HZA-SW: Zoll stellt Shisha-Tabak sicher 74 kg Wasserpfeifentabak sichergestellt, Strafverfahren eingeleitet
Schweinfurt (ots) – Am späten Nachmittag des 20.08.2020 kontrollierte das Hauptzollamt Schweinfurt eine Shisha Bar in Bamberg. Ziel war es, zu prüfen, ob steuer- und sozialversicherungsrechtliche Vorschriften eingehalten werden.
Bei der Kontrolle der Räumlichkeiten stellten die Zöllner der Kontrolleinheit Verkehrswege zum Teil unversteuerte Packungen mit Wasserpfeifentabak fest. Weiterhin stellten sie Anhaltspunkte für zahlreiche Verstöße nach dem Tabaksteuerrecht fest. Es handelt sich hierbei um Regelungen zum Verpackungszwang, zur Steuerzeichenverwendung, zur Steuerentrichtung und darüber hinaus möglicherweise um unzulässige Herstellungshandlungen.
Aufgrund der Feststellungen stellten die Zöllner insgesamt 74 kg Wasserpfeifentabak sicher und leiteten ein Steuerstrafverfahren ein.
Die weitere Sachbearbeitung übernimmt die zentrale Straf- und Bußgeldstelle des Hauptzollamts Schweinfurt am Dienstsitz Bamberg.
Hintergründe: Es darf in Deutschland nur Tabak zum Verkauf angeboten werden, der ordnungsgemäß versteuert worden ist. Zu erkennen ist die ordnungsgemäße Versteuerung an den deutschen Steuerzeichen.
Die Abgabe von Wasserpfeifentabak an Endkunden/Endkundinnen hat in Kleinverkaufsverpackungen zu erfolgen.
Die Kleinverkaufspackungen sind verschlossen zu halten und die Steuerzeichen an den Kleinverkaufspackungen sind unversehrt zu erhalten. Es ist nicht zulässig, eine Kleinverkaufspackung zu öffnen und mit dem Tabak mehrere Wasserpfeifen verschiedener Endkunden/Endkundinnen zu befüllen. Ebenso ist es nicht zulässig, den Tabak in andere Behältnisse umzufüllen.
Das Nachbefeuchten von Wasserpfeifentabak, z. B. durch Hinzufügen von Glycerin oder Molasse, ist – sofern keine Genehmigung des zuständigen Hauptzollamtes vorliegt – eine unzulässige Herstellungshandlung, da damit ein neuer Steuergegenstand hergestellt wird.
Bildquelle: Zollverwaltung
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Georg Schmidt
Telefon: 09721-6464-1030
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