Gesundheitsministerium: Einreiseverordnung erlaubt stichprobenartige Grenzkontrollen
Das Land Kärnten und die lokalen Behörden wurden entsprechend informiert.
Wien (OTS) – Die lokalen Gesundheitsbehörden vor Ort sind berechtigt, bei der Einreise zu überprüfen, ob die Vorgaben der Verordnung für die Einreise eingehalten werden. Das bedeutet, dass die Behörden vor Ort die Kontrollen auch stichprobenartig durchführen können. Es gilt, bei den Kontrollen verhältnismäßig vorzugehen, wobei insbesondere die Verkehrslage, die Vermeidung von Staus und die Versorgung der Ein-und Durchreisenden zu berücksichtigen sind. Details zu dieser Novelle wurden am Freitag öffentlich kommuniziert.
Bei der Einreise an den Grenzen werden seit längerer Zeit von den Behörden vor Ort stichprobenartig Kontrollen durchgeführt. Bislang hat es an keinen Grenzübergängen Probleme mit unverhältnismäßig langen Wartezeiten gegeben. Das Problem ist nur in Kärnten aufgetreten, da auch jede und jeder Durchreisende kontrolliert wurde. Entsprechend wurde gegenüber den Kärntner Gesundheitsbehörden klargestellt, dass vor allem bei Durchreisenden stichprobenartige Kontrollen vorzunehmen sind.
Gemäß der novellierten Einreiseverordnung des Gesundheitsministeriums haben Ein- und Durchreisende aus Risikogebieten seit gestern, 22. August, ein entsprechendes Formular vorzuweisen. Dies ist auch auf der Website des Gesundheitsministeriums zum Download verfügbar:
[https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coron
avirus—Aktuelle-Ma%C3%9Fnahmen.html]
(https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus/Coron
avirus—Aktuelle-Ma%C3%9Fnahmen.html)
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK)
Andrea Zefferer, MSc
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