Sozialministerium: Teilnahme Österreichs an der Verbraucherbehördenkooperation beschlossen

Sieben Verbraucherbehörden im Rahmen der Verbraucherbehördenkooperation können bald ihre Arbeit aufnehmen

Wien (OTS/BMSGPK) – Der Konsumentenschutzausschuss im Parlament hat heute die Novelle des Verbraucherbehördenkooperationsgesetzes (kurz VBKG) beschlossen. Diese Novelle dient der Anpassung an die neuen EU-Vorgaben, die seit dem 17.01.2020 gelten. Ziel dieser Regelungen ist die rasche Abstellung von grenzüberschreitenden Verstößen gegen EU-Verbraucherrecht. Durchgesetzt werden Rechtsverstöße, die mehr als eine*n Verbraucher*in treffen. Der Bogen spannt sich dabei über einen Großteil der europäischen Verbraucherrechtsgrundlagen. Die Verbraucherbehörden werden z.B. tätig bei fehlenden Rücktrittsbelehrungen im Fernabsatz, irreführender Bewerbung vermeintlicher Heilmittel oder nicht erfolgter Unterstützungsleistungen bei verspäteten Flügen.****

„Mit dem heutigen Beschluss ist sichergestellt, dass Österreich wieder aktiv am EU-weiten Netzwerk der Verbraucherbehörden teilnimmt und zum Schutz der VerbraucherInnen unzulässige und irreführende Praktiken untersagen kann. Gerade für ein kleines Land wie Österreich darf die Rechtsdurchsetzung nicht an der Staatsgrenze haltmachen. In Zeiten der Digitalisierung erfolgen viele VerbraucherInnengeschäfte grenzüberschreitend. Rechtsverstöße müssen daher auch über die Grenzen hinweg verfolgt werden können“, betont Konsumentenschutzminister Rudi Anschober.(schluss)

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Mag.a (FH) Katharina Häckel-Schinkinger, MBA
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