FPÖ – Hauser fordert eine Eigenkapitalstärkung zur Wiederbelebung der heimischen Tourismuswirtschaft
FPÖ-Antrag für dringend notwendige Stärkung des Eigenkapitals von ÖVP und Grünen vertagt
Wien (OTS) – „In den letzten Monaten haben sich viele heimische Tourismusbetriebe wegen der Corona-Maßnahmen der schwarz-grünen Regierung massiv verschuldet und befinden sich nach wie vor in einer wirtschaftlich äußerst schwierigen Lage. Daher ist eine Eigenkapitalstärkung zur Wiederbelebung der heimischen Tourismuswirtschaft ein Gebot der Stunde“, forderte heute der Obmann des parlamentarischen Tourismusausschusses und FPÖ-Tourismussprecher NAbg. Mag. Gerald Hauser. „Leider wurde unser Antrag für eine dringende und notwendige Stärkung des Eigenkapitals im Tourismusausschuss von ÖVP und Grünen vertagt“, so Hauser.
„In dieser Corona-Krise muss diese Regierung endlich daran arbeiten, dass unsere heimischen Betriebe überleben können. Daher sollten nicht nur die Zinsen auf Fremdkapital, sondern auch eine marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals steuerlich abzugsfähig gestaltet werden. Das Problem der geringen Eigenkapitalquote hat sich durch diese Krise nochmals deutlich verschärft und bei den Überbrückungsfinanzierungen war die Beurteilung der Anträge schon jetzt eine große Herausforderung. So sollte auch eine steuerrechtliche Gleichstellung von Fremd- und Eigenkapital insofern erfolgen, dass neben Fremdkapitalzinsen auch fiktive Eigenkapitalzinsen steuerlich abzugsfähig werden“, erklärte der FPÖ-Tourismussprecher.
„Im Sinne einer raschen und wirklichen Unterstützung der massiv belasteten heimischen Gastronomie- und Hotelleriebetriebe haben wir heute im Tourismusausschuss einen Antrag eingebracht, indem die schwarz-grüne Regierung aufgefordert wird, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der eine dringend notwendige Stärkung des Eigenkapitals und damit der Bonität der Unternehmen unter anderem durch eine bis 31.12.2022 befristete Ermöglichung der Aufwertung des Vermögens sowie durch die Ermöglichung eines Steuerabzugs für fiktive Eigenkapitalzinsen im Sinne der steuerrechtlichen Gleichstellung von Fremd- und Eigenkapital umgesetzt werden“, so Hauser.
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