Grüne/Götze: Wählergruppenförderung in der Wirtschaftskammer braucht klare Regeln und Transparenz

Gesetzliche Regelung im Wirtschaftskammergesetz jetzt dringend nötig

Wien (OTS) – „Die zunehmende Wahlmüdigkeit der Mitglieder der Wirtschaftskammer ist nicht verwunderlich. Die Vorgänge in der Kammer sind nicht so transparent, wie das die Pflichtmitglieder erwarten. Sie haben das Recht zu wissen, was mit ihrem Geld passiert,“ stellt Elisabeth Götze, Wirtschaftssprecherin der Grünen, fest.

Soeben wurde bekannt, dass die Geldflüsse der Wirtschaftskammer an die in ihr vertretenen Fraktionen zum Teil intransparent sind. Die drei im Präsidium der Wirtschaftskammer vertretenen Fraktionen zahlten sich 2019 unter dem Titel Wählergruppenförderung etwa zehn Prozent mehr aus als im von allen Fraktionen beschlossenen Voranschlag vorgesehen – ein Plus von mehr als 700.000 Euro. Für einen Teil des Geldes liegen Belege vor, 500.000 Euro wurden allerdings sogar ohne Belege ausgezahlt. In den Genuss dieser Sonderdotationen kamen zur Hälfte der VP-Wirtschaftsbund und je zu einem Viertel der Sozialdemokratische Wirtschaftsverband sowie die Freiheitliche Wirtschaft. Auf Nachfrage hieß es, die halbe Million wäre für die „Anhebung der Wahlbeteiligung“. Die Wahlbeteiligung bei den Wahlen der Wirtschaftskammern Anfang März 2020 betrug unter 34 Prozent und ist damit neuerlich gesunken, um mehr als fünf Prozentpunkte gegenüber den Wahlen 2015.

„Die Wählergruppenförderung muss im Wirtschaftskammergesetz ganz klar geregelt werden“, fordert Götze. Darüber hinaus erfolgt die Verteilung der Wählergruppenförderung an die Fraktionen in jedem Bundesland unterschiedlich. „Ich wünsche mir außerdem eine einheitliche Regelung für die Geldflüsse in allen Länderkammern. Eine transparente Kammer mit klaren Regeln wird auch wieder mehr Interesse bei den Mitgliedern und damit eine höhere Wahlbeteiligung erzielen.“

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