AK zum Erneuerbaren Ausbaugesetz: „Energiewende muss für private Haushalte leistbar bleiben“
Die AK fordert in ihrer Stellungnahme zum Erneuerbaren Ausbaugesetz (EAG) mehr Steuermittel
Wien (OTS) – „Wir unterstützen die ambitionierten Ausbaupläne im Erneuerbaren Bereich. Für die AK ist aber auch klar: Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit gehören zusammen“, sagt Christa Schlager, Leiterin der Abteilung Wirtschaftspolitik der AK Wien. Die Arbeiterkammer begrüßt den Entwurf für das Erneuerbaren Ausbaugesetz, sieht in Ihrer Stellungnahme aber noch wesentliches Verbesserungspotenzial. Für eine fairere Verteilung der Kosten und eine Deckelung für private Haushalte fordert die AK dabei mehr Mittel aus dem allgemeinen Steuertopf.
„Bereits heute tragen die privaten Haushalte, bei nur einem Viertel des Stromverbrauchs, beinahe die Hälfte der Förderkosten. Hier ist der Finanzminister gefordert, mehr allgemeine Steuermittel bereitzustellen, das entlastet nicht nur die Haushalte, sondern auch Unternehmen und Industrie“, so die Leiterin der AK Wirtschaftspolitik, Christa Schlager. Das gilt nicht nur für Investitionsförderungen und Technologiefördermittel der Länder, sondern speziell dann, wenn die Förderobergrenze von einer Milliarde Euro jährlich überschritten wird. „Wenn die Fördermittel nicht ausreichen, um die Ausbauziele zu erreichen, dann muss die öffentliche Hand ihre Verantwortung wahrnehmen und mehr Geld zur Verfügung stellen und nicht die StromkundInnen“, sagt Christa Schlager.
Mit einer stärkeren Finanzierung über Steuermittel und einem Kostendeckel für private Haushalte kann sichergestellt werden, dass in Zukunft ausreichend Fördermittel zur Verfügung stehen ohne die Haushalte stärker zu belasten.
Gleichzeitig muss das Fördersystem möglichste effizient gestaltet werden, damit mit den vorhandenen Fördermitteln möglichst viele Projekte verwirklicht werden können. Die AK fordert daher staatliche Kreditgarantien, um die Finanzierungskosten und damit auch Förderkosten niedrig zu halten.
Für die AK unabdingbar sind:
• Begrenzung der Kosten für private Haushalte: Die AK fordert eine Begrenzung der Förderkostenbelastung je Haushalt von rund 100 Euro bei einem durchschnittlichen Stromverbrauch.
• Mehr Mittel aus dem allgemeinen Steuertopf für Investitionsförderungen, Technologiefördermittel der Länder und bei Überschreitung des Fördervolumens von einer Milliarde Euro jährlich. • Einkommensschwacher Haushalte befreien: Die AK begrüßt, dass wie bisher einkommensschwache Haushalte von den Ökostromförderkosten befreit werden, aber es muss Vereinfachungen geben.
• Erneuerbare Energiegemeinschaften, die ein zentraler neuer Baustein des EAG sind, müssen auch energiearme Haushalte leicht zugänglich gemacht werden.
• Wie in Deutschland sollten die maximalen Förderprämien, die die erneuerbaren Anlagenbetreiber erhalten, durch die Regulierungsbehörde festgelegt werden.
• Keine Privilegien für Strom-Großverbraucher oder Seilbahnen:
Ausnahmen von Finanzierungskosten darf es nur dann geben, wenn sie dem Klima helfen, wie etwa für den elektrifizierten öffentlichen Verkehr.
• Effizienz durch Transparenz: Aus den Fehlern der alten Ökostromförderung lernen und keine Fördergelder ohne ausreichende Kontrolle vergeben. Fördervoraussetzung muss eine Offenlegung der Kosten und Einschaurechte in die Gebarung der Fördernehmer sein. Damit würde auch der Kritik des Rechnungshofes Rechnung getragen. • Finanzierungskosten mittels staatlicher Kreditgarantien senken: Die Finanzierungskosten sind ein wesentlicher Kostentreiber beim Ausbau Erneuerbarer Energie. Staatliche Kreditgarantien können helfen die Kosten für die Anlagenbetreiber und damit für das Fördersystem insgesamt deutlich zu reduzieren.
Die Stellungnahme der Bundesarbeitskammer zum Erneuerbaren Ausbaugesetzespaket finden Sie hier: www.arbeiterkammer.at/eag
Die AK setzt sich für #Gerechtigkeit ein. Seit 100 Jahren. #fürimmer.
Arbeiterkammer Wien
Miriam Koch
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