Nationalrat befasst sich mit Immunitätsfragen und Petitionen

Staatsanwaltschaft Wien darf nicht gegen FPÖ-Chef Hofer ermitteln

Wien (PK) – Die Staatsanwaltschaft Wien darf in Bezug auf umstrittene Aussagen zum Koran nicht gegen Dritten Nationalratspräsidenten Norbert Hofer ermitteln. Der Nationalrat folgte heute Abend der Empfehlung des Immunitätsausschusses und lehnte die Aufhebung der Immunität des FPÖ-Chefs ab. Es bestehe ein Zusammenhang zwischen der parlamentarischen Arbeit Hofers und den gegen ihn gerichteten Vorwürfen, sind sich die Parteien einig. Anlass für das Auslieferungsbegehren war eine Anzeige gegen Hofer, es geht um den Verdacht der Verhetzung und der Herabwürdigung religiöser Lehren.

Drei Bürgerinitiativen bleiben weiter in Verhandlung

Zuvor hatte das Plenum einstimmig einen Bericht des Petitionsausschusses zur Kenntnis genommen. Damit sind die Beratungen über insgesamt neun Bürgerinitiativen und Petitionen (5/PET , 8/PET , 16/PET , 20/PET , 23/PET , 15/BI , 16/BI , 23/BI und 24/BI ) endgültig abgeschlossen, wobei die Anliegen der BürgerInnen von einem mautfreien Autobahnabschnitt auf der A9 zwischen Wildon und Graz über einen einfacheren Zugang zu mit öffentlichen Forschungsgeldern entwickelten Medikamenten und Impfstoffen bis hin zur verfassungsrechtlichen Absicherung des gesetzlichen Pensionssystems reichten.

Weiter in Verhandlung bleibt eine Bürgerinitiative , die sich gegen eine Diskriminierung behinderter Menschen wendet und unter anderem auf das Problem der Einstufung arbeitswilliger Personen als „arbeitsunfähig“ aufmerksam macht. Sie wurde, wie auch eine Bürgerinitiative zum Thema Pflege, dem Sozialausschuss zugewiesen. Bei dieser zweiten Initiative geht es um die Gleichstellung aller ArbeitnehmerInnen, die in Pflegeeinrichtungen Nachtarbeit verrichten, bei der Gewährung von Gutstunden. Über eine Bürgerinitiative gegen die Einhebung von Bankomatgebühren in Österreich wird sich der Konsumentenschutzausschuss weiter beraten.

Im Zuge der Debatte brachten die NEOS einen Entschließungsantrag für eine diskriminierungsfreie Blutspende ein. Die NEOS zeigen sich darin erfreut über die Ankündigung von Gesundheitsminister Rudolf Anschober, zur Beurteilung des sexuellen Risikoverhaltens künftig das individuelle Verhalten der SpenderInnen heranzuziehen. Dies sei ein wichtiger Schritt für die Gleichberechtigung der LGBTIQ-Community, für den sich die NEOS bereits im Juni mit einer entsprechenden Petition eingesetzt hatten, heißt es in der Entschließung. Mit dem Antrag, der aber in der Minderheit blieb, wollte man den Gesundheitsminister dazu auffordern, die angekündigte Änderung bis Jahresende umzusetzen. Auch ein von der SPÖ zu diesem Thema eingebrachter Entschließungsantrag, der eine Ergänzung der Blutspendeverordnung fordert, fand keine Mehrheit. (Fortsetzung Nationalrat) kar/gs

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