Landesverwaltungsgericht kippt ICI-Demoverbot in Graz

Veranstalterin erstattet nun Strafanzeige gegen zuständigen Polizeijuristen

Graz, Wien (OTS) – Für 9.8.20 hatte die Ärztin und Corona-Skeptikerin Konstantina Rösch eine ICI-Kundgebung („Corona-Fakten statt Panik“) am Grazer Hauptplatz angezeigt. Diese wurde dann von der LPD Steiermark untersagt. Begründung: Die Nennung des Ortes sei zu unspezifisch gewesen und es hätten die technischen Hilfsmittel präzise beschrieben werden müssen“.

“Nichtbegründung”

Die Ärztin fühlte sich in ihren Grundrechten beschnitten und legte Berufung beim Steiermärkischen Landesverwaltungsgericht ein und bekam prompt Recht – mit einer Begründung die nicht harscher gegen den Referatsleiter der Polizei ausfallen hätte können: „Aus dem bekämpften Bescheid der belangten Behörde ergibt sich nicht im Geringsten, aus welchem Grund im Sinne des § 6 Abs 1 VersG iVm Art. 11 EMRK die Untersagung der angezeigten Versammlung erfolgte. Die Begründung des erwähnten Bescheides erfüllt nicht einmal ansatzweise die Anforderungen an einen Bescheid im Sinne des AVG und stellt im Ergebnis eine Nichtbegründung dar. (…).“

Amtsmissbrauch?

Damit ist die Sache allerdings noch nicht erledigt für den Polizeijuristen. Rösch hat nun Strafanzeige gegen den Polizeibeamten eingebracht. Sie wirft ihm Befungnismissbrauch vor: „Aufgrund der Tatsache, dass der Verdächtige als promovierter Jurist und ferner aufgrund der Tatsache, dass dieser sich offensichtlich schon aufgrund seines Amtstitels Hofrat schon länger in diesem Amt befindet, wissen musste, dass dieser Bescheid niemals auch nur annähernd geeignet ist, den rechtsstaatlichen Anforderungen, gerade dann, wenn ein grundrechtlicher Bezug gegeben ist, genügen werde, ist von einem Vorsatz auszugehen. Es kann nicht angehen, dass Grundrechte mit solchen Maßnahmen und mit einem solchen Vorgehen abgeschafft werden dürfen und politische, für die Behörde unangenehme Themen, nicht Gegenstand einer ordnungsgemäß angemeldeten Versammlung sein können“ so Rösch.

Über die ICI:

Die “Initiative für evidenzbasierte Corona Informationen” (ICI) ist der kritischen Analyse der aktuellen Entwicklungen rund um das Corona-Virus/Covid-19 verpflichtet. Die Initiative setzt sich insbesondere dafür ein, jenen Menschen, deren Leben durch die Maßnahmen vielfältig und massiv betroffen ist, eine Plattform zur freien und unbeschränkten Meinungsäußerung zu bieten. Die Initiative veröffentlicht Fachartikel und wissenschaftliche Kommentare ohne Zensur. Daneben können auch Verdachtsfälle von groben Menschen- und Grundrechtsverletzungen durch Beamte und Exekutive gemeldet werden. Die ICI ist überparteilich und lehnt politischen Extremismus ab. Aus der anfänglichen Informationsplattform hat sich zunehmend eine Bürgerrechts-Initiative entwickelt. ICI hat nun auch ein Volksbegehren für ein „Wiedergutmachung der COVID-19-Massnahmen“ eingebracht. Es kann bereits unterschrieben werden:
www.corona-volksbegehren.at

mitmachen@initiative-corona.info, www.initiative-corona.info

PURKARTHOFER PR, +43-664-4121491, info@purkarthofer-pr.at

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