserteilung, die dazu vorgesehenen Kommunikationsmöglichkeiten und Fristen sind die in der Teilnahmeinformation enthaltenen Regelungen zu beachten. Eine persönliche Übergabe der Vollmacht am Versammlungsort ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Information zum Datenschutz der Aktionäre:
Die Telekom Austria AG verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionäre (insbesondere jene gemäß § 10a Abs. 2 AktG; dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des Aktionärs, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte sowie gegebenenfalls E-Mail Adresse bzw. Name und Geburtsdatum des oder der Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes, um den Aktionären die Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionären ist für die Teilnahme von Aktionären und deren Vertretern an der Hauptversammlung gemäß dem Aktiengesetz zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist somit in Erfüllung dieser Verpflichtung Art 6 Abs. 1 lit c DSGVO. Für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die Telekom Austria AG der Verantwortliche gemäß Art 4 Z 7 DSGVO. Telekom Austria AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer Dienstleister, wie etwa Notare, Rechtsanwälte und Banken. Diese erhalten von Telekom Austria AG nur jene personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Telekom Austria AG.
Teilnehmende Aktionäre und ihre Vertreter sind in das gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmerverzeichnis (§117 AktG) aufzunehmen. In dieses können andere Aktionäre bzw. deren Vertreter, die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem gesetzlichen Teilnahmerecht Einsicht nehmen und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort, Beteiligungsverhältnis) einsehen. Telekom Austria AG ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG).
Die Datenschutzerklärung der Telekom Austria AG finden Sie auf unserer Website unter folgendem Link: https://www.a1.group/de/meta/datenschutzerklaerung [https:
//www.a1.group/de/meta/datenschutzerklaerung]
Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung:
Das Grundkapital der Gesellschaft von 1.449.274.500 EUR ist geteilt in 664.500.000 auf Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 415.159 eigene Aktien, wobei diese einem Stimmverbot unterliegen. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 664.084.841.
Weitere Informationen für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern:
Die Satzung der Telekom Austria AG sieht gem. § 8 Abs 1 vor, dass der Aufsichtsrat aus bis zu zehn von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern besteht. Sieben Männer und drei Frauen fungieren daher derzeit als gewählte Kapitalvertreter im Aufsichtsrat.
Die Kapitalvertreter im Aufsichtsrat haben der Gesamterfüllung iSd § 86 Abs 9 AktG gegenüber der Aufsichtsratsvorsitzenden widersprochen. Das Mindestanteilsgebot gem § 86 Abs 7 AktG (30% Frauen) für die Kapitalvertreter wird derzeit erfüllt; allerdings enden die Mandate eines weiblichen und eines männlichen Mitglieds.
Keine physische Anwesenheit:
Wir weisen nochmals ausdrücklich darauf hin, dass bei der kommenden Hauptversammlung weder Aktionäre noch Gäste zum Veranstaltungsort der Hauptversammlung kommen können.
Zahlstelle: UniCredit Bank Austria AG.
Weitere Informationen finden Sie unter
https://www.a1.group
Wien, 20. August 2020
Der Vorstand
International Securities Identification Number (ISIN)
AT 0000720008
Ende der Mitteilung euro adhoc
Anhänge zur Meldung:
———————————————-
http://resources.euroadhoc.com/documents/287/12/10542549/0/Einberufung_samt_Tagesordnung_2020.pdf
Emittent: Telekom Austria AG
Lassallestrasse 9
A-1020 Wien
Telefon: 004350664 47500
FAX:
Email: investor.relations@a1.group
WWW: www.a1.group
ISIN: AT0000720008
Indizes: WBI, ATX
Börsen: Wien
Sprache: Deutsch
Martin Stenitzer
Head of Investor Relations
Telekom Austria AG
Tel: +43 (0) 50 664 66 23066
E-mail: martin.stenitzer@a1.group
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