Corona/Härtefallfonds: vidaflex kritisiert „Kompetenz-Wirrwarr“ in der 24-Stunden-Betreuung

Haben Covid19-positiv getestete BetreuerInnen Anspruch auf Entschädigung? – Widersprüchlichkeiten bei WKÖ und Finanzministerium – bindende Regelung fehlt

Wien (OTS) – „Es ist leider kein Einzelfall, dass 24-Stunden-BetreuerInnen während ihrer Arbeit von Familienangehörigen der zu betreuenden Personen unverschuldet angesteckt werden. Aber auch bei der Erledigung von Besorgungen für ihre KlientInnen oder bei Begleitungen zum Arzt können sie sich mit Covid19 infizieren und müssen sich dann in Quarantäne begeben“, ortet Christoph Lipinski, Experte für die 24-Stunden-Betreuung bei vidaflex, der Gewerkschaftsinitiative für EPUs und Neue Selbständige, ein „Kompetenz-Wirrwarr in der 24-Stunden-Betreuung“, wenn es danach um Entschädigung positiv getesteter BetreuerInnen aus dem Härtefallfonds geht. Lipinski sieht hier die gesetzliche Lage äußerst unklar, ob die BetreuerInnen in diesem Fall, wie alle anderen auch, Ansprüche haben. Aus dem Finanzministerium und aus der WKÖ habe es dazu jedenfalls widersprüchliche Äußerungen gegeben, fordert Lipinski eine einheitliche und bindende Regelung.++++

„Der Verdienstentgang wird weder von den Agenturen, den Vereinen noch von den Familienangehörigen der zu betreuenden Person getragen. Die Familien in den zentralosteuropäischen Herkunftsländern sind oftmals von den Einnahmen der Frauen, die im Ausland in der Betreuung arbeiten, abhängig“, gibt der vidaflex-Experte zu bedenken.

„Es ist leider bezeichnend, dass wir als gewerkschaftliche Interessenvertretung für die 24-Stunden-BetreuerInnen keine bzw. nur widersprüchliche Auskünfte zu dieser Problematik erhaltet haben: Das Finanzministerium hat auf die Zuständigkeit der Wirtschaftskammer verwiesen und umgekehrt“, so Lipinski weiter. In Wahrheit gebe es derzeit aber keine klare Regelung. „Daher fordert vidaflex, stellvertretend für die EPUs und Neuen Selbständigen, die Bundesregierung auf, endlich eine bindende Regelung zu schaffen, um damit diese Unsicherheiten für die 45.000 in Österreich zu Betreuenden und ihre rund 85.000 24-Stunden-BetreuerInnen aus der Welt zu schaffen.“

„Ein weiteres Problem für die KollegInnen in der 24-Stunden-Betreuung ist die zwar von allen Seiten mehrfach zugesicherte, aber in der Praxis immer noch schleppend laufende Auszahlung des „Bleib-da-Bonus“, betont Lipinski. Besonders „mühsam“ sei dies in der Steiermark. Dort müssten die Familien den „Bleib-da-Bonus“ vorstrecken und würden ihn erst nach einer gewissen Zeit vom Land refundiert bekommen. „Dieser administrative und finanzielle Aufwand ist vielen steirischen Familien zu hoch. Auf der Strecke bleiben dabei die BetreuerInnen, die dann ihren Bonus nicht erhalten. „Daher fordert vidaflex zum wiederholten Mal die steirische Landesregierung auf, das zugesicherte Bonus-Geld den 24-Stunden-BetreuerInnen direkt auszuzahlen. Schließlich waren sie es, die während des ersten Lockdowns dafür Sorge getragen haben, dass das Betreuungssystem auch in der Steiermark nicht zusammengebrochen ist“, bekräftigt Lipinski abschließend.

vidaflex – Gewerkschaftsinitiative für EPU und Neue Selbständige

Mag. (FH) Yvonne Heuber

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