Österreichische Unternehmen nutzen die Möglichkeit Abfertigungsverpflichtungen auszulagern, viel zu wenig

Erst 80.000 von potenziell 900.000 Ansprüchen aus der Abfertigung alt wurden an eine Vorsorgekasse übertragen

Wien (OTS) – Österreichische Unternehmen sollten vor allem in Krisenzeiten vermehrt daraufsetzen, die teuren und viel zu hohen Belastungen aus den Abfertigungsrückstellungen aus ihren Bilanzen zu bekommen. Auf Grund von Niedrigstzinsen wachsen die Verbindlichkeiten gegenüber den Arbeitnehmern stetig an, das kann für Unternehmen zunehmend zum Problem werden. Nicht einmal zehn Prozent der Firmen haben ihre Abfertigungsverbindlichkeiten bereits ausgelagert.

Heimische Unternehmer nutzen die Möglichkeit der Übertragung
viel zu wenig

Nach Schätzungen der Vorsorgekassen befinden sich noch immer über 800.000 Österreicher in der Abfertigung alt. Das sind jene Arbeitnehmer, die in den letzten 18 Jahren ein durchgehendes Dienstverhältnis hatten und schon lange bei ein und demselben Arbeitgeber beschäftigt sind. Dementsprechend hoch sind deren Ansprüche aus der Abfertigung alt.

„Gerade in Zeiten, wie wir sie aktuell durchleben, möchten viele Firmen ihre Verbindlichkeiten reduzieren, um somit Sicherheit für das Unternehmen und seine Mitarbeiter zu schaffen,“ weiß Andreas Csurda, Vorstandsvorsitzender der Plattform der Betrieblichen Vorsorgekassen. Mit einer Auslagerung der Abfertigungsansprüche gelingt eine Bilanzverkürzung, das Unternehmen entzieht sich dem Risiko des Niedrigzinsumfelds, und vermeidet zukünftig drohende Liquiditätsengpässe.

Der Weg zur Betrieblichen Vorsorge

Bei der Betrieblichen Vorsorge zahlt der Unternehmer für seine Arbeitnehmer und sich selbst monatlich Beiträge in eine Betriebliche Vorsorgekasse ein. Arbeitnehmer, deren Dienstverträge vor dem 31.12.2002 abgeschlossen wurden, können ihre nach der alten Abfertigungsregelung berechneten fiktiven Anwartschaften im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber in die ausgewählte Betriebliche Vorsorgekasse übertragen. Neben dem vereinbarten Übertragungsbetrag werden für den Arbeitnehmer sodann für die weitere Dauer seines Arbeitsverhältnisses Vorsorgekassenbeiträge einbezahlt.

Voraussetzung dafür ist eine schriftliche Vereinbarung, die das Einvernehmen zwischen Dienstgeber und Arbeitnehmer belegt. Grundsätzlich verhandelt der Arbeitgeber dies mit dem Betriebsrat aus und das Ergebnis wird in einer Betriebsvereinbarung festgehalten. In Unternehmen ohne Betriebsrat geschieht dies durch Einzelvereinbarung. Es wird gemeinsam entschieden welcher Betrag wie übertragen wird. Eine derartige Übertragungsvereinbarung muss nicht die gesamte Belegschaft umfassen, obgleich es vorteilhaft wäre, diesen Schritt für das Unternehmen als Ganzes zu setzen.

Zu den Betrieblichen Vorsorgekassen:

Zum Stichtag 30. September 2020 verwalteten die acht österreichischen Vorsorgekassen erstmals ein Volumen von über 14 Milliarden Euro. Insgesamt wurden mittlerweile mehr als 1,5 Millionen Beitrittsverträge abgeschlossen. Etwa 380.000 Selbständige und Freiberufler leisten laufend Beiträge für sich selbst und ihre mehr als 3.240.000 Beschäftigten, ebenso zählen mehr als 8.500 freiberuflich Tätige bzw. Landwirte zu den Kunden der Vorsorgekassen. (PWK558/JHR)

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