Metallgewerbe-KV: Angesichts schwieriger Situation für beide Seiten tragbare Lösung
Plus 1,45 Prozent für Löhne, Lehrlingsentschädigungen und Zulagen – Erhalt von Arbeitsplätzen und Kaufkraft standen im Vordergrund.
Wien (OTS) – Bereits nach kurzer Zeit und in der ersten Verhandlungsrunde konnten die Sozialpartner einen akzeptablen Kompromiss erzielen, der mit einer Lohnerhöhung im Ausmaß der durchschnittlichen Inflationsrate den Umständen infolge der Covid-19-Pandemie Rechnung trägt. Für die besonders von der Coronakrise betroffene Gruppe der Beleuchtungs- und Beschallungstechniker wird der Geltungsbeginn der Erhöhungen der Ist-Löhne um zwei Monate verzögert angesetzt, um hier eine gewisse Abfederung der Belastungen zu ermöglichen.
Die heuer vereinbarte Erhöhung der monatlichen Mindestgrundlöhne und IST-Löhne beträgt ab 1. Jänner 2021 1,45%. Für die Beleuchter und Beschallungstechniker gilt die Ist-Lohnerhöhung erst ab 1. März 2021.
Die Lehrlingsentschädigungen werden um 1,45% angehoben. Alle lohnbezogenen und aufwandsbezogenen Zulagen steigen ebenfalls um 1,45%, mit Ausnahme jener, für die bereits letztes Jahr ein Wert festgelegt worden war.
Wiederum verlängert wurde die Möglichkeit einer Freizeitoption. Diese könnte gerade in dieser kritischen Zeit ein Mittel sein, auf wechselnde Anforderungen bei schwankendem Arbeitsanfall zu reagieren. Die Freizeitoption ermöglicht bei Einverständnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Wahl zwischen Lohnerhöhung oder mehr Freizeit.
Arbeitgeber-Verhandlungsleiter Andreas Lahner ist überzeugt, dass unter den gegebenen Umständen dieser Abschluss mit Augenmaß sowohl für die Arbeitgeber- als auch für die Arbeitnehmerseite einen tragbaren Kompromiss darstellt.
Der abgeschlossene Kollektivvertrag gilt für etwas mehr als 121.000 Arbeiterinnen und Arbeiter und mehr als 18.000 Lehrlinge in ca. 48.000 Betrieben mit insgesamt ca. 231.000 Beschäftigten ab 1. Jänner 2021.(PWK460/HSP)
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